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In diesem Übersichtsdialog werden die in der jeweils ausgewählten Periode angelegten Länder angezeigt. Die wichtigsten Attribute eines Landes, wie z.B. die Steuersätze oder der Währungskurs, werden in Tabellenform dargestellt:
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Mit einem Klick auf den Button Anlegen [], kann in der ausgewählten Periode ein neues Land hinzugefügt werden. Die bei der Anlage eines Landes zu definierenden Attribute werden im Folgenden erläutert.
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Bezeichnung | Erläuterung |
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ID [] | Die ID identifiziert ein Land eindeutig. Es können bis zu drei Stellen verwendet werden. Die ID kann nur einmalig vergeben werden. Eine spätere Änderung ist nicht mehr möglich. Für die Länder-IDs empfiehlt sich die Verwendung von Kürzeln nach ISO 3166-1-ALPHA-2 [zweistellig, z.B. DE, GB, FR]. Regionen oder spezielle Anforderungen an Steuersätze können z.B. mit US1, US2, US3, […] abgebildet werden. |
Steuerrecht | Das Steuerrecht definiert den Aufbau der Dialoge zur Ermittlung der tatsächlichen Steuern im Bereich Einzelgesellschaft. Soll eine Steuerberechnung für ein Land im Stammdatendialog Toolbox definiert werden, ist das Steuerrecht [---] zu wählen, welches auch standardmäßig voreingestellt ist. Anschließend kann der Dialog Tatsächliche Steuern genutzt werden: Wird das Steuerrecht Deutschland gewählt, sind zur Ermittlung der tatsächlichen Steuern die steuerlichen Detaildialoge freigeschaltet. Auf diesbezügliche Hinweise wird an späterer Stelle dieses Handbuchs eingegangen. |
Steuersätze
Bezeichnung | Erläuterung |
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Körperschaftsteuer [] | Es handelt sich um den Steuersatz, der für die Ermittlung der deutschen Körperschaftsteuer bzw. der ersten ausländischen Ertragsteuer [Corporate Tax] verwendet wird. Die Angabe ist für alle im GTC angelegten Länder relevant. Dieser Wert wird nur für die Berechnung der tatsächlichen Steuern herangezogen. Er gilt nicht für die Ermittlung latenter Steuern. |
Gewerbesteuer/ Steuermesszahl [] | Bei dieser Angabe muss zwischen der Anlage von Deutschland und ausländischen Ländern unterschieden werden. Für das Ausland gilt: Es kann auch ein Nullwert angegeben werden, wenn keine lokale Ertragsteuer erhoben wird bzw. wenn diese im GTC außer Betracht gelassen werden soll. Deutschland Maßgebend ist hier die Steuermesszahl i.H.v. 3,5% [§ 11 [2] GewStG], welche in diesem Feld einzutragen ist. Die Steuermesszahl wird für die Multiplikation mit dem im GTC berechneten Gewerbeertrag verwendet. Der daraus resultierende Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gesellschaft [bzw. Gemeinde] multipliziert, um die endgültige Gewerbesteuer zu bestimmen. Der Hebesatz wird deshalb bei jeder Gesellschaft individuell administriert [im Stammdatendialog Gesellschaft]. Ausland Bei ausländischen Gesellschaften wird dieser Wert für die zweite ausländische Ertragsteuer [Local Tax] verwendet. Für Zwecke der Berücksichtigung regional unterschiedlicher lokaler Steuersätze, kann im Dialog Tatsächliche Steuern in der Spalte Gewerbesteuer [bzw. lokale Steuer] auch ein davon abweichender Steuersatz angegeben werden. Wird im Stammdatendialog Gesellschaft ein Hebesatz bzw. lokaler Steuersatz angegeben, so wird dieser vorrangig als Vorschlagswert angezeigt. |
Durchschnittlicher Steuersatz [laufendes Jahr] [] | Bezeichnet den durchschnittlichen tatsächlichen Steuersatz des laufenden Jahres. Dieser entspricht der Summe aus den beiden Ertragsteuerarten Körperschaftsteuer [Corporate Tax] und Gewerbesteuer [Local Tax]. Dieser Steuersatz ist für die Ermittlung der TRR-Zeile Erwarteter Ertragsteueraufwand / -ertrag maßgebend. Die Differenz zwischen dem Steuersatz des Landes der Muttergesellschaft und dem Landessteuersatz, stellt, multipliziert mit dem Ergebnis vor Steuern, einen TRR-Überleitungsposten dar. Auf Details hierzu wird an späterer Stelle eingegangen. |
Durchschnittlicher Steuersatz [für latente Steuern] [] | Bezeichnet den Steuersatz, der für die Ermittlung der latenten Steuern verwendet wird. Dieser Steuersatz entspricht i.d.R. dem durchschnittlichen Steuersatz des laufenden Jahres bzw. der Summe aus den beiden Ertragsteuerarten [Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer]. Eine Abweichung zwischen dem durchschnittlichen Steuersatz für latente Steuern und dem durchschnittlichen Steuersatz [laufendes Jahr] kann sich ergeben, wenn sich der [künftige] Steuersatz des Landes ändern wird. Die dem IAS 12 zugrunde liegende Liability Methode stellt auf den zukünftigen Steuersatz ab. |
GewSt-Anteil der latenten Steuern [] | Hier ist anzugeben, welcher Anteil des durchschnittlichen Steuersatzes der latenten Steuern auf die Gewerbesteuer [bzw. lokale Ertragsteuer] entfällt. Die Differenz der beiden Steuersätze entfällt auf die Körperschaftsteuer [bei Land Deutschland inkl. SolZ]. Diese Angabe ist insbesondere für deutsche Personengesellschaften relevant. Hierdurch wird z.B. gewährleistet, dass der auf außenstehende Gesellschafter entfallende Anteil der latenten Steuern für die Körperschaftsteuer nicht im Konzern angezeigt wird. Der gewerbesteuerliche Anteil des latenten Steuersatzes wird außerdem als Vorschlagswert für die Berechnung der latenten Steuern auf die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge im Dialog Verlustvorträge verwendet. |
Zusätzliche Steuer [] | Hier ist der für Deutschland gültige Solidaritätszuschlag [5,5%] einzutragen. Wenn einem Land nicht das Steuerrecht Deutschland zugeordnet wird, ziehen Dateneingaben in diesem Feld im GTC keine Rechenoperationen nach sich. |
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