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Zwingend benötigte Stammdaten sind in der Lasche Gesellschaftsdaten zu hinterlegen. Die weiteren Laschen sind vor allem für die elektronische Steuererklärung bzw. E-Bilanz vorgesehen.


 BezeichnungErläuterung

ID []

Die ID identifiziert eine Gesellschaft eindeutig. Es können bis zu 20 Stellen verwendet werden [Buchstaben und Zahlen]. Die ID kann nur einmalig vergeben und nicht nachträglich geändert werden [gilt periodenübergreifend]. Die Gesellschafts-ID sollte mit anderen relevanten Systemen des Rechnungswesens [z.B. SAP] übereinstimmen, um die Funktionalität von eventuellen Schnittstellen zu gewährleisten.

Name []

Der Name der Gesellschaft sollte  den Rechtsformzusatz beinhalten. Diese Anforderung ist notwendig, falls mit dem GTC die Steuererklärung versendet wird.
Kurzname

Die Angabe des Kurznamens ist optional. Auch hier bietet sich eine Übereinstimmung mit anderen relevanten Systemen des Rechnungswesens an. Die Verwendung von Kurznamen [z.B. SAP-Gesellschaftskürzel] kann für Auswertungszwecke bzw. Reports sinnvoll sein.


Land []

Als Land [Staat] ist das Land auszuwählen, in dem die Gesellschaft ihren Sitz bzw. die Geschäftsleitung unterhält. Zur Auswahl stehen die Datensätze aus dem Stammdatendialog Länder. Die Steuersätze und Umrechnungskurse des ausgewählten Landes werden bei der Berechnung der tatsächlichen und latenten Steuern bzw. der Umrechnung von Reports in die Berichtswährung der Gesellschaft verwendet.

Steuernummer []

Die Steuernummer wird bei deutschen Gesellschaften benötigt, wenn mit dem GTC auch die Steuererklärung elektronisch versendet werden soll.

Zuständiges Finanzamt

Die Angabe des zuständigen Finanzamts wird bei deutschen Gesellschaften benötigt, wenn mit dem GTC auch die Steuererklärung elektronisch versendet werden soll. Das zuständige Finanzamt wird automatisch aus der Steuernummer ermittelt [erste vier Stellen].

Tätigkeitsfeld / Geschäftsfeld []

Diese Angabe ist optional und dient als Erweiterung möglicher Filteroptionen innerhalb der Reports bzw. Excel-Ansichten. So kann beispielweise die Ansicht im Stammdatendialog Gesellschaft auch nach Geschäftsfeldern sortiert werden. Dieses Attribut ist nicht mit Reporting Dimensionen zu verwechseln.
Hebesatz / Lokaler Steuersatz

Bei der Befüllung dieses Datenfeldes ist zwischen den Gesellschaften zu unterscheiden, die auf das Land Deutschland geschlüsselt sind, und den Gesellschaften, die auf Ausland geschlüsselt sind. Ist die betreffende Gesellschaft auf Deutschland geschlüsselt, so wird in diesem Feld der Hebesatz eingetragen, der gemeinsam mit der Steuermesszahl [diese wird im Stammdatendialog Länder erfasst] dann zum effektiven Gewerbesteuersatz führt.  Bei ausländischen Gesellschaften ist hier der lokale Ertragssteuersatz einzutragen.

Der lokale Steuersatz entspricht bei deutschen Gesellschaften dem Gewerbesteuerhebesatz in % [z.B. 250%, 400%]. Alternativ kann im Hauptdialog Einzelgesellschaft im Dialog Basisdaten auch ein abweichender Gewerbesteuerhebesatz angegeben werden. Standardmäßig wird der Steuersatz der Stammdaten herangezogen und für die Berechnung der Gewerbesteuer verwendet.

Bei ausländischen Gesellschaften wird dieser Wert als Vorschlagswert für die zweite ausländische Ertragsteuer [Local Tax] verwendet. Für Zwecke der Berücksichtigung regional unterschiedlicher lokaler Steuersätze, kann im Dialog Tatsächliche Steuern in der Spalte Gewerbesteuer [bzw. lokale Steuer] auch ein davon abweichender Steuersatz angegeben werden.

Grundsätzlich muss für die Berechnung lokaler Ertragsteuern bei Auslandsgesellschaften im Stammdatendialog Gesellschaft bei der jeweiligen Gesellschaft die Option Gewerbesteuer in Toolbox aktiviert sein [siehe entsprechendes Kapitel zur Anlage von Gesellschaften].

Dieser Wert wird nur für die Berechnung der tatsächlichen Steuern herangezogen und gilt nicht für die Ermittlung latenter Steuern.

Abweichendes Wirtschaftsjahr /Ggf. zweites im Erhebungszeitraum endendes Wirtschaftsjahr (nur für GewSt-Zwecke)/ Rumpfwirtschaftsjahr(nur für KSt-Zwecke)Diese Angaben sind für Zwecke der elektronischen Steuererklärung notwendig.

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Gesellschaftsdaten - Ertragsteuer - Organschaftsdaten

 BezeichnungErläuterung

Organtyp []

Innerhalb des GTC wird durch dieses Merkmal die steuerliche Struktur in den Stammdaten hinterlegt. Einer Gesellschaft können die Attribute Standalone, Organgesellschaft, Zwischenorganträger oder Organträger zugeordnet werden. Die Einstellung hat Auswirkungen auf die Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern im Bereich Einzelgesellschaft.

Organträger []

Wenn eine Gesellschaft als Organgesellschaft oder Zwischenorganträger definiert wird, ist in dieser Zeile der Organträger festzulegen. Die Auswahlliste enthält Gesellschaften bei denen als Organtyp Organträger oder Zwischenorganträger festgelegt wurde.  Bei einem Organträger oder einer Standalonegesellschaft ist der Eintrag [---] auszuwählen.

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Der Block Anwendungsparameter umfasst diverse Einstellungen der Gesellschaft, welche die Steuerberechnung direkt beeinflussen. Je nachdem, was hier eingestellt wird, wird im Bereich der Einzelgesellschaft unterschiedlich gerechnet.


BezeichnungErläuterung

Rechtsformtyp []

Die Rechtsform wird aus einer Auswahlliste gewählt. Folgende Rechtsformen stehen zur Verfügung:

-  [---]

-  Kapitalgesellschaft

-  Personengesellschaft

-  Niederlassung

-  Spezialfond

-  Konsolidierungseinheit


Die im Bereich Einzelgesellschaft angezeigten Dialoge für die Steuerberechnung, sind z.T. abhängig von der ausgewählten Rechtsform. So werden bspw. Dialoge für die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nur für die Rechtsform Personengesellschaft eingeblendet.

Berechnungsart [] – Einblendung nur bei Rechtsform Personengesellschaft

Es kann zwischen quotaler und disquotaler Verteilung gewählt werden. Die Einstellung bezieht sich auf die Verteilung der Einkünfte auf die Mitunternehmer im Dialog Einkünfte [Hauptdialog Einzelgesellschaft].

Rechtsformschlüssel []

Der Rechtsformschlüssel wird für Zwecke der elektronischen Steuererklärung benötigt. Alle relevanten Rechtsformen sind in der Auswahlliste enthalten.

Bilanzart []

Empfehlung: Standardmäßig ist hier die Einstellung [---] vorzunehmen. Damit auf Ebene der Einzelgesellschaft der Dialog HB/StB zur Verfügung steht, ist bei deutschen Gesellschaften die Bilanzart HGB auszuwählen. Für ausländische Gesellschaften ist dieses Stammdatenmerkmal nicht relevant [Einstellung hat keine Auswirkungen].

Der Dialog HB/StB kann genutzt werden, wenn das steuerliche Mehr-Minderergebnis in einer vom regulären Dialog Bilanzvergleich abweichenden Bilanzstruktur, ermittelt werden soll. Die Nutzung dieser Funktionalität erfordert die separate Pflege der HGB-Bilanzstruktur innerhalb der Stammdaten.

Dieser Dialog ist für die direkte Verknüpfung mit [SmartTaxBalance] vorgesehen.

[Teil-] Konzern

Über dieses Attribut wird gesteuert, ob es sich bei der Gesellschaft um einen [Teil-]Konzern handelt, bei dem die Werte der untergeordneten Einzelgesellschaften [und ggf. weiterer Teilkonzerne] zusammengefasst werden. Die ermittelten Werte können um Konsolidierungsmaßnahmen ergänzt werden.

Zusätzlich steht der Gesellschaft auch der GTC-Hauptdialog [Teil-]Konzern zur Verfügung. In diesem Dialog kann der Arbeitsfortschritt der untergeordneten bzw. abhängigen Gesellschaften anhand der Meilensteine überwacht werden. Die Aggregation von Einzelgesellschaftsdaten für Zwecke der steuerlichen Überleitungsrechnung und weiterer Anhangangaben erfolgt ebenfalls in diesem Hauptdialog. Das Merkmal [Teil-]Konzern ist außerdem eine Selektionskriterium für Reports. 
Umlagenberechnung

Mit dem Auswahlmenü kann die Berechnung von Steuerumlagen [tatsächlicher Steuern] für die Steuerberechnung der laufenden Periode [nicht Late Adjustments] eingestellt werden.

Die Option gilt sowohl bei deutschen als auch ausländischen Gesellschaften. Die Funktion bezieht sich nicht auf die latenten Steuern [hierfür steht die Funktion Latente Steuern abgeben zur Verfügung]. Standardmäßig ist die Umlagenberechnung deaktiviert [siehe nachfolgende Abbildung].

Die Umlagenberechnung ist im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Organschaft zu betrachten. Nur in diesen Fällen kommen Steuerumlagen in Frage. Deshalb sind die nachfolgenden Anmerkungen zu beachten:


Organtyp: Standalone [Deutschland]

Umlagen werden bei deutschen eigenständig steuerpflichtigen Gesellschaften nicht berechnet. Die Aktivierung hat keinen Einfluss auf die Steuerberechnung im Dialog Tatsächliche Steuern.


Organtyp: Standalone [Ausland]

Bei ausländischen eigenständig steuerpflichtigen Gesellschaften führt die Aktivierung zur Ermittlung einer Steuerumlage. Die Umlage darf aus diesem Grund nicht aktiviert werden.

In Ausnahmefällen kann eine Umlage auch bei steuerlich eigenständigen Gesellschaften notwendig sein, z.B. wenn eine negative externe Steuer berechnet werden soll. Es muss dann jedoch eine manuelle Umgliederung über den Dialog Tatsächliche Steuern in den externen Steueraufwand erfolgen.


Organtyp: Organgesellschaft / Zwischenorganträger [Deutschland und Ausland]

Ist die Umlagenberechnung aktiviert, wird sowohl für die erste Steuerart [Gewerbesteuer, Lokale Steuer] als auch für die zweite Steuerart [Körperschaftsteuer] eine Umlage berechnet und die Steuer dem Organträger zugerechnet.

Im Standard ist sowohl die Gewerbesteuer als auch die Körperschaftsteuer deaktiviert [siehe obige Abbildung]. Soll nur für eine Steuerart eine Umlage berechnet werden, ist deaktiviert auszuwählen und ein Haken nur bei der Steuer zu setzen, für die keine Umlage ermittelt werden soll.

Ist eine Umlage aktiviert, wird in der Zusammenfassung des Steueraufwands im Dialog Tatsächliche Steuern der Steueraufwand/ -ertrag unter Umlagen ausgewiesen.


Organtyp: Organträger [Deutschland]

Umlagen werden bei Organträgern nicht berechnet. Die Aktivierung hat keinen Einfluss auf die Steuerberechnung im Dialog Tatsächliche Steuern.


Organtyp: Organträger [Ausland]

Die Umlagenberechnung ist beim Organträger zu aktivieren. Dies führt dazu, dass der Organträger bei negativem Ergebnis eine negative Steuer ermittelt. Auf dieser Grundlage kann nach der Verrechnung der Steueraufwands des Organkreises beurteilt werden, ob ggf. ein Verlustvortrag vorliegt. Die Ertragsteuer wird als externe Steuer und nicht als Umlage angezeigt.

Discont. OperationDieses Attribut ist auszuwählen, wenn die Voraussetzungen für einen abgehenden Geschäftsbereich erfüllt sind [z.B. nach IFRS 5]. Dieses Feld hat allerdings keinen Einfluss auf die Berechnungen im GTC – kann aber für Zwecke von Reports als Selektionsmerkmal verwendet werden.
Latente Steuern abgeben

Über dieses Attribut wird gesteuert, ob Organgesellschaften die latenten Steuern an den Organträger abgeben [sog. formelle Betrachtungsweise]. Es ist darauf zu achten, dass der Gesellschaft ein Organträger oder Zwischenorganträger zugeordnet ist. Die Weiterleitung und der Empfang latenter Steuern werden im Dialog Ergebnisblatt angezeigt.

Personengesellschaft:

Darüber hinaus dient die Funktion auch der Weiterleitung von latenten Steuern von einer Personengesellschaft zum Mitunternehmer. Wird das Attribut bei einer Personengesellschaft gesetzt, wird der Anteil der latenten Steuern, der auf die Körperschaftsteuer entfällt, anteilig zum Mitunternehmer weitergeleitet.

Latente Steuern saldieren

Diese Funktion ist nur für Perioden relevant, bei denen als Rechnungslegungsvorschrift Handelsrecht ausgewählt wurde. Nach HGB steht den Unternehmen für Zwecke latenter Steuern ein Saldierungswahlrecht zur Verfügung. Für IFRS-Perioden ist dieses Stammdatenmerkmal nicht relevant – es erfolgt immer eine Saldierung. Wenn die Auswahlbox aktiviert ist, wird das handelsrechtliche Wahlrecht dahingehend ausgeübt, dass latente Steuern im Dialog Ergebnisblatt saldiert werden. Zudem wird die Ausübung des Wahlrechts angezeigt.

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Diese Einstellungsoptionen werden nur angezeigt, wenn bei der Anlage der Periode die Periodenart Abschluss v3 gewählt wird. Dies entspricht dem aktuellen Standard.

 Bezeichnung Erläuterung
Bilanzvergleich manuell bearbeiten

Der Dateninput in den Dialog Bilanzvergleich im Bereich Einzelgesellschaft kann sowohl automatisch [mittels Schnittstelle] als auch manuell erfolgen. Wird die Option aktiviert [Checkbox aktiviert], kann der Bilanzvergleich manuell bearbeitet werden. Dies betrifft sowohl den Dateninput als auch eventuelle Umgliederungen automatisch importierter Bilanzwerte. Standardmäßig ist die Option aktiviert und ermöglicht dem Anwender somit die Editierung des Bilanzvergleichs:

zeige Additional Tax

Dieses Attribut steht ausländischen Gesellschaften [keine Zuordnung bei Land Deutschland] zur Verfügung. Auch diese Option bezieht sich auf den Dialog Bilanzvergleich und aktiviert die Einblendung eines zusätzlichen Tabellenblatts. Dies ist bei Gesellschaften sinnvoll, welche abweichend vom durchschnittlichen Steuersatz mit einer weiteren Bemessungsgrundlage latente Steuern erfassen müssen.

PersG Anteilseigner vereinfacht

Diese Option ist nur für deutsche Gesellschaften relevant und ist auf Ebene des Anteilseigners [bzw. Mitunternehmers] auszuüben. Standardmäßig ist diese Auswahlbox nicht aktiviert [Empfehlung]. 

Die Aktivierung bewirkt, dass im Dialog Tatsächliche Steuern die Zeile 2.7.1 eingeblendet wird und hierüber das im GTC ermittelte Ergebnis aus Personengesellschaften angepasst werden kann [Zeilenbezeichnung - Korrektur: In der HB enthaltene Aufwendungen (-) / Erträge (+) aus in GTC erfassten PersG], d. h. das Ergebnis der untergeordneten Personengesellschaft wird beim Mitunternehmer ignoriert und per Eingabe ein Ergebnis aus Personengesellschaften hinzurgerechnet. Gleichzeitig wird die Zeile 4.5 [Korrektur nichtabzugsfähige Gewerbesteuer aus Personengesellschaftsbeteiligungen] gesperrt und ist nicht editierbar.

Vermögensverwaltend / Treuhandgesellschaft

Diese Funktion ist nur für deutsche Personengesellschaften relevant. Durch dieses Merkmal wird die Steuerberechnung einer Personengesellschaft transparent für den Mitunternehmer [Anteilseigner] abgebildet. Alle gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen werden direkt dem Mitunternehmer zugerechnet. Auch die Berechnung der Zinsschranke ist nicht aktiv. Die Zinsen und Abschreibungen werden ausschließlich an den Mitunternehmer gemeldet. Für nicht betroffene Gesellschaften ist Standard auszuwählen.

Beim Mitunternehmer erscheint im GewSt1A zusätzliche Spalte mit den gewerbesteuerlichen Modifikationen der untergeordneten Vermögensverwaltenden / Trauhandgesellschaft als Hinzurechnung zum eigenen Wert.
Gewerbesteuer in Toolbox

Diese Funktion ist nur für ausländische Gesellschaften relevant. Im Dialog Tatsächliche Steuern wird durch die Aktivierung dieser Option neben der Berechnung der Körperschaftsteuer eine Spalte für die Gewerbesteuer [bzw. lokale Ertragsteuer] eingeblendet:

Die Nutzung dieser Funktion ist sinnvoll, wenn beide Ertragsteuern eine abweichende Bemessungsgrundlage verwenden. Über die neue Spalte „Gewerbesteuer“ kann ausgehend vom Gewinn vor Steuern nach Local GAAP die Bemessungsgrundlage entwickelt und mit dem in dem in den Stammdaten hinterlegten lokalen Steuersatz bewertet werden.

Anwendbarkeit der Konzernklausel (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst b EStG)Diese Option ist nur für deutsche Gesellschaften für Zwecke der Zinsschrankenberechnung relevant.
Anwendbarkeit der Escapeklausel (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst c EStG)Diese Option ist nur für deutsche Gesellschaften relevant. Im Falle der Aktivierung dieser Option wird im Bereich Einzelgesellschaft im Dialog Anlage A bei der Ermittlung der nicht abzugsfähigen Zinsaufwendungen der in § 4h Abs. 2c EStG enthaltene Ausnahmetatbestand der sog. Escapeklausel berücksichtigt.
Neutrale Erfassung des organschaftlichen Ausgleichspostens

Wird diese Funktion aktiviert, so erfolgt keine Neutralisierung eines bei der Gewinnermittlung berücksichtigten Aufwands / Ertrags aus der Auflösung oder der Bildung von Ausgleichsposten i. S. des § 14 Abs. 4 KStG beim Organträger. Hintergrund ist, dass der Organträger die Veränderung des steuerlichen Ausgeleichspostens nicht in der Korrektur nach § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV zur Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz berücksichtigt. Standardmäßig ist diese Auswahlbox nicht aktiviert [Empfehlung].

Spartentrennung (Anlage/n Spartenübersicht und Anlage/n ÖHK)Wird diese Funktion aktiviert, so wird im KSt1 die Berechnung der Spartenberechnung unter Berücksichtigung der Anlage Spartenübersicht und Anlage(n) ÖHK aktiviert. Ebenfalls werden die beiden Formularbereiche aktiv.
Beschränkt steuerpflichtig (KSt 1 C)Ab dem VZ 2016 besteht die Möglichkeit für beschränkt steuerpflichtige Gesellschaften eine Steuererklärung abzugeben. Dazu wird beim Erstellen der Gesellschaft die Checkbox Beschränkt steuerpflichtig (KSt 1 C) angehakt.
Wechsel der funktionalen WährungFür den Fall, dass die Gesellschaft ihre funktionale Währung wechselt, kann dies mit dieser Checkbox ausgewählt werden. wird diese Gesellschaft wie eine neue Gesellschaft ohne Vorperioden-Werte behandelt.
Die Körperschaft ist nach der folgenden Nummer des § 5 Absatz 1 KStG steuerbefreitDiese Auswahl bildet die Zeile 16a der Anlage KSt 1A ab und ist von den aufgeführten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen zu tätigen, die unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht nach § 1 KStG befreit sind.
Die Körperschaft ist vollumfänglich von der Körperschaftssteuer befreitBei Aktivierung dieser Checkbox werden die Daten der folgenden Dialoge nicht per Elster übertragen, die Daten werden allerdings nicht in der Datenbank gelöscht: Anlage AEV, Anlage AESt, Anlage BE, Anlage OG, Anlage OT, Anlage GR, Anlage GK, Anlage ÖHK, Anlage Verluste, Anlage Z, Anlage Zinsschranke, KSt 1F, KSt 1Fa, KSt 1F38.
Nur bei Regiebetrieben und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben: Es besteht keine Verpflichtung zur Führung eines steuerlichen Einlagekontos. Die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos wird gemäß Randnotiz 46 des BMF- Schreibens vom 09.01.2015, BStBI I 2015, 111 beantragt.Diese Auswahl (k. A., ja, nein) steuert die Aktivierung der Anlage KSt 1F.
Ertragsteuerverbindlichkeiten und -forderungenDiese Checkbox (Deaktiviert, mit / ohne MS) ermöglicht das Arbeiten im geänderten Dialog „Veränderung der Steuerpositionen“.

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Neben den bereits beschriebenen Gesellschaftsdaten können im GTC Stammdatendialog Gesellschaft zusätzliche gesellschaftsspezifische Stammdaten in weiteren Registern hinterlegt werden:

-         Sitz der Gesellschaft

-         Steuerberatung

-         Geschäftsleitung

-         Bankverbindung

-         registerliche Eintragungen

-         gesetzlicher Vertreter

-         Empfangsbevollmächtigter

Mit diesen Angaben kann eine steuerliche Datenbank für Stammdaten aufgebaut werden. Relevant sind die Daten nur für deutsche Gesellschaften. Für Zwecke der elektronischen Steuererklärung sind einige Angaben zwingend, diese sind mit einem blauen Stern gekennzeichnet[ ].

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