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Sofern die Personengesellschaft Einnahmen i. S. d. § 8b KStG vereinnahmt hat, erfolgt die Steuerfreistellung dieser Einnahmen, gegebenenfalls anteilig, beim Mitunternehmer in der Anlage GK (Zeile 65 bis 79).
1.1 Abbildung einer Einheits-KG (VZ 2015)
1.1.1 Abbildung im GTC
Abbildung 1: Gesellschaftsstruktur
- Aufgrund der Insich-Beteiligung kann die Struktur nicht ausschließlich über die Stammdaten abgebildet werden
- Komplementär-Anteil i.H.v. 0% wird über die Basisdaten im Einzelgesellschafts-Bereich gepflegt
- Eingabe der restlichen Anteilsbeziehungen über die Stammdaten
- Arbeitsreihenfolge (siehe nachfolgende Folien):
- Beginn mit Stammdaten
- Pflege der Basisdaten
1.1.2 Arbeitsschritte
Schritt 1: Anlage der GmbH & Co. KG in den Stammdaten
- Zuordnung in der Konzerstruktur zu einer übergeordneter Einheit (soweit nicht selbst oberste Einheit)
- Keine Eingabe des Komplementäranteils
Abbildung 2: Anlegen einer GmbH & Co KG |
Schritt 2: Anlage der Komplementär-GmbH
- Zuordnung in der Konzerstruktur zu einerübergeordneter Einheit GmbH & Co. KG mit einem Anteil von 100% und Konsolidierung
Abbildung 3: Anlegen einer Komplementär-GmbH |
Schritt 3: Anlage der Kommanditisten KG
- Zuordnung in der Konzernstruktur zu einer übergeordneter Einheit GmbH & Co. KG mit einem Anteil von 100% und Konsolidierung
Abbildung 4: Anlegen der Kommanditisten KG |
Schritt 4: Eingabe der Basisdaten
- Eingabe des Komplementäranteils unter Einzelgesellschaft, Basisdaten
- Eingabe der Gesellschafts-ID aus den Stammdaten
Abbildung 5: Eingabe in die Basisdaten
1.1.3 Ergebnis
- Nach sämtlichen Eingaben ist die Insich-Beteiligung in den Stammdaten der GmbH & Co. KG abgebildet
- Über die Basisdaten wird der Komplementär-Anteil in den Stammdaten gezeigt (wichtig Pflege der Gesellschafts-ID in den Stammdaten)
Abbildung 6: Darstellung der Komplementär-Anteile
1.1 Datenfluss aus Anlage A bei Personengesellschaften bis zum Veranlagungszeitraum 2015
Für alle Perioden mit dem Steuerformular 2015 wurde der Datenfluss von Daten aus der Anlage A von Personengesellschaften angepasst.
Bisher wurden Werte über die Anlage A in den BMG Transfer im Reiter Anlage A und Zinsschranke übernommen. Von dort aus wurden sie wieder in die Anlage A in eine eigene Spalte für Daten aus Personengesellschaften übertragen.
1.1.1 Neuer Datenfluss für den Veranlagungszeitraum 2015
Wie bisher werden Werte der Anlage A aus Personengesellschaften in den BMG Transfer der Mitunternehmer übertragen. Diese Werte werden im Reiter ‚Anlage A und Zinsschranke‘ im BMG-Transfer angezeigt und aufsummiert. Die Übertragung in die Anlage A des Mitunternehmers entfällt an dem VZ 2015. Daher wurde die Spalte ‚Werte aus PG‘ in der Anlage ab dem VZ 2015 vollständig entfernt.
Im Dialog KSt 1 A sind die neuen Zeile 22a und 22b eingefügt worden. In der Zeile 22a KSt 1 A ist in einem ersten Schritt auf Ebene der Mitunternehmer das bilanziell gebuchte Ergebnis aus Personengesellschaften zu korrigieren (Handelsrecht zzgl. Spiegelbildwertansatz). Für Zwecke der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben wurde eine neue Zeile 22b.13 ‚Nicht abzugsfähige Aufwendungen aus Personengesellschaften’ eingefügt. In diese wird Zeile 15 aus dem BMG Transfer Reiter Anlage A und Zinsschranke übertragen.
Anlage A 12 à Einkünfte 14.8 à BMG Transfer 8.4