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Gesellschaftsdaten - Ertragsteuer - Organschaftsdaten
Organtyp [ |
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] | Innerhalb des GTC wird durch dieses Merkmal die steuerliche Struktur in den Stammdaten hinterlegt. Einer Gesellschaft können die Attribute Standalone, Organgesellschaft, Zwischenorganträger oder Organträger zugeordnet werden. Die Einstellung hat Auswirkungen auf die Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern im Bereich Einzelgesellschaft. |
Organträger [] | Wenn eine Gesellschaft als Organgesellschaft oder Zwischenorganträger definiert wird, ist in dieser Zeile der Organträger festzulegen. Die Auswahlliste enthält Gesellschaften bei denen als Organtyp Organträger oder Zwischenorganträger festgelegt wurde. Bei einem Organträger oder einer Standalonegesellschaft ist der Eintrag [---] auszuwählen. |
Die im GTC hinterlegte Organschaftsstruktur gilt sowohl für körperschaftsteuerliche als auch für die gewerbesteuerliche Zwecke. Zudem sind Angaben zur Organschaft auch für die elektronische Steuererklärung relevant. Je nach Einstellung werden zum Teil unterschiedliche Steuerformulare freigeschaltet [z.B. Anlage OG bei Organgesellschaften und Anlage OT bei Organträgern].
Organträger [ ]
Wenn eine Gesellschaft als Organgesellschaft oder Zwischenorganträger definiert wird, ist in dieser Zeile der Organträger festzulegen. Die Auswahlliste enthält Gesellschaften bei denen als Organtyp Organträger oder Zwischenorganträger festgelegt wurde. Bei einem Organträger oder einer Standalonegesellschaft ist der Eintrag [---] auszuwählen.
Auswirkungen der vorgenommenen Einstellung
Das Stammdatenmerkmal Organträger [oder Zwischenorganträger - ZOT] hat u.a. folgende Auswirkungen:
Deutsche Gesellschaft |
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Ausländische Gesellschaft |
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Die Stammdatenkonfiguration im Zusammenhang mit Steuerumlagen wird im nachfolgenden Kapitel thematisiert.
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