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Diese Einstellungsoptionen werden nur angezeigt, wenn bei der Anlage der Periode die Periodenart Abschluss v3 gewählt wird. Dies entspricht dem aktuellen Standard.
Bilanzvergleich manuell bearbeiten | Der Dateninput in den Dialog Bilanzvergleich im Bereich Einzelgesellschaft kann sowohl automatisch [mittels Schnittstelle] als auch manuell erfolgen. Wird die Option aktiviert [Checkbox aktiviert], kann der Bilanzvergleich manuell bearbeitet werden. Dies betrifft sowohl den Dateninput als auch eventuelle Umgliederungen automatisch importierter Bilanzwerte. Standardmäßig ist die Option aktiviert und ermöglicht dem Anwender somit die Editierung des Bilanzvergleichs: |
zeige Additional Tax | Dieses Attribut steht ausländischen Gesellschaften [keine Zuordnung bei Land Deutschland] zur Verfügung. Auch diese Option bezieht sich auf den Dialog Bilanzvergleich und aktiviert die Einblendung eines zusätzlichen Tabellenblatts. Dies ist bei Gesellschaften sinnvoll, welche abweichend vom durchschnittlichen Steuersatz mit einer weiteren Bemessungsgrundlage latente Steuern erfassen müssen. |
PersG Anteilseigner vereinfacht | Diese Option ist nur für deutsche Gesellschaften relevant und ist auf Ebene des Anteilseigners [bzw. Mitunternehmers] auszuüben. Standardmäßig ist diese Auswahlbox nicht aktiviert [Empfehlung]. Die Aktivierung bewirkt, dass im Dialog Tatsächliche Steuern die Zeile 2.7.1 eingeblendet wird und hierüber das im GTC ermittelte Ergebnis aus Personengesellschaften angepasst werden kann [Zeilenbezeichnung - Korrektur: In der HB enthaltene Aufwendungen (-) / Erträge (+) aus in GTC erfassten PersG], d. h. das Ergebnis der untergeordneten Personengesellschaft wird beim Mitunternehmer ignoriert und per Eingabe ein Ergebnis aus Personengesellschaften hinzurgerechnet. Gleichzeitig wird die Zeile 4.5 [Korrektur nichtabzugsfähige Gewerbesteuer aus Personengesellschaftsbeteiligungen] gesperrt und ist nicht editierbar. |
Vermögensverwaltend / Treuhandgesellschaft | Diese Funktion ist nur für deutsche Personengesellschaften relevant. Durch dieses Merkmal wird die Steuerberechnung einer Personengesellschaft transparent für den Mitunternehmer [Anteilseigner] abgebildet. Alle gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen werden direkt dem Mitunternehmer zugerechnet. Auch die Berechnung der Zinsschranke ist nicht aktiv. Die Zinsen und Abschreibungen werden ausschließlich an den Mitunternehmer gemeldet. Für nicht betroffene Gesellschaften ist Standard auszuwählen. Beim Mitunternehmer erscheint im GewSt1A zusätzliche Spalte mit den gewerbesteuerlichen Modifikationen der untergeordneten Vermögensverwaltenden / Trauhandgesellschaft als Hinzurechnung zum eigenen Wert. |
Gewerbesteuer in Toolbox | Diese Funktion ist nur für ausländische Gesellschaften relevant. Im Dialog Tatsächliche Steuern wird durch die Aktivierung dieser Option neben der Berechnung der Körperschaftsteuer eine Spalte für die Gewerbesteuer [bzw. lokale Ertragsteuer] eingeblendet: Die Nutzung dieser Funktion ist sinnvoll, wenn beide Ertragsteuern eine abweichende Bemessungsgrundlage verwenden. Über die neue Spalte „Gewerbesteuer“ kann ausgehend vom Gewinn vor Steuern nach Local GAAP die Bemessungsgrundlage entwickelt und mit dem in dem in den Stammdaten hinterlegten lokalen Steuersatz bewertet werden. |
Anwendbarkeit der Konzernklausel (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst b EStG) | Diese Option ist nur für deutsche Gesellschaften für Zwecke der Zinsschrankenberechnung relevant. |
Anwendbarkeit der Escapeklausel (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst c EStG) | Diese Option ist nur für deutsche Gesellschaften relevant. Im Falle der Aktivierung dieser Option wird im Bereich Einzelgesellschaft im Dialog Anlage A bei der Ermittlung der nicht abzugsfähigen Zinsaufwendungen der in § 4h Abs. 2c EStG enthaltene Ausnahmetatbestand der sog. Escapeklausel berücksichtigt. |
Neutrale Erfassung des organschaftlichen Ausgleichspostens | Wird diese Funktion aktiviert, so erfolgt keine Neutralisierung eines bei der Gewinnermittlung berücksichtigten Aufwands / Ertrags aus der Auflösung oder der Bildung von Ausgleichsposten i. S. des § 14 Abs. 4 KStG beim Organträger. Hintergrund ist, dass der Organträger die Veränderung des steuerlichen Ausgeleichspostens nicht in der Korrektur nach § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV zur Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz berücksichtigt. Standardmäßig ist diese Auswahlbox nicht aktiviert [Empfehlung]. |
Spartentrennung (Anlage/n Spartenübersicht und Anlage/n ÖHK) | Wird diese Funktion aktiviert, so wird im KSt1 die Berechnung der Spartenberechnung unter Berücksichtigung der Anlage Spartenübersicht und Anlage(n) ÖHK aktiviert. Ebenfalls werden die beiden Formularbereiche aktiv. |
Beschränkt steuerpflichtig (KSt 1 C) | Ab dem VZ 2016 besteht die Möglichkeit für beschränkt steuerpflichtige Gesellschaften eine Steuererklärung abzugeben. Dazu wird beim Erstellen der Gesellschaft die Checkbox Beschränkt steuerpflichtig (KSt 1 C) angehakt. |
Wechsel der funktionalen Währung | Für den Fall, dass die Gesellschaft ihre funktionale Währung wechselt, kann dies mit dieser Checkbox ausgewählt werden. wird diese Gesellschaft wie eine neue Gesellschaft ohne Vorperioden-Werte behandelt. |
Die Körperschaft ist nach der folgenden Nummer des § 5 Absatz 1 KStG steuerbefreit | Diese Auswahl bildet die Zeile 16a der Anlage KSt 1A ab und ist von den aufgeführten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen zu tätigen, die unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht nach § 1 KStG befreit sind. |
Die Körperschaft ist vollumfänglich von der Körperschaftssteuer befreit | Bei Aktivierung dieser Checkbox werden die Daten der folgenden Dialoge nicht per Elster übertragen, die Daten werden allerdings nicht in der Datenbank gelöscht: Anlage AEV, Anlage AESt, Anlage BE, Anlage OG, Anlage OT, Anlage GR, Anlage GK, Anlage ÖHK, Anlage Verluste, Anlage Z, Anlage Zinsschranke, KSt 1F, KSt 1Fa, KSt 1F38. |
Nur bei Regiebetrieben und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben: Es besteht keine Verpflichtung zur Führung eines steuerlichen Einlagekontos. Die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos wird gemäß Randnotiz 46 des BMF- Schreibens vom 09.01.2015, BStBI I 2015, 111 beantragt. | Diese Auswahl (k. A., ja, nein) steuert die Aktivierung der Anlage KSt 1F. |
Ertragsteuerverbindlichkeiten und -forderungen | Diese Checkbox (Deaktiviert, mit / ohne MS) ermöglicht das Arbeiten im geänderten Dialog „Veränderung der Steuerpositionen“. |
Gesellschaftsdaten - Anwendungsparamenter - Handelsrecht
Aktivierungswahlrecht
Diese Option betrifft nur Perioden, bei denen als Rechnungslegungsvorschrift Handelsrecht ausgewählt wurde. Nach § 274 HGB besteht ein Aktivierungswahlrecht für den Überhang der aktiven latenten Steuern. Über die Checkbox wird gesteuert, ob die jeweilige Gesellschaft das Aktivierungswahlrecht dahingehend ausübt, dass die aktiven latenten Steuern angesetzt werden [Checkbox aktiviert]. Wird die Option aktiviert, wird im Dialog Ergebnisblatt und im Dialog Report LS ein Aktivüberhang angezeigt.
Die Ausübung der handelsrechtlichen Wahlrechte wird in HGB-Perioden im Dialogkopf des Dialogs Ergebnisblatt und Dialogs Report LS angezeigt:
Abbildung 12: Anzeige der Wahlrechtsausübung im Dialog Ergebnisblatt und Report LS
Gesellschaftsdaten – Mitarbeiterdaten
Verantwortlicher Steuern / Gesellschaft
Die Angabe von Mitarbeiterdaten ist optional und dient lediglich als Informationsfunktion. Gesellschaftsspezifische Berechtigungen sind hiermit nicht verbunden.
Sinnvoll ist diese Angabe vor dem Hintergrund, dass Bilanzdaten [Rechnungswesen] und steuerliche Daten [Steuerabteilung] häufig von unterschiedlichen Personen bearbeitet werden. Zudem können diese Informationen auch den Auslandsgesellschaften bei der Befüllung des GTC behilflich sein. Falls Mitarbeiterdaten hinterlegt werden sollen, öffnet sich eine Auswahlliste mit den im GTC angelegten Benutzern. Diese werden im Stammdatenbereich im Dialog Benutzer separat administriert.
Abbildung 13: Eintragen der Mitarbeiterdaten
Weitere Angaben
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- Empfangsbevollmächtigter
Abbildung 14: Weitere Angaben Gesellschaftsverwaltung
Mit diesen Angaben kann eine steuerliche Datenbank für Stammdaten aufgebaut werden. Relevant sind die Daten nur für deutsche Gesellschaften. Für Zwecke der elektronischen Steuererklärung sind einige Angaben zwingend, diese sind mit einem blauen Stern gekennzeichnet[ ].
So z.B. die Erfassung des Empfangsbevollmächtigten:
Abbildung 15: Empfangsbevollmächtigte
Die Informationen, ob ein abweichender Empfangsbevollmächtigter/Postempfänger vorhanden ist und ob die Empfangsvollmacht bereits dem Finanzamt vorliegt, werden nun in den Stammdaten/Basisdaten gepflegt.
Zur Überprüfung der eingegeben Daten zeigt das Feld Vorschau Steuererklärung an, wie die Daten in der Steuererklärung eingetragen werden. Sollten die eingegeben Daten zu viele Zeichen enthalten und eine Kürzung dieser notwendig sein, wird das Feld rot umrandet:
In diesem Beispiel enthält der Straßenname zu viele Zeichen und wird nach „blumige“ abgeschnitten.
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Die Adressdaten des Empfangsbevollmächtigten können vom Steuerberater übernommen werden mit Hilfe des Symbols [ ].
Kopie auf Basis von
Dieses Feld erscheint im Dialogkopf nur bei der Anlage einer neuen Gesellschaft und unterstützt die Datenübernahme bereits im GTC erfasster Gesellschaften.
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Aus der Auswahlliste kann eine beliebige Gesellschaft übernommen werden, die nicht in der ausgewählten Periode enthalten ist. Mit der Betätigung des Buttons Jetzt kopieren, werden die Stammdaten in die neu anzulegende Gesellschaft übernommen. Die ID der Gesellschaft muss anschließend geändert werden, weil im GTC jede ID nur einmal vergeben werden darf [ansonsten erscheint eine Fehlermeldung]. Nachfolgende Stammdaten werden nicht kopiert und müssen durch den Anwender ergänzt werden:
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Die Zuordnung übergeordneter Einheiten ist u.a. für Zwecke der Erstellung von Konzernabschlüssen erforderlich. Für die Zusammenführung von Gesellschaften wird im GTC die Vollkonsolidierung zugrunde gelegt.
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Übergeordnete Einheit
Die übergeordnete Einheit wird aus einer Auswahlliste bestimmt. In der Liste sind die im GTC angelegten Gesellschaften der ausgewählten Periode enthalten.
Bei der Erstanwendung des GTC müssen deshalb zunächst die obersten Konzerngesellschaften angelegt werden. Diese können dann bei den Tochtergesellschaften als übergeordnete Einheit zugewiesen werden.
Beteiligung
Die Angabe der Beteiligung muss als Prozentwert [Zahl ohne Prozentzeichen] erfolgen. Die Daten werden u.a. für die grafische Darstellung der Konzernstruktur benötigt. Falls mehrere übergeordnete Einheiten beteiligt sind, ist über das Plussymbol [ ] ein neuer Datensatz anzulegen.
Die Angabe der Beteiligungsverhältnisse determiniert die Weiterleitung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen deutscher Personengesellschaften an die Mitunternehmer [bzw. Gesellschafter] sowie das Auswahlmenü der Gesellschafter im Detaildialog ErgBil [Ergänzungsbilanz] des Dialogs Bilanzvergleich.
Nr. des Beteiligten (Vordruck FB)
Diese Angabe wird für Zwecke der elektronischen Steuererklärung und des Exports von Stammdaten nach SmartTaxBalance benötigt [Nummer des Beteiligten aus Feststellungserklärung – Vordruck FB]. Die Angabe ist nur für deutsche Personengesellschaften relevant.
Gesellschaftergruppe
Teilhafter/Vollhafter
Diese Angabe wird für Zwecke des Exports von Stammdaten nach SmartTaxBalance [E-Bilanz] benötigt und ist somit nur für deutsche Personengesellschaften relevant. Die Checkbox ist bei Komplementären zu aktivieren.
Konsolidierung
Dieses Feld ist zu aktivieren [Checkbox ist aktiviert], um eine Konsolidierung der angelegten/bearbeiteten Gesellschaft im Rahmen des Konzernabschlusses sicherzustellen. Das Feld kann nur bei einer einzigen übergeordneten Einheit aktiviert werden. Gesellschaften, bei denen das Feld nicht aktiviert ist, werden in der grafischen Konzernansicht mit Klammern versehen.
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Voraussetzung für die Nutzung dieser Funktion ist, dass bei der Bilanzart HGB eingestellt wird und somit der HB/StB Dialog im Bereich Einzelgesellschaft freigeschaltet wird:
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Über eine Auswahlliste werden die umzuwandelnde Gesellschaft und die Quote [Anteil der Verschmelzung] angegeben. Die Auswahlliste enthält alle Gesellschaften der gewählten Periode.
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Im Bereich Einzelgesellschaft wird anschließend der Dialog Umwandlung angezeigt. In diesem Dialog lässt sich der Umwandlungsgewinn ermitteln. Außerdem wird im Dialog HB/StB ein zusätzlicher Report freigeschaltet [
].Reporting Dimension
Für die [optionale] Zuordnung zu einer Reporting Dimension [bzw. Dimensionsausprägung] müssen zunächst im Stammdatenbereich Reporting Dimensionen Dimensionsausprägungen angelegt werden. Nach der Anlage [innerhalb derselben Periode] stehen die Datensätze in der Auswahlliste zur Verfügung.
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Das Attribut Haupt-Zuordnung kann nur einer Dimensionsausprägung zugeordnet werden. Hierdurch wird gesteuert, welcher Reporting Dimension eventuelle Verlustvorträge zugerechnet werden.
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Zuordnung des Positions-Mappings
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Das gesellschaftsspezifische Mapping für Schnittstellen, kann über diesen Bereich zugeordnet werden.
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Zuordnung der Verbindungs-Informationen
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Verbindungs-Informationen der Administrationsseite werden hier hinzugefügt. Dies können externe FTP-Server, o.ä. sein, welche für die Import-Schnittstelle benötigt werden.
Interfaces
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Schnittstellen-Konfigurationen, welche nicht als Standard-Schnittstelle definiert worden sind, können hier gesellschaftsspezifisch hinzugefügt werden.
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Im Stammdatendialog Gesellschaft kann im Dialogkopf eine von drei Anzeigeoptionen ausgewählt werden:
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Liste
Standardmäßig werden die Gesellschaften beim Aufruf des Dialogs tabellarisch in Listenform dargestellt:
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Konzernstruktur
Diese Anzeigeoption visualisiert die Stammdaten auf Grundlage der Angaben im Bereich Zuordnung übergeordneter Gesellschaften. Gesellschaften bei denen das Attribut [Teil-]Konzern aktiviert ist, werden farblich hervorgehoben. In Klammern werden diejenigen Gesellschaften angezeigt, bei denen zwar ein Beteiligungsverhältnis zur übergeordneten Einheit besteht, die aber bei einer anderen übergeordneten Einheit konsolidiert werden.
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Organschaftsstruktur
Diese Anzeigeoption visualisiert die Stammdaten auf Grundlage der Angaben im Bereich Ertragsteuer - Organschaftsdaten. Es wird farblich zwischen Organträgern, Zwischenorganträgern und Organgesellschaften unterschieden. Gesellschaften, die in keine ertragsteuerlichen Organschaft eingebunden sind, werden grau hinterlegt angezeigt. Die grünen Häkchen zeigen an, dass bei der betreffenden Gesellschaft die Option Latente Steuern abgeben aktiviert ist.
Abbildung 27: Anzeigeoption Organschaftsstruktur