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Im GTC können sowohl die sog. Nettomethode [Steuerfreistellung von Sachverhalten i.S.d. § 8b KStG bereits auf Ebene der empfangenden Gesellschaft] als auch die Bruttomethode angewendet werden [betrifft Personengesellschaften und Organgesellschaften]. Zur unterschiedlichen Berücksichtigung und automatisierten Berechnung wurde für die Erfassung dieser Sachverhalte der Dialog § 8b KStG entwickelt.

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Bei Auswahl der Ansicht [Teil-]Konzern werden alle erfassten § 8b KStG Sachverhalte im [Teil-]Konzern angezeigt. Bei Auswahl der Ansicht Einzelgesellschaft werden nur die Sachverhalte der gewählten Einzelgesellschaft eingeblendet.

§ 8b KStG Import Template

SpalteBeschreibungFunktion
Gesellschafts-ID

Sachverhalt

Herkunft der Einkünfte

Berechnungsart

Gesellschaft konsolidiert

Land

Veräußerungspreis oder an dessen Stelle tretender Wert

Veräußerungskosten

Buchwert des Anteils

§ 8b KStG Betrag (Brutto) in EUR

Jahr der Entstehung der Aufwendungen / Erträge

In einem anderen Wirtschaftsjahr entstandene Aufwendungen (+) / Erträge (-), die im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt stehen (Übertrag in Zeile 44a KSt 1A)

Partner-ID

Werden Anteile an der Körperschaft im Sonderbetriebsvermögen (SBV) gehalten?

Die Beteiligung erfüllt die Voraussetzungen des

Name der Zwischengesellschaft / Bezeichnung des Anteils

Einbehaltene Kapitalertragsteuer in EUR

davon erfolgswirksam gebucht (Ertrag - / Aufwand +)

Einbehaltener SolZ zur KapESt in EUR

davon erfolgswirksam gebucht (Ertrag - / Aufwand +)

Ausländischer Steuerbetrag in EUR

davon erfolgswirksam gebucht (Ertrag - / Aufwand +)

Im laufenden Wirtschaftsjahr entstandene Finanzierungsaufwendungen i. S. des § 8 Nr. 1 GewStG, die in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Sachverhalt stehen (Übertrag in Anlage BEG)

Im laufenden Wirtschaftsjahr entstandene andere Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Sachverhalt stehen (Übertrag in Anlage BEG)

Pensiontrust

Beteiligung (%) KSt

Wenn ja, mittelbar oder unmittelbar

zu Beginn des Kalenderjahres

Bezeichnung

Laufende Nr. der Beteiligung

Steuernummer

Anschrift

steuerfrei nach Art. 20 Abs. 1 Buchst. b DBA-Frankreich (Schachteldividende)

Nicht abziehbare inländische Ausgaben, diemit nach DBA stfr. Bezügen in Zusammenhang stehen