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Die bei der Anlage einer True-Up Periode vorzunehmenden Einstellungen wurden bereits im Kapitel zu den Stammdaten erläutert. Die nachfolgenden Abbildungen veranschaulichen den True-Up Prozess im GTC:

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Der steuerliche Vermögensunterschied [HB/StB-Abweichung] in der Jahresabschlussperiode 2014 beträgt 100. Im Rahmen der Steuererklärungsperiode steigt die Abweichung um 40 auf 140. In der Jahresabschlussperiode 2015 beträgt der Vermögensunterschied 200. Unter Einbeziehung der True-Up-Periode ergibt sich ein steuerliches Mehrergebnis von 60 [nicht 100]. Die periodenfremden aktiven latenten Steuern [DTA] belaufen sich [bei einem Steuersatz von 30%]  auf 12.

Im Mehrperiodenfall ergibt sich folgende Darstellung:

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Das steuerliche Mehrergebnis der Steuererklärungsperiode 1015 beträgt im obigen Beispiel 80. Die Steuererklärungsperiode 2014 wird als direkte Vorperiode angegeben. Der True-Up Effekt zwischen JA-Periode 2015 und StE-Periode 2015 beläuft sich auf 20 und hat Auswirkungen auf den nachfolgenden Jahresabschluss 2016.

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Das nachfolgende Beispiel basiert auf einer Standalone Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft ist dem Land Deutschland zugeordnet und hat einen Hebesatz von 420%. Eine Vorperiode ist nicht vorhanden. Es gelten folgende Steuersätze [gem. Dialog Länder]:

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Periode Jahresabschluss 2014

Im Dialog Bilanzvergleich wird nur eine einzige HB/StB-Abweichung i.H.v. 60.000 erfasst [siehe Spalte relevante Brutto-Differenzen]. Der HB und IFRS Ansatz beträgt jeweils 100.000:

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Im Dialog KSt 1 A wird ein handelsrechtlicher Jahresüberschuss [=IFRS] i.H.v. 100.000 eingegeben. Die Abweichungen gem. § 60 Abs. 2 EStDV betragen 60.000, der Steuerbilanzgewinn ist folglich 160.000.

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Bei der Anlage der Steuererklärungsperiode werden die Bewegungsdaten der Jahresabschlussperiode kopiert. Im Rahmen der Steuererklärung beträgt die betrachtete HB/StB-Abweichung 90.000. Der HB und IFRS Ansatz sind unverändert [100.000]:

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Aus einer anderen Periode [hier: Jahresabschluss 2014] kopierte Bewegungsdaten sind in den Dialogen des GTC blau hinterlegt – so auch im Dialog KSt 1 A:

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Die Zeile Korrektur nach § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV wird anstelle von 60.000 mit dem Vorschlagswert von 90.000 überschrieben:

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Periode Jahresabschluss 2015

Im Dialog Bilanzvergleich beträgt die HB/StB-Abweichung der betrachteten Bilanzposition 80.000:

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Gegenüber der Vorgängerperiode Jahresabschluss 2014 ergibt sich ein steuerlicher Mehrgewinn i.H.v. 20.000. Gegenüber der True-Up Periode zum Jahresabschluss 2014 ergibt sich ein steuerlicher Mindergewinn i.H.v. -10.000. Die Differenz [-30.000] stellt den True-Up Effekt das. Dieser wird im GTC als Vorschlagswert angezeigt:

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Für Zwecke latenter Steuern bzw. der steuerlichen Überleitungsrechnung [TRR] wird der True-Up Effekt im Dialog Sonstige angezeigt [-30.000 x 30,525% = -9.157,50]:

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In der TRR wird der Überleitungseffekt automatisch im Posten Periodenfremde latenten Steuern ausgewiesen [auch im Tooltipp der TRR ersichtlich]:

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Zahlreiche Reports ermöglichen dem Anwender zusätzliche Auswertungsmöglichkeiten hinsichtlich der True-Up-Effekte.

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