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Die geleisteten Spenden werden zunächst in Anlage A als nicht abzugsfähige Ausgaben hinzugerechnet. Im Dialog KSt 1 A bzw. GewSt 1 A erfolgt der Spendenabzug. Zudem ermöglicht der Dialog die Berücksichtigung eines Spendenvortrags.
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Die geleisteten Spenden werden zunächst in Anlage A als nicht abzugsfähige Ausgaben hinzugerechnet. Im Dialog KSt 1 A bzw. GewSt 1 A erfolgt der Spendenabzug. Zudem ermöglicht der Dialog die Berücksichtigung eines Spendenvortrags.