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§8b-Sachverhalte (betroffen sind Abs. 2 und 3 KStG), die sich in einer untergeordneten Personengesellschaft befinden, müssen für den übergeordneten Organträger manuell in der Schnellerfassung nachgetragen werden, da ansonsten die Summe in Anlage GK (Zeile 65) beim Organträger nicht der aufgerundeten Summe der Einzelangaben entspricht. Dazu nutzen Sie bitte die folgenden Elster-IDs:

Bezeichnung

    

8004438

Jahr der Entstehung der Aufwände/

Erträge       

Erträge

8004439

Betrag 

Betrag

8004440

Zu beachten ist hierbei, dass die Eingabe der Elster-ID zusammen mit einer laufenden Nummer angegeben werden muss. Bereits angelegte Sachverhalte des Organträgers müssen beachtet werden, da diese ebenfalls eine laufende Nummer besitzen. Die laufenden Nummern starten mit 1. Die Eingabe in der Schnellerfassung sieht somit so aus: 8004438.5

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§8b-Sachverhalte (betroffen ist Abs. 2 KStG), die sich in einer untergeordneten Personengesellschaft/Spezialfond befinden, müssen für den übergeordneten Organträger manuell in der Schnellerfassung nachgetragen werden, da ansonsten die Summe in Anlage GK (Zeile 77) beim Organträger nicht der aufgerundeten Summe der Einzelangaben entspricht. Dazu nutzen Sie bitte die folgenden Elster-IDs:

Name der Beteiligung   Beteiligung

8561202

Gewinn im Sinne des § 8b Absatz 2 KStG

8561203

Veräußerungspreis oder an dessen Stelle tretender Wert

8561204

Veräußerungskosten     Veräußerungskosten

8561205

Buchwert des Anteils

8561206

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