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Gesellschaftsdaten - Ertragsteuer - Organschaftsdaten

Organtyp [

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Innerhalb des GTC wird durch dieses Merkmal die steuerliche Struktur in den Stammdaten hinterlegt. Einer Gesellschaft können die Attribute Standalone, Organgesellschaft, Zwischenorganträger oder Organträger zugeordnet werden. Die Einstellung hat Auswirkungen auf die Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern im Bereich Einzelgesellschaft.

Organträger [Image Added]

Wenn eine Gesellschaft als Organgesellschaft oder Zwischenorganträger definiert wird, ist in dieser Zeile der Organträger festzulegen. Die Auswahlliste enthält Gesellschaften bei denen als Organtyp Organträger oder Zwischenorganträger festgelegt wurde.  Bei einem Organträger oder einer Standalonegesellschaft ist der Eintrag [---] auszuwählen.


Die im GTC hinterlegte Organschaftsstruktur gilt sowohl für körperschaftsteuerliche als auch für die gewerbesteuerliche Zwecke. Zudem sind Angaben zur Organschaft auch für die elektronische Steuererklärung relevant. Je nach Einstellung werden zum Teil unterschiedliche Steuerformulare freigeschaltet [z.B. Anlage OG bei Organgesellschaften und Anlage OT bei Organträgern].

Organträger [  ]

Wenn eine Gesellschaft als Organgesellschaft oder Zwischenorganträger definiert wird, ist in dieser Zeile der Organträger festzulegen. Die Auswahlliste enthält Gesellschaften bei denen als Organtyp Organträger oder Zwischenorganträger festgelegt wurde.  Bei einem Organträger oder einer Standalonegesellschaft ist der Eintrag [---] auszuwählen.


Auswirkungen der vorgenommenen Einstellung

Das Stammdatenmerkmal Organträger [oder Zwischenorganträger - ZOT] hat u.a. folgende Auswirkungen:

Deutsche Gesellschaft
 
  • Die im Rahmen der Steuerberechnung ermittelten Werte der Organgesellschaften werden dem Organträger [oder ZOT] für die Steuerberechnung des Organkreises zugewiesen. Die zugewiesenen Werte werden in dem Dialog BMG-Transfer je Organgesellschaft dargestellt.

 

 

  • Wird die Funktion Latente Steuern abgeben bei Organgesellschaften aktiviert, erfolgt eine Weiterleitung der latenten Steuern an den Organträger [sog. formale Betrachtungsweise]. Die jeweils erhaltenen und abgegebenen latenten Steuern werden im Dialog Ergebnisblatt angezeigt.
 

 

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  • Das Schließen der Meilensteine Tatsächliche Steuern und Latente Steuern ist bei Organträgern [oder ZOT] nur möglich, wenn alle direkten Organgesellschaften ihre Bearbeitung beendet haben [Meilensteinstatus erledigt].
Ausländische Gesellschaft
 
  • Die im Rahmen der Steuerberechnung ermittelten Werte der Organgesellschaften werden dem Organträger für die Steuerberechnung des Organkreises zugewiesen. Die zugewiesenen Werte werden in dem Dialog Tax Group je Organgesellschaft dargestellt.

 

 

  • In der tatsächlichen Steuerberechnung werden zusätzliche Zeilen angezeigt, um die erhaltenen Umlagen der Organgesellschaften aus dem Dialog Tax Group zu erfassen und den Steueraufwand für die gesamte Organschaft zu ermitteln bzw. eine Nutzung/ Erhöhung der Verluste der gesamten Organschaft zu ermöglichen.
 

 

  • Das Schließen der Meilensteine Tatsächliche Steuern und Latente Steuern ist bei Organträgern nur möglich, wenn alle direkten Organgesellschaften ihre Bearbeitung beendet haben [Meilensteinstatus erledigt].

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Die Stammdatenkonfiguration im Zusammenhang mit Steuerumlagen wird im nachfolgenden Kapitel thematisiert.

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