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Die nachfolgenden Attribute müssen für jede Bilanzposition hinterlegt werden, die eine Eingabeposition darstellt. Eingabepositionen sind Oberpositionen untergeordnet [Beispiel: Technische Anlagen und Maschinen sind als Eingabeposition der Oberposition Sachanlagevermögen untergeordnet].
Bezeichnung | Erläuterung |
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Positions-Nr. [] | Für jede Bilanzposition muss eine individuelle Positions-Nr. vergeben werden. Die Positions-Nr. kann anschließend nicht mehr editiert werden und steht auch nach dem Löschen der Bilanzposition nicht mehr zur Verfügung. In diesem Feld wird nicht die Bezeichnung der Bilanzposition erfasst. Dies erfolgt erst nach dem Klick auf den Button Anlegen in einem dann neu eingeblendeten Tabellenbereich [vgl. 1.1.1.2 Mehrsprachige Bezeichnung der Bilanzpositionen]. |
Reporting Dimension | Bei der Administration der Konzern-Bilanz ist immer die Standard Reporting Dimension [---] zugewiesen und kann nicht editiert werden. Dieses Attribut kann nur gesellschaftsspezifisch im Dialog Bilanz Gesellschaft verändert werden. |
Übergeordnete Position | Durch die Angabe der übergeordneten Position wird die Struktur der Bilanz festgelegt. Die übergeordnete Position bildet jeweils die Summe der untergeordneten Positionen. Im Übersichtsdialog bzw. im Dialog Bilanzvergleich wird die Struktur durch führende Punkte eingerückt und unterhalb der jeweiligen übergeordneten Position dargestellt: |
Einfluss auf steuerliches Mehr/Minderergebnis | Durch diese Angabe wird festgelegt, dass die Bilanzposition Einfluss auf den Steuerbilanzgewinn hat. Bei deutschen Gesellschaften sind hier die innerbilanziellen steuerlichen Abweichungen gem. § 60 Abs. 2 EStDV gemeint. Es werden folglich nur Abweichungen zwischen Handelsbilanz [bzw. Local GAAP] und Steuerbilanz berücksichtigt. Die GuV-wirksame Veränderung des steuerlichen Mehr/Mindervermögens [Veränderung stellt das steuerliche Mehr/Minderergebnis des jeweiligen Wirtschaftsjahres dar] wird vom GTC automatisch berechnet und für Zwecke der Berechnung tatsächlicher Steuern u.a. im Dialog Tatsächliche Steuern als Vorschlagswert angezeigt: |
Relevanz latente Steuern | Bestimmte Bilanzpositionen, wie z.B. das Eigenkapital oder Steuerpositionen, sind von der Ermittlung latenter Steuern ausgeschlossen. Bei solchen Positionen ist die Checkbox Relevanz latente Steuern nicht auszuwählen. Das GTC berücksichtigt eventuelle Bilanzdifferenzen bei diesen Posten nicht. Positionen, die für die Berechnung latenter Steuern [bzw. für die TRR] relevant sind, sind solche, die als temporär oder permanent einzustufen sind. Hier ist dementsprechend ein Haken bei Relevanz latente Steuern zu setzen. Das Aktivieren der Auswahlbox führt dazu, dass diese Zeilen des Bilanzvergleichs für die Eingaben zur Allokation der bilanziellen Bruttodifferenzen auf davon-Spalten editierbar sind. Die davon-Spalten bieten standardmäßige Allokationsmöglichkeiten für Zwecke der Aufteilung bilanzieller Differenzen. Die Definition der folgenden Attribute führt zu einer automatischen Aufteilungsmöglichkeit im Dialog Bilanzvergleich - Differenzen GuV - Differenzen OCI - Differenzen permanent GuV - Differenzen permanent OCI Permanente Bilanzdifferenzen [z.B. im deutschen Steuerrecht Anteile an verbundenen Unternehmen - § 8b KStG] führen nicht zu latenten Steuern. Sie sind dennoch mit dem Attribut Relevanz latente Steuern zu versehen, weil hieraus Effekte für die steuerliche Überleitungsrechnung [TRR] resultieren können. |
Relevant für True Up | |
temporär | Bilanzpositionen bei denen das Attribut temporär markiert ist, lösen bei eventuellen Bilanzdifferenzen im Tool die Berechnung latenter Steuern aus. Somit ist bei allen Bilanzpositionen, bei denen zu versteuernde [passive latente Steuern - DTL] oder abzugsfähige [aktive latente Steuern - DTA] temporäre Differenzen entstehen können, diese Checkbox zu aktivieren. Hierfür ist es zudem notwendig, dass auch die Checkbox Relevanz latente Steuern ausgewählt ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Bilanzpositionen, die nicht als temporär klassifiziert werden, als permanent gelten. Permanente Differenzen führen nicht zur Berechnung latenter Steuern, können aber für Zwecke der steuerlichen Überleitungsrechnung [TRR] relevant sein. |
erfolgswirksam | Bilanzpositionen bei denen das Attribut erfolgswirksam markiert ist, lösen mit der Berechnung latenter Steuern einen GuV-Effekt aus. Der GuV-Effekt latenter Steuern spiegelt sich u.a. im Dialog Ergebnisblatt und im Dialog TRR wieder. Es muss eine Auswahl zwischen erfolgswirksam und erfolgsneutral erfolgen. Die Gewinnauswirkung der Buchung latenter Steuern ist grundsätzlich vom zugrundliegenden bilanziellen Sachverhalt abhängig. Wird die Veränderung des Bilanzpostens [z.B. Abschreibungen] über die GuV gebucht, so sind auch die darauf entfallenden latenten Steuern erfolgswirksam zu berücksichtigen. |
erfolgsneutral | Bilanzpositionen bei denen das Attribut erfolgsneutral markiert ist, lösen mit der Berechnung latenter Steuern keinen GuV-Effekt aus, sondern spiegeln sich im ergebnisneutralen OCI [other comprehensive income] wieder. Erfolgsneutrale Buchungen kommen im Bereich der IFRS z.B. bei Finanzinstrumenten [IAS 39] oder Pensionen [IAS 19] vor. Latente Steuern, die mit diesen Wertänderungen im Zusammenhang stehen, sind dann ebenfalls ergebnisneutral zu buchen. Der OCI-Effekt latenter Steuern spiegelt sich im Dialog Ergebnisblatt wieder. Ergebnisneutrale Buchungen können einem konkreten OCI-Sachverhalt zugeordnet werden [z.B. AFS-Wertpapiere]. Die Verwaltung der einzelnen Sachverhalte erfolgt im Stammdatendialog Administration im Bereich Neubewertungsrücklage. |
Goodwill | Dieses Attribut ist nur für die Periodenart Abschluss v1 relevant. |
kurzfristig | Mit diesem Attribut wird die Fristigkeit einer Bilanzposition definiert. Das GTC ermöglicht eine Aufteilung der latenten Steuern in kurz- und langfristige Positionen. Wenn die Auswahlbox kurzfristig ausgewählt wird, werden latente Steuern, die auf diese Bilanzposition entfallen, ebenfalls als kurzfristig eingestuft. Die Hinterlegung der Fristigkeitsstruktur wirkt sich auf die Saldierung latenter Steuern innerhalb des Tools aus: kurzfristige DTA werden mit kurzfristigen DTL saldiert – langfristige DTA mit langfristigen DTL. Die Aufteilung der Bilanzpositionen nach kurz- und langfristig ist nicht zwingend vorzunehmen. |
Anhang | Bei Bilanzpositionen, die für Zwecke des Anhangs ausgewertet werden sollen, ist das Attribut Anhang zu aktivieren. Diese Bilanzpositionen werden im Bereich Einzelgesellschaft im Dialog Report LS aggregiert dargestellt. Es kann je Position entweder die obere oder die untere Ebene im Anhang ausgewiesen werden. Hierdurch wird eine doppelte Berücksichtigung von Bilanzpositionen verhindert. Es ist sinnvoll, dass die dadurch generierte [verkürzte] Bilanzstruktur mit der Bilanzstruktur des Geschäftsberichts übereinstimmt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anhangangaben der latenten Steuern pro Bilanzposition, direkt aus dem GTC entnommen werden können. |
Differenzen automatisch aufteilen | Die im GTC ermittelten Bilanzdifferenzen im Dialog Bilanzvergleich müssen auf die bereits weiter oben erwähnten Spalten aufgeteilt werden [Differenzen GuV, Differenzen OCI, Differenzen GuV permanent, Differenzen OCI permanent]. Wenn die Auswahlbox Differenzen automatisch aufteilen ausgewählt wird, erfolgt die Aufteilung dieser Differenzen automatisch. Andernfalls müssen die Bruttodifferenzen manuell auf die Spalten verteilt werden. Das kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn ein Teil der Bruttodifferenz als temporär und ein Teil als permanent zu klassifizieren ist. Die automatische Aufteilung der Differenzen wird im Dialog Bilanzvergleich über einen separaten Button vorgenommen: [ ]. |
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Im Dialog Bilanz Konzern kann über den Button [] ein Unterdialog für die Anlage weiterer Spalten für den Bilanzvergleich aufgerufen werden. Sinn und Zweck dieser Funktion ist z.B., dass in manchen Ländern latente Steuern für ausgewählte Bilanzdifferenzen mit einem abweichenden Steuersatz berechnet werden müssen. So kann es vorkommen, dass Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien einem gesonderten Steuersatz unterliegen. Die Funktion Spalten verwalten kann solche abweichenden Steuereffekte entsprechend berücksichtigen.
Bezeichnung | Erläuterung |
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Dialog | Die Spalten müssen entweder dem Dialog IFRS-HGB oder HGB-StB zugeordnet werden. Die Anzeige der hinzugefügten Spalten erfolgt dementsprechend nur in dem ausgewählten Dialog des Bilanzvergleichs. |
Anzuwendender Steuersatz | In diesem Feld ist der Steuersatz anzugeben, mit dem die in dieser Spalte erfassten Bilanzdifferenzen multipliziert werden sollen. Hierbei gelten die Regelungen für Zwecke latenter Steuersätze, d.h. der künftige [latente] Steuersatz muss nicht zwingend dem aktuell gültigen Steuersatz entsprechen. |
Erfolgswirksam / Erfolgsneutral | Bei jeder neu hinzugefügten Spalte muss angegeben werden, ob die [temporären] Effekte zu erfolgswirksamen oder erfolgsneutralen latenten Steuern führen sollen. Diese Angabepflicht gilt auch, wenn die Spalte als permanent geschlüsselt wird. |
Beschreibung | Die Beschreibung erscheint als Spaltenbeschreibung im Dialog Bilanzvergleich. |
Permanent | Wenn die Bilanzdifferenzen, die in dieser Spalte verarbeitet werden, permanenter Natur sind, muss das entsprechende Attribut permanent markiert werden. Die Differenzen führen dann zu keinen latenten Steuern sondern werden in der TRR entsprechend berücksichtigt. Neben der manuellen Anlage von Spalten können über das Plussymbol auch die entsprechend optional vordefinierten Spalten verwendet werden [z.B. davon Übrige erfolgswirksame Veränderungen]. Einmal angelegte Spalten können später nach einem Klick auf das Papierkorbsymbol auch wieder entfernt werden. Die Aufteilung von Bilanzdifferenzen auf manuell angelegte Spalten kann nicht automatisch vorgenommen werden. Hierfür ist ein manuelles Eingreifen in den Bilanzvergleich notwendig. |
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