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Einkommensermittlung

Für Auslandsgesellschaften wird die Steuerberechnung im Dialog Tatsächliche Steuern durchgeführt. Anders als bei deutschen Gesellschaften erfolgt die Einkommensermittlung ohne die Anwendung von steuerlichen Detaildialogen. Der Aufbau des Dialogs Tatsächliche Steuern wird innerhalb der Stammdaten [Dialog Toolbox] pro Land konfiguriert und ist an anderer Stelle gesondert beschrieben.

Die Einkommensermittlung berücksichtigt standardmäßig nur die Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax):

Wird in den Stammdaten bei der ausgewählten Gesellschaft die Checkbox Gewerbesteuer in Toolbox aktiviert [  ] so kann auch diese bei der Einkommensermittlung in einer separaten Spalte berücksichtigt werden. Dadurch können für die beiden Steuerarten unterschiedliche Bemessungsgrundlagen herangezogen werden:

Zudem besteht die Möglichkeit, pro Zeile einen Kommentar einzugeben.

Ausgangswert: Gewinn vor Steuer

Die Einkommensermittlung startet mit dem nach lokalem Handelsrecht ermittelten Gewinn vor Steuern [nicht mit dem Ergebnis vor Steuern nach IFRS]. Im Anschluss erfolgt die Berücksichtigung der innerbilanziellen und außerbilanziellen Korrekturen.

Innerbilanzielle Korrekturen [Mehr-/Minderergebnis]

In Zeile 2 ff. wird das steuerliche Mehr-/Minderergebnis berücksichtigt und in einen temporären und permanenten Anteil differenziert:


Die Vorschlagswerte werden aus dem Dialog Bilanzvergleich  [Unterdialog HGB-StB] abgeleitet. Basierend auf der Vorgängerperiode [die bei der Anlage der Periode definiert wird] ermittelt das GTC die Veränderung der Abweichungen zwischen lokaler Bilanz und Steuerbilanz. Dabei wird auch die im Bilanzvergleich vorgenommene Unterscheidung in temporäre und permanente Differenzen berücksichtigt.

Die Vorschlagswerte [davon temporäre Differenzen; davon permanente Differenzen] lassen sich auf Grundlage der Bilanzentwicklung mit Hilfe des Reports Vergleich HGB-StB [  ] pro Bilanzposten nachvollziehen.

Außerbilanzielle Korrekturen

Die außerbilanziellen Korrekturen werden vollumfänglich durch den Anwender erfasst [es gibt auch die Möglichkeit eines automatisierten Imports von z.B. Excel Steuerberechnungssheets]. Die zur Verfügung stehenden Zeilen innerhalb des Dialogs werden in der Toolbox-Konfiguration festgelegt.

Neben den außerbilanziellen Korrekturen können auch periodenfremden Steuern und eventuelle Verlustvorträge berücksichtigt werden. Beide Themen werden anschließend in separaten Kapiteln betrachtet.

Verwendete Steuersätze

Das steuerpflichtige Einkommen wird für Zwecke der Körperschaftssteuer mit dem in den Stammdaten hinterlegten Steuersatz multipliziert. Der Steuersatz der Gewerbesteuer wird für die Ermittlung der lokalen Steuer verwendet. 

Für Zwecke der TRR gilt: Die einzelnen außerbilanziellen Korrekturen in der Spalte Körperschaftsteuer werden sachverhaltsbezogen in der TRR berücksichtigt [z.B. steuerfreie Dividenden oder nicht abzugsfähige Aufwendungen]. Außerbilanzielle Korrekturen für Zwecke der lokalen Ertragsteuer werden in der TRR-Zeile Lokale Ertragsteuer [nur Ausland] in Summe verarbeitet. 

Sondersachverhalte

Weitergehende Sachverhalte wie z.B. Quellensteuern oder im OCI und Eigenkapital erfasste tatsächliche Steuern können am Ende des Dialogs erfasst werden.

Nutzung von und Zuführung zu Verlustvorträgen

Die Nutzung und Zuführung von steuerlichen Verlustvorträgen wird in der Toolbox in den Zeilen 12 und 13 durchgeführt und ist für Zwecke der Ermittlung latenter Steuern mit dem Dialog Verlustvortrag verknüpft.

Szenario: Zuführung zu Verlustvorträgen

Führt die Einkommensermittlung zu einem steuerlichen Verlust, ist für die Zuführung zum Verlustvortrag die Zeile 13 [Steuerpflichtiges Einkommen für Körperschafts-/Lokale Steuer] maßgeblich:

Der berechnete Verlustvortrag ist mit dem Subdialog Entwicklung Verlustvortrag im Dialog Verlustvortrag verknüpft:


Szenario: Nutzung von Verlustvorträgen

Führt die Einkommensermittlung zu einem steuerlichen Gewinn und liegen gleichzeitig nutzbare steuerliche Verlustvorträge vor, so sind diese in Zeile 12.1 [Nutzung des steuerlichen Verlustvortrags] zu erfassen. Die Verlustnutzung wird ebenfalls im Dialog Verlustvortrag automatisch berücksichtigt.

Berücksichtigung von Körperschaftsteuer und lokaler Steuer

Wird in den Stammdaten die Spalte für die Berechnung der lokalen Ertragsteuer [Gewerbesteuer in Toolbox] aktiviert, so wird die entsprechende Zuführung und Nutzung des Verlustvortrags im Hinblick auf lokale Ertragsteuer berücksichtigt [im Dialog Verlustvortrag: Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag].

Periodenfremde tatsächliche Steuern und sonstige Ertragsteuern

Periodenfremde tatsächliche Steuern sowie sonstige Ertragsteuern werden im GTC nicht ermittelt sondern lediglich erfasst [Zeilen 25ff. im Dialog Tatsächliche Steuern]. Die Eingaben führen zu entsprechenden Überleitungsposten im Dialog TRR.