Erfassung von Verlustvorträgen
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Die Spalte ist nicht editierbar und ist mit den steuerlichen Detaildialogen verknüpft.
Nutzung | Zuführung | |
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Inland (Deutsches Steuerrecht) | Dialog KSt1A/ GewSt1A Körperschaftsteuer: Zeile 70/70a (Spalte Summe) Gewerbesteuer: Zeile 148 (Spalte Summe) | Dialog Tatsächliche Steuern Körperschaftsteuer: Zeile 28 (Spalte Summe) Gewerbesteuer:Zeile 37 (Spalte Summe) |
Ausland | Dialog Tatsächliche Steuern Körperschaftsteuer Zeile 12 (Spalte Körperschaftssteuer) Gewerbesteuer (Local Tax): Zeile 12 (Spalte Gewerbesteuer) | Dialog Tatsächliche Steuern Körperschaftsteuer: Zeile 13 (Spalte Körperschaftsteuer) Gewerbesteuer (Local Tax): Zeile 13 (Spalte Gewerbesteuer) |
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Ein Unternehmen hat in der Berichtsperiode einen steuerlichen Verlust i.H.v. 12.500.000 €. Der anzuwendete Körperschaftsteuersatz [inkl. Solidaritätszuschlag] beträgt 15,825 %.
Aufgrund einer negativen Planungsrechnung soll der Verlust nicht mit aktiven latenten Steuern belegt werden. Im GTC wird keine Eintragung in den Spalten kurzfristig nutzbar bzw. langfristig nutzbar vorgenommen:
Im Dialog Ergebnisblatt ergeben sich keine Auswirkungen. In der TRR ergibt sich aus dem Nichtansatz aktiver latenter Steuern ein Überleitungseffekt [12.500.000 x 15.825 % = 1.978.125,00]. Der Überleitungseffekt wird sowohl in der Local GAAP [1] als auch IFRS-Spalte [3] ausgewiesen [Zeile: Effekte aus Verlustvorträgen des laufenden Jahres]:
Beispiel 2 – Verlust ist zum Teil nicht werthaltig
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