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Über diese Funktion [] können bestimmte Datensätze für eine Auswahl von Gesellschaften gleichzeitig geändert werden [z. B. der Hebesatz oder Einstellungen bezüglich Steuerumlagen]. Die Gesellschaften werden durch den Anwender aus einer Auswahlliste festgelegt. Die Auswahlliste enthält alle Gesellschaften der betrachteten Periode. Die Funktion hat den Vorteil, dass das entsprechende Attribut nicht pro Gesellschaft gesondert ausgewählt und geändert werden muss. In der Spalte Ändern müssen die anzupassenden Attribute markiert werden, in der Spalte Werte wird der zu setzende neue Wert angegeben.
Erstmalige Nutzung des GTC
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Pflichtfelder sind durch einen gelben Stern hervorgehoben [ ]. Angaben, die für eine Steuererklärung benötigt werden, sind durch einen blauen Stern hervorgehoben []. Das gilt auch für Stammdaten, die für den Versand der E-Bilanz erhoben werden. Diese Daten können über eine Schnittstelle [Webservice] in das Steuerbilanzmodul [SmartTaxBalance] übertragen werden.
Zwingend benötigte Stammdaten sind in der Lasche Gesellschaftsdaten zu hinterlegen. Die weiteren Laschen sind vor allem für die elektronische Steuererklärung bzw. E-Bilanz vorgesehen.
Bezeichnung | Erläuterung |
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ID [] | Die ID identifiziert eine Gesellschaft eindeutig. Es können bis zu 20 Stellen verwendet werden [Buchstaben und Zahlen]. Die ID kann nur einmalig vergeben und nicht nachträglich geändert werden [gilt periodenübergreifend]. Die Gesellschafts-ID sollte mit anderen relevanten Systemen des Rechnungswesens [z.B. SAP] übereinstimmen, um die Funktionalität von eventuellen Schnittstellen zu gewährleisten. |
Name [] | Der Name der Gesellschaft sollte den Rechtsformzusatz beinhalten. Diese Anforderung ist notwendig, falls mit dem GTC die Steuererklärung versendet wird. |
Kurzname | Die Angabe des Kurznamens ist optional. Auch hier bietet sich eine Übereinstimmung mit anderen relevanten Systemen des Rechnungswesens an. Die Verwendung von Kurznamen [z.B. SAP-Gesellschaftskürzel] kann für Auswertungszwecke bzw. Reports sinnvoll sein. |
Land [] | Als Land [Staat] ist das Land auszuwählen, in dem die Gesellschaft ihren Sitz bzw. die Geschäftsleitung unterhält. Zur Auswahl stehen die Datensätze aus dem Stammdatendialog Länder. Die Steuersätze und Umrechnungskurse des ausgewählten Landes werden bei der Berechnung der tatsächlichen und latenten Steuern bzw. der Umrechnung von Reports in die Berichtswährung der Gesellschaft verwendet. |
Steuernummer [] | Die Steuernummer wird bei deutschen Gesellschaften benötigt, wenn mit dem GTC auch die Steuererklärung elektronisch versendet werden soll. |
Zuständiges Finanzamt | Die Angabe des zuständigen Finanzamts wird bei deutschen Gesellschaften benötigt, wenn mit dem GTC auch die Steuererklärung elektronisch versendet werden soll. Das zuständige Finanzamt wird automatisch aus der Steuernummer ermittelt [erste vier Stellen]. |
Tätigkeitsfeld / Geschäftsfeld [] | Diese Angabe ist optional und dient als Erweiterung möglicher Filteroptionen innerhalb der Reports bzw. Excel-Ansichten. So kann beispielweise die Ansicht im Stammdatendialog Gesellschaft auch nach Geschäftsfeldern sortiert werden. Dieses Attribut ist nicht mit Reporting Dimensionen zu verwechseln. |
Hebesatz / Lokaler Steuersatz | Bei der Befüllung dieses Datenfeldes ist zwischen den Gesellschaften zu unterscheiden, die auf das Land Deutschland geschlüsselt sind, und den Gesellschaften, die auf Ausland geschlüsselt sind. Ist die betreffende Gesellschaft auf Deutschland geschlüsselt, so wird in diesem Feld der Hebesatz eingetragen, der gemeinsam mit der Steuermesszahl [diese wird im Stammdatendialog Länder erfasst] dann zum effektiven Gewerbesteuersatz führt. Bei ausländischen Gesellschaften ist hier der lokale Ertragssteuersatz einzutragen. Der lokale Steuersatz entspricht bei deutschen Gesellschaften dem Gewerbesteuerhebesatz in % [z.B. 250%, 400%]. Alternativ kann im Hauptdialog Einzelgesellschaft im Dialog Basisdaten auch ein abweichender Gewerbesteuerhebesatz angegeben werden. Standardmäßig wird der Steuersatz der Stammdaten herangezogen und für die Berechnung der Gewerbesteuer verwendet. Bei ausländischen Gesellschaften wird dieser Wert als Vorschlagswert für die zweite ausländische Ertragsteuer [Local Tax] verwendet. Für Zwecke der Berücksichtigung regional unterschiedlicher lokaler Steuersätze, kann im Dialog Tatsächliche Steuern in der Spalte Gewerbesteuer [bzw. lokale Steuer] auch ein davon abweichender Steuersatz angegeben werden. Grundsätzlich muss für die Berechnung lokaler Ertragsteuern bei Auslandsgesellschaften im Stammdatendialog Gesellschaft bei der jeweiligen Gesellschaft die Option Gewerbesteuer in Toolbox aktiviert sein [siehe entsprechendes Kapitel zur Anlage von Gesellschaften]. Dieser Wert wird nur für die Berechnung der tatsächlichen Steuern herangezogen und gilt nicht für die Ermittlung latenter Steuern. |
Abweichendes Wirtschaftsjahr /Ggf. zweites im Erhebungszeitraum endendes Wirtschaftsjahr (nur für GewSt-Zwecke)/ Rumpfwirtschaftsjahr(nur für KSt-Zwecke) | Diese Angaben sind für Zwecke der elektronischen Steuererklärung notwendig. |
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Gesellschaftsdaten - Ertragsteuer - Organschaftsdaten
Bezeichnung | Erläuterung | Bezeichnung | Erläuterung |
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Organtyp [] | Innerhalb des GTC wird durch dieses Merkmal die steuerliche Struktur in den Stammdaten hinterlegt. Einer Gesellschaft können die Attribute Standalone, Organgesellschaft, Zwischenorganträger oder Organträger zugeordnet werden. Die Einstellung hat Auswirkungen auf die Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern im Bereich Einzelgesellschaft. | Organträger [] | Wenn eine Gesellschaft als Organgesellschaft oder Zwischenorganträger definiert wird, ist in dieser Zeile der Organträger festzulegen. Die Auswahlliste enthält Gesellschaften bei denen als Organtyp Organträger oder Zwischenorganträger festgelegt wurde. Bei einem Organträger oder einer Standalonegesellschaft ist der Eintrag [---] auszuwählen. |
Bezeichnung | Erläuterung | Organtyp [] | Innerhalb des GTC wird durch dieses Merkmal die steuerliche Struktur in den Stammdaten hinterlegt. Einer Gesellschaft können die Attribute Standalone, Organgesellschaft, Zwischenorganträger oder Organträger zugeordnet werden. Die Einstellung hat Auswirkungen auf die Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern im Bereich Einzelgesellschaft. | Organträger [] | Wenn eine Gesellschaft als Organgesellschaft oder Zwischenorganträger definiert wird, ist in dieser Zeile der Organträger festzulegen. Die Auswahlliste enthält Gesellschaften bei denen als Organtyp Organträger oder Zwischenorganträger festgelegt wurde. Bei einem Organträger oder einer Standalonegesellschaft ist der Eintrag [---] auszuwählen. |
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Im Stammdatendialog Gesellschaft kann im Dialogkopf eine von drei Anzeigeoptionen ausgewählt werden:
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Liste
Standardmäßig werden die Gesellschaften beim Aufruf des Dialogs tabellarisch in Listenform dargestellt:
Konzernstruktur
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