Gesellschaft anlegen und verwalten
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Über diese Funktion [] können bestimmte Datensätze für eine Auswahl von Gesellschaften gleichzeitig geändert werden [z. B. der Hebesatz oder Einstellungen bezüglich Steuerumlagen]. Die Gesellschaften werden durch den Anwender aus einer Auswahlliste festgelegt. Die Auswahlliste enthält alle Gesellschaften der betrachteten Periode. Die Funktion hat den Vorteil, dass das entsprechende Attribut nicht pro Gesellschaft gesondert ausgewählt und geändert werden muss. In der Spalte Ändern müssen die anzupassenden Attribute markiert werden, in der Spalte Werte wird der zu setzende neue Wert angegeben.
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Erstmalige Nutzung des GTC
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Gesellschaftsdaten - Ertragsteuer - Organschaftsdaten
Bezeichnung | Erläuterung | Bezeichnung | Erläuterung |
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Organtyp [] | Innerhalb des GTC wird durch dieses Merkmal die steuerliche Struktur in den Stammdaten hinterlegt. Einer Gesellschaft können die Attribute Standalone, Organgesellschaft, Zwischenorganträger oder Organträger zugeordnet werden. Die Einstellung hat Auswirkungen auf die Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern im Bereich Einzelgesellschaft. | Organträger [] | Wenn eine Gesellschaft als Organgesellschaft oder Zwischenorganträger definiert wird, ist in dieser Zeile der Organträger festzulegen. Die Auswahlliste enthält Gesellschaften bei denen als Organtyp Organträger oder Zwischenorganträger festgelegt wurde. Bei einem Organträger oder einer Standalonegesellschaft ist der Eintrag [---] auszuwählen. |
Bezeichnung | Erläuterung | Organtyp [] | Innerhalb des GTC wird durch dieses Merkmal die steuerliche Struktur in den Stammdaten hinterlegt. Einer Gesellschaft können die Attribute Standalone, Organgesellschaft, Zwischenorganträger oder Organträger zugeordnet werden. Die Einstellung hat Auswirkungen auf die Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern im Bereich Einzelgesellschaft. | Organträger [] | Wenn eine Gesellschaft als Organgesellschaft oder Zwischenorganträger definiert wird, ist in dieser Zeile der Organträger festzulegen. Die Auswahlliste enthält Gesellschaften bei denen als Organtyp Organträger oder Zwischenorganträger festgelegt wurde. Bei einem Organträger oder einer Standalonegesellschaft ist der Eintrag [---] auszuwählen. |
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