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§8b-Sachverhalte (betroffen sind Abs. 2 und 3 KStG), die sich in einer untergeordneten Personengesellschaft befinden, müssen für den übergeordneten Organträger manuell in der Schnellerfassung nachgetragen werden, da ansonsten die Summe in Anlage GK (Zeile 65) beim Organträger nicht der aufgerundeten Summe der Einzelangaben entspricht. Dazu nutzen Sie bitte die folgenden Elster-IDs:
Bezeichnung |
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8004438 | |
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Jahr der Entstehung der Aufwände/ |
Erträge | 8004439 |
Betrag | 8004440 |
Zu beachten ist hierbei, dass die Eingabe der Elster-ID zusammen mit einer laufenden Nummer angegeben werden muss. Bereits angelegte Sachverhalte des Organträgers müssen beachtet werden, da diese ebenfalls eine laufende Nummer besitzen. Die laufenden Nummern starten mit 1. Die Eingabe in der Schnellerfassung sieht somit so aus: 8004438.5
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§8b-Sachverhalte (betroffen ist Abs. 2 KStG), die sich in einer untergeordneten Personengesellschaft/Spezialfond befinden, müssen für den übergeordneten Organträger manuell in der Schnellerfassung nachgetragen werden, da ansonsten die Summe in Anlage GK (Zeile 77) beim Organträger nicht der aufgerundeten Summe der Einzelangaben entspricht. Dazu nutzen Sie bitte die folgenden Elster-IDs:
Name der Beteiligung Beteiligung | 8561202 |
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Gewinn im Sinne des § 8b Absatz 2 KStG | 8561203 |
Veräußerungspreis oder an dessen Stelle tretender Wert | 8561204 |
Veräußerungskosten Veräußerungskosten | 8561205 |
Buchwert des Anteils | 8561206 |
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