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Erfassung von Verlustvorträgen

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Wertberichtigungen des Bestands an Verlustvorträgen müssen mit einem negativen Vorzeichen erfasst werden. Es ist die Bemessungsgrundlage und nicht die Steuerwirkung zu erfassen.

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Bei der Wertberichtigung sind keine Angaben hinsichtlich der Fristigkeit zu tätigen. Die Aufteilung erfolgt automatisch nach den quotalen Anteilen in den Spalten Von Brutto kurzfristig nutzbar und Von Brutto langfristig nutzbar.

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Der nutzbare Betrag der Verlustvorträge [hier: 7.000.000 EUR] wird mit dem Steuersatz [hier: 15%] multipliziert. Auf dieser Grundlage ergeben sich 1.050.000 EUR aktive latente Steuern. Darüber hinaus müssen -1.000.000 EUR Wertberichtigung [-150.000 EUR Steuereffekt] berücksichtigt werden. Im Dialog Ergebnisblatt werden die Berechnungsschritte zusammengefasst:

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Subdialog Entwicklung Verlustvortrag

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In diesem Subdialog werden pro Verlustvortragsart die Anfangsbestände des Geschäftsjahres auf den Endbestand fortentwickelt.

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Stand Vorperiode

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Die Spalte ist nicht editierbar und ist mit den steuerlichen Detaildialogen verknüpft.


NutzungZuführung
Inland (Deutsches Steuerrecht)

Dialog KSt1A/ GewSt1A

Körperschaftsteuer:

Zeile 70/70a (Spalte Summe)

Gewerbesteuer:

Zeile 148 (Spalte Summe)

Dialog Tatsächliche Steuern

Körperschaftsteuer:

Zeile 28 (Spalte Summe)

Gewerbesteuer:Zeile 37 (Spalte Summe)

Ausland

Dialog Tatsächliche Steuern

Körperschaftsteuer

Zeile 12 (Spalte Körperschaftssteuer)

Gewerbesteuer (Local Tax):

Zeile 12 (Spalte Gewerbesteuer)

Dialog Tatsächliche Steuern

Körperschaftsteuer:

Zeile 13 (Spalte Körperschaftsteuer)

Gewerbesteuer (Local Tax):

Zeile 13 (Spalte Gewerbesteuer)

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Ein Unternehmen hat in der Berichtsperiode einen steuerlichen Verlust i.H.v. 12.500.000 €. Der anzuwendete Körperschaftsteuersatz [inkl. Solidaritätszuschlag] beträgt 15,825 %.

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Aufgrund einer negativen Planungsrechnung soll der Verlust nicht mit aktiven latenten Steuern belegt werden. Im GTC wird keine Eintragung in den Spalten kurzfristig nutzbar bzw. langfristig nutzbar vorgenommen:

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Im Dialog Ergebnisblatt ergeben sich keine Auswirkungen. In der TRR ergibt sich aus dem Nichtansatz aktiver latenter Steuern ein Überleitungseffekt [12.500.000 x 15.825 % = 1.978.125,00]. Der Überleitungseffekt wird sowohl in der Local GAAP [1] als auch IFRS-Spalte [3] ausgewiesen [Zeile: Effekte aus Verlustvorträgen des laufenden Jahres]:

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Beispiel 2 – Verlust ist zum Teil nicht werthaltig

Ausgangsdaten wie zuvor – aufgrund der Planungsrechnung können 10.000.000 € vom entstandenen Verlust [12.500.000 €] zukünftig genutzt werden und müssen deshalb mit aktiven latenten Steuern belegt werden:

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Im Dialog Ergebnisblatt werden die latenten Steuern aus Verlustvorträgen separat ausgewiesen. In der TRR ergibt sich aus dem Nichtansatz i.H.v. 2.500.ooo € ein Überleitungseffekt [2.500.000 x 15.825 % = 395.625,00]:

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Bei einer vollumfänglichen Werthaltigkeit der Verlustvorträge ergibt sich kein TRR Überleitungsposten.

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