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Kommentare können auch bei geschlossenen Gesellschaften angelegt werden. Ist der TRR-Meilenstein bereits geschlossen, ist ein nachträgliches Löschen der Kommentare nicht möglich, sollten diese vor dem Schließen des Meilensteins angelegt worden sein.
Neben dem Anlegen eines Kommentars über den Button in der Leiste ist es auch möglich einen Kommentar direkt für eine bestimmte Zeile anzulegen, indem mit einem Rechtsklick in die entsprechende Zeile die Funktion Kommentar anlegen aufgerufen wird.
Bei der Anlage eines Kommentars können neben der Angabe eines Betrags und einem Freitextfeld für Bemerkungen auch Dateianhänge [z.B. eine PDF-Datei] hinterlegt werden:
Über die Auswahl "Kommentar-Übersicht" gelangt man zu einer Zusammenfassung der angelegten Kommentare für den jeweiligen Dialog:
Erfasste Kommentare werden zeilenweise durch einen gelben Notizzettel kenntlich gemacht [ ]. Zudem bietet der Dialog Kommentare eine Übersicht über alle erfassten Kommentare:
Um den Kommentar zu übernehmen muss nach dem Anlegen des Kommentars, in der Spalte Daten übernehmen die Checkbox aktiviert werden und das Pop-Up zum Anlegen des Kommentars im Anschluss geschlossen werden:
Werden die Daten eines Kommentars übernommen, wird das dazugehörige Eingabefeld gesperrt:
Wird der Kommentar im Anschluss gelöscht oder der Haken bei Daten übernehmen wird entfernt, so wird das Eingabefeld auf 0,00 zurückgesetzt.
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