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Grundsätzlich gilt, dass die jeweiligen Meilensteine der untergeordneten Einzelgesellschaft den Status erledigt erreicht haben müssen. Nur dann kann auch der Teilkonzern den Meilensteinstatus entsprechend  hochsetzen. Das Zurücksetzen von Meilensteinen erfolgt nach dem gleichen Verfahren wie auch für die Einzelgesellschaften.

Meilenstein Tatsächliche Steuern

Für den Meilenstein Tatsächliche Steuern genügt [wenn die oben erwähnte Bedingung bzgl. der Einzelgesellschaften erfüllt ist] ein Klick auf den Meilenstein. Es müssen keine weiteren Dialoge im Hauptdialog [Teil-]Konzern bearbeitet werden.

Meilenstein Latente Steuern

Für den Meilenstein Latente Steuern muss zum Erreichen des Zustands plausibel der gleichnamige Dialog im Bereich [Teil-]Konzern gespeichert werden. Anschließend lässt sich der Meilensteinstatus mit einem Klick auf erledigt hochsetzen.

Meilenstein Überleitungsrechnung

Für den Meilenstein Überleitungsrechnung muss der Dialog TRR gespeichert werden [Zustand plausibel]. Anschließend lässt sich der Meilensteinstatus mit einem Klick auf erledigt hochsetzen.