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Der Block Anwendungsparameter umfasst diverse Einstellungen der Gesellschaft, welche die Steuerberechnung direkt beeinflussen. Je nachdem, was hier eingestellt wird, wird im Bereich der Einzelgesellschaft unterschiedlich gerechnet.


Rechtsformtyp [Image Modified]

Die Rechtsform wird aus einer Auswahlliste gewählt. Folgende Rechtsformen stehen zur Verfügung:

-  [---]

-  Kapitalgesellschaft

-  Personengesellschaft

-  Niederlassung

-  Spezialfond

-  Konsolidierungseinheit


Die im Bereich Einzelgesellschaft angezeigten Dialoge für die Steuerberechnung, sind z.T. abhängig von der ausgewählten Rechtsform. So werden bspw. Dialoge für die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nur für die Rechtsform Personengesellschaft eingeblendet.

Berechnungsart [Image Modified] – Einblendung nur bei Rechtsform Personengesellschaft

Es kann zwischen quotaler und disquotaler Verteilung gewählt werden. Die Einstellung bezieht sich auf die Verteilung der Einkünfte auf die Mitunternehmer im Dialog Einkünfte [Hauptdialog Einzelgesellschaft].

Rechtsformschlüssel [Image Modified]

Der Rechtsformschlüssel wird für Zwecke der elektronischen Steuererklärung benötigt. Alle relevanten Rechtsformen sind in der Auswahlliste enthalten.

Bilanzart [Image Modified]

Empfehlung: Standardmäßig ist hier die Einstellung [---] vorzunehmen. Damit auf Ebene der Einzelgesellschaft der Dialog HB/StB zur Verfügung steht, ist bei deutschen Gesellschaften die Bilanzart HGB auszuwählen. Für ausländische Gesellschaften ist dieses Stammdatenmerkmal nicht relevant [Einstellung hat keine Auswirkungen].

Der Dialog HB/StB kann genutzt werden, wenn das steuerliche Mehr-Minderergebnis in einer vom regulären Dialog Bilanzvergleich abweichenden Bilanzstruktur, ermittelt werden soll. Die Nutzung dieser Funktionalität erfordert die separate Pflege der HGB-Bilanzstruktur innerhalb der Stammdaten.

Dieser Dialog ist für die direkte Verknüpfung mit [SmartTaxBalance] vorgesehen.

[Teil-] Konzern

Über dieses Attribut wird gesteuert, ob es sich bei der Gesellschaft um einen [Teil-]Konzern handelt, bei dem die Werte der untergeordneten Einzelgesellschaften [und ggf. weiterer Teilkonzerne] zusammengefasst werden. Die ermittelten Werte können um Konsolidierungsmaßnahmen ergänzt werden.

Zusätzlich steht der Gesellschaft auch der GTC-Hauptdialog [Teil-]Konzern zur Verfügung. In diesem Dialog kann der Arbeitsfortschritt der untergeordneten bzw. abhängigen Gesellschaften anhand der Meilensteine überwacht werden. Die Aggregation von Einzelgesellschaftsdaten für Zwecke der steuerlichen Überleitungsrechnung und weiterer Anhangangaben erfolgt ebenfalls in diesem Hauptdialog. Das Merkmal [Teil-]Konzern ist außerdem eine Selektionskriterium für Reports. 
Umlagenberechnung

Mit dem Auswahlmenü kann die Berechnung von Steuerumlagen [tatsächlicher Steuern] für die Steuerberechnung der laufenden Periode [nicht Late Adjustments] eingestellt werden.

Die Option gilt sowohl bei deutschen als auch ausländischen Gesellschaften. Die Funktion bezieht sich nicht auf die latenten Steuern [hierfür steht die Funktion Latente Steuern abgeben zur Verfügung]. Standardmäßig ist die Umlagenberechnung deaktiviert [siehe nachfolgende Abbildung].

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Die Umlagenberechnung ist im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Organschaft zu betrachten. Nur in diesen Fällen kommen Steuerumlagen in Frage. Deshalb sind die nachfolgenden Anmerkungen zu beachten:


Organtyp: Standalone [Deutschland]

Umlagen werden bei deutschen eigenständig steuerpflichtigen Gesellschaften nicht berechnet. Die Aktivierung hat keinen Einfluss auf die Steuerberechnung im Dialog Tatsächliche Steuern.


Organtyp: Standalone [Ausland]

Bei ausländischen eigenständig steuerpflichtigen Gesellschaften führt die Aktivierung zur Ermittlung einer Steuerumlage. Die Umlage darf aus diesem Grund nicht aktiviert werden.

In Ausnahmefällen kann eine Umlage auch bei steuerlich eigenständigen Gesellschaften notwendig sein, z.B. wenn eine negative externe Steuer berechnet werden soll. Es muss dann jedoch eine manuelle Umgliederung über den Dialog Tatsächliche Steuern in den externen Steueraufwand erfolgen.


Organtyp: Organgesellschaft / Zwischenorganträger [Deutschland und Ausland]

Ist die Umlagenberechnung aktiviert, wird sowohl für die erste Steuerart [Gewerbesteuer, Lokale Steuer] als auch für die zweite Steuerart [Körperschaftsteuer] eine Umlage berechnet und die Steuer dem Organträger zugerechnet.

Im Standard ist sowohl die Gewerbesteuer als auch die Körperschaftsteuer deaktiviert [siehe obige Abbildung]. Soll nur für eine Steuerart eine Umlage berechnet werden, ist deaktiviert auszuwählen und ein Haken nur bei der Steuer zu setzen, für die keine Umlage ermittelt werden soll.

Ist eine Umlage aktiviert, wird in der Zusammenfassung des Steueraufwands im Dialog Tatsächliche Steuern der Steueraufwand/ -ertrag unter Umlagen ausgewiesen.


Organtyp: Organträger [Deutschland]

Umlagen werden bei Organträgern nicht berechnet. Die Aktivierung hat keinen Einfluss auf die Steuerberechnung im Dialog Tatsächliche Steuern.


Organtyp: Organträger [Ausland]

Die Umlagenberechnung ist beim Organträger zu aktivieren. Dies führt dazu, dass der Organträger bei negativem Ergebnis eine negative Steuer ermittelt. Auf dieser Grundlage kann nach der Verrechnung der Steueraufwands des Organkreises beurteilt werden, ob ggf. ein Verlustvortrag vorliegt. Die Ertragsteuer wird als externe Steuer und nicht als Umlage angezeigt.

Discont. OperationDieses Attribut ist auszuwählen, wenn die Voraussetzungen für einen abgehenden Geschäftsbereich erfüllt sind [z.B. nach IFRS 5]. Dieses Feld hat allerdings keinen Einfluss auf die Berechnungen im GTC – kann aber für Zwecke von Reports als Selektionsmerkmal verwendet werden.
Latente Steuern abgeben

Über dieses Attribut wird gesteuert, ob Organgesellschaften die latenten Steuern an den Organträger abgeben [sog. formelle Betrachtungsweise]. Es ist darauf zu achten, dass der Gesellschaft ein Organträger oder Zwischenorganträger zugeordnet ist. Die Weiterleitung und der Empfang latenter Steuern werden im Dialog Ergebnisblatt angezeigt.

Personengesellschaft:

Darüber hinaus dient die Funktion auch der Weiterleitung von latenten Steuern von einer Personengesellschaft zum Mitunternehmer. Wird das Attribut bei einer Personengesellschaft gesetzt, wird der Anteil der latenten Steuern, der auf die Körperschaftsteuer entfällt, anteilig zum Mitunternehmer weitergeleitet.

Latente Steuern saldieren

Diese Funktion ist nur für Perioden relevant, bei denen als Rechnungslegungsvorschrift Handelsrecht ausgewählt wurde. Nach HGB steht den Unternehmen für Zwecke latenter Steuern ein Saldierungswahlrecht zur Verfügung. Für IFRS-Perioden ist dieses Stammdatenmerkmal nicht relevant – es erfolgt immer eine Saldierung. Wenn die Auswahlbox aktiviert ist, wird das handelsrechtliche Wahlrecht dahingehend ausgeübt, dass latente Steuern im Dialog Ergebnisblatt saldiert werden. Zudem wird die Ausübung des Wahlrechts angezeigt.

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Gesellschaftsdaten – Anwendungsparamenter – Steuerberechnung (Abschluss v3)

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