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Vor der Auswahl des Steuerformulars 2015 bot das GTC zwei Erfassungsalternativen für die Steuerberechnung:
Alternative 1 ist eine Option für Zwecke des Jahresabschlusses. Soll mit dem GTC auch die elektronische Steuererklärung an die Finanzverwaltung versendet werden, so müssen zwingend die steuerlichen Detaildialoge genutzt werden. Zudem besteht für eine Vielzahl von Eingabefeldern die Möglichkeit der Synchronisation zwischen dem Dialog Tatsächliche Steuern und den Detaildialogen. Hierzu muss in der betreffenden Periode in den Stammdaten die Automatisierung Tatsächliche Steuern aktiviert werden
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Bei einem Veranlagungszeitraum vor 2016 weisen die Formulardialoge zwei Spalten für die Zeilennummerierung auf. Hierbei ist zwischen der Zeile im Formular [veröffentlichtes Steuerformular der Finanzverwaltung] und der technischen GTC-Zeile zu unterschieden. Die Tooltipps im Dialog Tatsächliche Steuern verweisen auf die technischen GTC-Zeilen.
Ab dem VZ 2016 weisen die Formulardialoge nur noch 1 Spalte für die Zeilennummerierung auf. Diese steht sowohl für die Zeile im Formular als auch für die technische GTC-Zeile.
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