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Die Einkommensermittlung berücksichtigt standardmäßig nur die Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax):
Wird in den Stammdaten bei der ausgewählten Gesellschaft die Checkbox Gewerbesteuer in Toolbox aktiviert [ ] so kann auch diese bei der Einkommensermittlung in einer separaten Spalte berücksichtigt werden. Dadurch können für die beiden Steuerarten unterschiedliche Bemessungsgrundlagen herangezogen werden:
Zudem besteht die Möglichkeit, pro Zeile einen Kommentar einzugeben.
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In Zeile 2 ff. wird das steuerliche Mehr-/Minderergebnis berücksichtigt und in einen temporären und permanenten Anteil differenziert:
Die Vorschlagswerte werden aus dem Dialog Bilanzvergleich [Unterdialog HGB-StB] abgeleitet. Basierend auf der Vorgängerperiode [die bei der Anlage der Periode definiert wird] ermittelt das GTC die Veränderung der Abweichungen zwischen lokaler Bilanz und Steuerbilanz. Dabei wird auch die im Bilanzvergleich vorgenommene Unterscheidung in temporäre und permanente Differenzen berücksichtigt.
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Führt die Einkommensermittlung zu einem steuerlichen Verlust, ist für die Zuführung zum Verlustvortrag die Zeile 13 [Steuerpflichtiges Einkommen für Körperschafts-/Lokale Steuer] maßgeblich:
Der berechnete Verlustvortrag ist mit dem Subdialog Entwicklung Verlustvortrag im Dialog Verlustvortrag verknüpft:
Szenario: Nutzung von Verlustvorträgen
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