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Der steuerliche Vermögensunterschied [HB/StB-Abweichung] in der Jahresabschlussperiode 2014 beträgt 100. Im Rahmen der Steuererklärungsperiode steigt die Abweichung um 40 auf 140. In der Jahresabschlussperiode 2015 beträgt der Vermögensunterschied 200. Unter Einbeziehung der True-Up-Periode ergibt sich ein steuerliches Mehrergebnis von 60 [nicht 100]. Die periodenfremden aktiven latenten Steuern [DTA] belaufen sich [bei einem Steuersatz von 30%] auf 1218.
Im Mehrperiodenfall ergibt sich folgende Darstellung:
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Das steuerliche Mehrergebnis der Steuererklärungsperiode 1015 2015 beträgt im obigen Beispiel 80. Die Steuererklärungsperiode 2014 wird als direkte Vorperiode angegeben. Der True-Up Effekt zwischen JA-Periode 2015 und StE-Periode 2015 beläuft sich auf 20 und hat Auswirkungen auf den nachfolgenden Jahresabschluss 2016.
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Das nachfolgende Beispiel basiert auf einer Standalone Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft ist dem Land Deutschland zugeordnet und hat einen Hebesatz von 420%. Eine Vorperiode ist nicht vorhanden. Es gelten folgende Steuersätze [gem. Dialog Länder]:
Periode Jahresabschluss 2014
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