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title11.00.01


TicketKategorieDialogReleaseBRG 
54851EGAndere

Mit der BRG 1300677 wurden in folgenden Dialogen diverse Berechnungsänderungen vorgenommen, die notwendig sind, um valide Ertragsteuererklärungen für den VZ 2017 elektronisch übermitteln zu können

Betroffene Dialoge:
I: Dialoge Körperschaftsteuer:
1. Anlage Zinsschranke
2. Anlage GK

II: Sonstige Dialoge:
1. Tats. Steuern
2. TRR

1300677
54835BPAndere

Situation:
Im VZ 2017 wird die BP-Zeile 59.1 der Anlage ZVE bei der Berechnung der Zeilen 68 und 70 der Anlage ZVE nicht berücksichtigt. Zudem wird die BP-Zeile 125.1 der Anlage GK bei der Berechnung der Zeile 128 Anlage GK abgezogen statt hinzugerechnet.

Lösung:
Bei der Berechnung der Zeilen 68 und 70 der Anlage ZVE findet die Zeile 59.1 ZVE nun Berücksichtigung. Bei der Ermittlung der Zeile 128 der Anlage GK wird die BP- Zeile 125.1 Anlage GK ordnungsgemäß hinzuaddiert.

1300676
54558ElsterAnlage Zinsschranke

Situation:
Anlage Zinsschranke: Ist im VZ 2016 und im VZ 2015 die Zeile 17 größer als 0,00, so sind die Voraussetzungen für den Versand der Anlage Zinsschranke erfüllt. Diese wird jedoch nicht versendet.

Lösung:
Sofern die Zeile 17 größer als 0,00 ist, ist die Anlage Zinsschranke elektronisch zu übermitteln. Die Checkbox in der Zeile E.2 (VZ 2016) bzw. in der Zeile 15.4 (VZ 2015) ist dabei automatisch angehakt.

1300675
51486EGToolboxSituation:
Aktuell wird der zvE Betrag bei der OG zurückgehalten und dort verwendet.
Über die Zeile 11.0 können jedoch die kompletten Summen für die Corp Tax und Local Tax an den zugewiesenen ZoT oder OT transferiert werden.
Alternativ kann man zum Einkommenstransfer Umlagen aktivieren.
Die Umlagen, als auch der Einkommenstransfer, sind automatisch in voller Höhe angesetzt.

Lösung:
Die Umlagen und der Einkommenstransfer sind unabhängig von einander aktivierbar und die Umlagenhöhe bzw. der Teil des zu tranferierenden Einkommens sind frei zu definieren.
1300681
46550EGTats.St.Situation:
Im VZ 2016 und VZ 2017 werden bei doppelstöckigen Personengesellschaften einige Zeilen im Einkünfte-Dialog nicht im Dialog "tatsächliche Steuern" berücksichtigt. Dies führt zu unterschiedlichen Einkommensermittlung in diesen Dialogen und einer fehlerhaften TRR.

Lösung:
Für den VZ 2016 und VZ 2017 wurden fehlende Verknüpfungen zwischen dem Einkünfte-Dialog und dem Dialog "tatsächlichen Steuern" angepasst. Das ermittelte Einkommen ist nun in beiden Dialogen identisch.
1300679
50700ElsterERiC-TransferSituation:
Sofern eine Gesellschaft mit BMG-Transfer die Steuererklärung übermittelt, ist es nicht sichergestellt, dass die Daten auch in die Berechnung der Gesellschaft übernommen wurden.

Lösung:
Im ERiC-Versand werden im 1. Schritt zwei weitere Zeilen eingebaut, in denen Hinweise per Checkbox bestätigt werden müssen.
1. Hinweis:
Im BMG-Transfer können neue bzw. noch nicht übernommene Daten vorhanden sein. Nur die bereits übernommenen Daten werden bei der Versendung berücksichtigt. Bitte bestätigen Sie diesen Hinweis.
2. Hinweis:
In der Schnellerfassung können Daten vorhanden sein. Diese werden für die Versendung verarbeitet und haben somit Auswirkungen auf die übermittelten Daten. Bitte bestätigen Sie diesen Hinweis.
Nur sofern alle Hinweise bestätigt sind, wird die Checkbox für das Erstellen des Snapshots aktiv und kann ausgewählt werden.



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title11.00.00


TicketKategorieDialogReleaseBRG 
54388EGAndere

Mit der BRG 1300668 wurden in folgenden Dialogen diverse Berechnungsänderungen vorgenommen, die notwendig sind, um valide Ertragsteuererklärungen für den VZ 2017 elektronisch übermitteln zu können.
Betroffene Dialoge:
I. Dialoge Körperschaftsteuer:
1. Anlage AEV
2. Anlage BE
3. Anlage KSt 1 F
4. Anlage Zinsschranke

II. Dialoge Gewerbesteuer:
1. GewSt 1 A

III: Sonstige Dialoge:
1. Tats. Steuern
2. § 8b - Dialog

1300668
54365EGKapEStA

Situation:
Wenn in der KapEStA 2017 ein Wert bei Kirchensteuer zu Kapitalertragsteuer oder Zerlegung der Kapitalertragsteuer gefüllt wird und anschließend wieder gelöscht bleibt unten eine 0,00 stehen und keine NIL.
Dies führt zu Elster Validierungsfehlern

Lösung:
Die Zwischensummen in der KapEStA sollen NIL sein wenn die Summanden NIL sind.

1300670
54210ElsterERiC-TransferEinbinden der ERiC-Version 27.9
54170EGAndere

Mit der BRG 1300660 wurden in folgenden Dialogen diverse Berechnungsänderungen vorgenommen, die notwendig sind, um ein valide Ertragsteuererklärungen für den VZ 2017 elektronisch übermitteln zu können.
Betroffene Dialoge:

I: Dialoge Körperschaftsteuer:
1. Anlage GK
2. Anlage Verluste
3. Anlage WA
4. Anlage Zinsschranke
5. KSt 1 F

II. Dialoge Gewerbesteuer:
1. GewSt 1 A
2. Anlage BEG

III: Sonstige Dialoge:
1. Tats. Steuern
2. TRR

IV: FEIN:
1. FE-AUS 1
2. FE-KAP

1300665
53717EGAndere

Situation:
Setzt man die Checkbox bei OG oder ZOT in den Stammdaten: Von der OG an den OT abzuführender Gewinn / Verlust ohne Steuerumlagen berechnen, hat dies keine Auswirkung auf die Berechnung, da die Checkbox vom OT geholt wird. Dies ist nicht korrekt.

Lösung:
Die Checkbox soll bei OG/ZOT jeweils gesetzt werden können und Auswirkung auf die Berechnung haben. Die Checkbox beim OT soll keine Auswirkungen auf die Berechnung der darunterliegenden Organgesellschaften haben.

1300666
53217TKLatente Steuern (TK)

Situation:
In der Tabelle "Latente Steuern Ergebnisblatt" im TK Bereich, in der Spalte "Anpassung Vorperioden" kommen aus PersG und SA keine Werte an. Somit geht die Validierung unter der Tabelle nicht auf.

Lösung:
Die Spalte wird mit den Werten aus Personengesellschaften und Standalones bei der Konzernmutter korrekt gefüllt und die Validierung geht auf. 

1300673
52981EGAndere

Situation:
Es konnte keine zivilrechtliche Quote gepflegt werden. Diese wird aber für Reports (u.a. Family-Office) benötigt.

Lösung:
Unter Stammdaten in der jeweiligen Gesellschaft ist es nun möglich eine zivilrechtliche Quote einzugeben. Diese hat keine Auswirkung auf die Steuerberechnung.


52945EGTats.St.

Situation:
Der Verlustabzug nach § 2a Abs. 1 Satz 3 EStG wird im VZ 2016 nur in den Detaildialogen berücksichtigt. Dies führt zu einer Differenz in der tats. Steuern und der TRR.

Lösung:
Neue Zeilen in der tats. Steuern:
27.17 und 27.18. Diese sind dann mit der Anlage KSt1A 53 und 53a verknüpft.

1300667
52944EGAndere

Situation:
Sind die Voraussetzungen für die volle Anrechnung der KapESt nicht gegeben, so ist diese nach § 36a Abs. 1 S. 2 EStG nur i.H.v. 2/5 anrechenbar. Der nicht anrechenbare Teil i.H.v. 3/5 kann auf Antrag des Stpfl. bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden. Die Weiterverarbeitung der beschränkt anzurechnenden KapESt im Dialog "tats. Steuern" bzw. eine Datenweitergabe im Organkreis findet in den neuen Steuerformularen für VZ 2017 noch nicht statt. 

Lösung:
Die Datenverarbeitung wurde für den VZ 2017 überarbeitet und ist über den Organkreis möglich.

1300671
52815EGBMG Transfer

Situation:
Ausländische Gesellschaften (außer AT und CH), die in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind, können auch an inländischen PersGes beteiligt sein. Das Ergebnis der PersGes muss über den BMG-Transfer an die ausländische Gesellschaft weitergegeben werden. Dies geschieht aktuell nicht.

Lösung:
Der BMG-Transfer wird auch bei ausländischen Gesellschaften eingeblendet, sofern diese beschränkt steuerpflichtig sind. (Aktivierung über Stammdaten)

1300669
51153EGValidierung

Situation:
Wenn bei einer Validierungsposition kein externer Wert vorhanden ist, ist der Status (Flag-gesteuert) "unbekannt" oder "ok". Es gibt keine Differenzierung gemäß der Größe des GTC-Werts.

Lösung:
Über eine weitere Option (Flag-gesteuert) wird bei fehlenden externen Werten die Differenz so berechnet, als wäre der externe Wert gleich 0. Für die Ermittlung des Statuswerts gelten dann die "normalen" Regeln unter Berücksichtigung der Schwellwerte für Warnungen und Fehler. Auch der Meilenstein wird wie im Normalfall ermittelt.


48354SDPerioden

Situation:
Da viele Kunden den Jahresabschluss in der Brutto-Logik rechnen, wurde die Periodenanlage überarbeitet.

Lösung:
Bei der Anlage einer Jahresabschlussperiode ist es möglich zwischen Netto und Brutto auszuwählen. In der Bruttoperiode im Jahresabschluss ist kein ERIC- Versand möglich.


48250EGAndere

Situation:
Füllt man ausschließlich den Dialog Einkünfte, so ergeben sich zwischen den Einkünften und GewSt1A Differenzen, da manche Zeilen nicht in die GewSt1A zurück automatisiert sind.

Lösung:
Zeile 32.4 Einkünfte wird nun in die Zeile 49.1 GewSt1A automatisiert. (VZ 2016)
Zeile 33.7 Einkünfze wird in die Zeile 62.1 GewSt1A automatisiert. (VZ 2016) 

1300672
46146BenutzbarkeitERiC-Transfer

Situation:
Bei der Erstellung des Snapshot im Dialog ERiC-Versand wird aktuell automatisch ein Name vergeben.

Lösung:
Im ERiC-Versand wird ein Beschreibungsfeld aktiviert, sobald die Checkbox "Snapshot erstellen" aktiviert wird. Der Name des Snapshots kann dann angepasst werden. 


29366EGERiC-Transfer

Situation:
Es ist kein Meilenstein im Dialog ERiC-Versand vorhanden, der den fachlichen Review abbildet.

Lösung:
Um das Vier-Augen-Prinzip zu dokumentieren wird ein neuer Schritt im Dialog "ERiC-Versand" eingefügt. Dieser nennt sich "fachliche Freigabe". Es gibt die Möglichkeit, dass nur ein anderer Benutzer diesen Schritt freigegeben kann als der Benutzer der Schritt 2 ausgeführt hat.


46169EGAndereSituation:
Die Detailinformationen in den Zeilen 87, 90, 92, 93, 94, 96 und 100 Anlage GK sind durch den Steuerpflichtigen manuell auszufüllen. Die entsprechenden Daten sind aber schon über die Eingabe der Sachverhalte im § 8b KStG Dialog vorhanden.

Lösung:
Die Detailinformationen in den Zeilen 87, 90, 92, 93, 94, 96 und 100 Anlage GK werden automatisch aus dem § 8b KStG Dialog gefüllt.
1300674



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title10.16.00


TicketKategorieDialogRelease NoteBRG

54170


EGAndere

Mit der BRG 1300665 wurden in folgenden Dialogen diverse Berechnungsänderungen vorgenommen, die notwendig sind, um valide Ertragsteuererklärungen für den VZ 2017 elektronisch übermitteln zu können.

Betroffene Dialoge:
I: Dialoge Körperschaftsteuer:
1. Anlage GK
2. Anlage Verluste
3. Anlage WA
4. Anlage Zinsschranke
5. KSt 1 F

II. Dialoge Gewerbesteuer:
1. GewSt 1 A
2. Anlage BEG

III: Sonstige Dialoge:
1. Tats. Steuern
2. TRR

IV: FEIN:
1. FE-AUS 1
2. FE-KAP

1300665
53717EGAndere

Situation:
Setzt man die Checkbox bei OG oder ZOT in den Stammdaten: Von der OG an den OT abzuführender Gewinn/Verlust ohne Steuerumlagen berechnen, hat dies keine Auswirkung auf die Berechnung, da die Checkbox vom OT geholt wird. Dies ist nicht korrekt.

Lösung:
Die Checkbox soll bei OG/ZOT jeweils gesetzt werden können und Auswirkung auf die Berechnung haben. Die Checkbox beim OT soll keine Auswirkungen auf die Berechnung der darunterliegenden Organgesellschaften haben. 

1300666

54035/

53624

EGAndere

Mit der BRG 1300660 wurden in folgenden Dialogen diverse Berechnungsänderungen vorgenommen, die notwendig sind, um ein valide Ertragsteuererklärungen für den VZ 2017 elektronisch übermitteln zu können.

Betroffene Dialoge:
I: Dialoge Körperschaftsteuer:
1. Anlage AESt
2. Anlage GK
3. Anlage OG
4. Anlage Verluste
5. Anlage WA
6. Anlage Zinsschranke
7. Anlage ZVE
8. FE-AUS 2
9. KSt 1 F

II. Dialoge Gewerbesteuer:
1. GewSt 1 A
2. Anlage BEG

III: Sonstige Dialoge:
1. §8b Dialog
2. Anlage Zinsschranke - (PersGes)
3. Basisdaten
4. BMG-Transfer
5. Einkünfte
6. Tats. Steuern

1300660
53872EGGewSt 1A

Situation:
In VZ 2015 in einer Nettoperiode erfolgt die Zurechnung des zvE aus Organgesellschaften der Personengesellschaften aus dem BMG- Tramsfer doppelt in der GewSt1A.

Lösung:
Die Zeile 33.2 GewSt1A wird wie folgt berechnet: Zeile 30 Einkünfte - Zeile 13.3 Einkünfte, somit erfolgt keine doppelte Hinzurechnung mehr des zvE aus Organgesellschaften der Personengesellschaften aus dem BMG- Transfer.

1300664
53690EGGewSt 1A

Situation:
In der GewSt1A werden für die Berechnung der Luftverkehrsbetriebsstätten-Kürzung die Kürzungen hinzugerechnet statt abgezogen.

Lösung:
In der GewSt1A werden für die Berechnung der Luftverkehrsbetriebsstätten-Kürzung die Kürzungen abgezogen.

1300662
53092EGToolbox

Situation:
Verwendet man bei der Toolbox die lokale Steuer, so kann in Zeile 18 der lokale Steuersatz eingegeben werden, falls keine Umlage eingeschaltet ist. Mit Umlage verändert sich das Verhalten. Die Zelle ist geschlossen und es wird der Steuersatz aus dem Land verwendet. Obwohl sowohl in der Gesellschaftsstammdaten als auch ggf. im vorher offenen Feld ein anderer Wert eingegeben wurde.

Lösung:
Das Verhalten mit Umlage soll identisch zum Verhalten ohne Umlage sein:

  • Offenes Feld und es wird der dort eingetragene Steuersatz verwendet.
1300657
53055ElsterERiC-TransferEinbinden der ERiC-Version 27.8
52962EGErgebnisblatt

Situation:
Im Ergebnisblatt werden die latenten Steuern im OCI detailliert dargestellt. Für eine Standalone-Gesellschaft, die nicht in einem Organkreis ist und auch keine latente Steuern abgibt, fehlt in dieser Darstellung der Wert der Vorperiode.

Lösung:
Die Werte der Vorperiode sollen wieder angezeigt werden. Damit wird die Implementierung der BRG 1300641 rückgängig gemacht.

1300659
52853RobotikSchnittstellen / Schnittstellen-Strukturen

Situation:
Für eine automatisierte Berechnung der Verlustvorträge ist es notwendig die Felder mit den Steuersätzen automatisch zu füllen. Aktuell ist dies für KSt und GEwSt bei Verwendung spezieller Flags möglich. Diese Flags wirken sich dann aber auch auf nicht-automatisierte Gesellschaften aus und schränken diese dann ein.

Lösung:
In der Schnittstellen-Struktur gibt eine neue Option für den Roboter: "Steuersätze für Verlustvorträge (KSt, GewSt) übernehmen" (Checkbox).
Sobald die Checkbox aktiviert ist, greift folgende Logik beim Import: Werden die Steuersätze mit importiert, sind diese führend.
Werden keine Steuersätze angeliefert, wird der "Vorschlagswert" (=Wert aus den Stammdaten) übernommen. VV werden berechnet und gespeichert.


31481EGSonstige

Situation:
Mit der BRG 1300295 wurden die Eintragungen "Anpassung Vorperiode" aus dem Dialog Sonstige nicht mehr ins Ergebnisblatt verknüpft, sondern direkt an den Organträger weitergegeben. Da dies nicht generell, wurde vielfach diese BRG deaktiviert.

Lösung:
Die BRG 1300295 soll mit einer weiteren BRG komplett deaktiviert werden.

1300661


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