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Prozess zur Erstellung der Steuererklärung

Neben den Reportingfunktionalitäten kann das GTC auch für die Versendung der elektronischen Steuererklärung genutzt werden. Die als Anlage zur Steuererklärung geltende E-Bilanz wird aus dem Modul [SmartTaxBalance] an die Finanzverwaltung versendet. Für Zwecke der Umsatzsteuer steht das Modul [VAT@GTC ]zur Verfügung.

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Innerhalb des GTC muss beachtet werden, dass für Zwecke der Steuererklärung eine Steuererklärungsperiode angelegt werden muss. Diese Aktivität wird im nachfolgenden Kapitel beschrieben. Zudem muss in den Stammdaten für den Benutzer ein gültiges ELSTER-Zertifikat hinterlegt werden.

Unterscheidung Periode Jahresabschluss / Steuererklärung

Im Jahresabschluss ist die Erfassung der Steuerberechnung im GTC vor allem für Zwecke der Rückstellungsberechnung und der TRR notwendig. Hierfür müssen nicht die Formulardialoge genutzt werden – es steht eine verkürzte Steuerberechnung zur Verfügung - der Dialog Tatsächliche Steuern. Bei eingeschalteter Automatisierung [erfolgt im Stammdatendialog Perioden: [] werden die Werte zwischen Formulardialogen und dem Dialog Tatsächliche Steuern automatisch synchronisiert. Beispiel: Nicht abzugsfähige Aufwendungen, die in der verkürzten Steuerberechnung erfasst werden, werden automatisch in das Formular Anlage A geschrieben.

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Die Unterscheidung zwischen Bruttomethode und Nettomethode ist im Stammdatendialog Perioden berücksichtigt. Wird eine Periode für Zwecke der Steuererklärung angelegt, muss zwingend Brutto ausgewählt werden. Zudem ist die Checkbox Rundung entspr. Steuererklärungslogik zu aktivieren: 

Steuererklärungs-Periode im GTC anlegen

Für die elektronische Versendung der Steuererklärung muss im GTC eine separate Periode angelegt werden. Grundsätzlich erfolgt die Steuererklärung unterjährig [i.d.R. einige Monate nach dem Jahresabschluss]. Bereits im Jahresabschluss erfasste Daten können bei der Periodenanlage verwendet werden und müssen lediglich aktualisiert werden [sog. True-Up]. Der Prozess lässt sich wie folgt darstellen: 

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Unabhängig davon, ob im Jahresabschluss die steuerlichen Detaildialoge [Formulare] oder die verkürzte Steuerberechnung [Dialog Tatsächliche Steuern] verwendet werden, erfolgt bei der Anlage der Steuererklärungsperiode eine Kopie der Bewegungsdaten. Der Meilensteinstatus wird nicht übernommen, sonst wäre bei geschlossenen Gesellschaften [Meilensteinstatus erledigt] ein Zurücksetzen der Meilensteine notwendig. Zudem muss die Steuerberechnungsmethode auf Brutto [und Rundung entspr. Steuererklärungslogik] eingestellt werden. Anschließend wird die Periode im GTC angelegt und vervollständigt. Im Mehrperiodenfall sieht die Konfiguration der einzelnen Parameter für die Periodenanlage wie folgt aus:

ERiC Versand

Schritte zum Versand der Steuererklärung

Der Dialog für den elektronischen Versand der Steuererklärung ist in sechs Listeneinträge gegliedert. Jede Erklärung wird einzeln versendet:

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  1. Schritt: Eingabe von Zusatz-Informationen / Datensicherung erstellen
  2. Schritt: Validierung der Steuerdaten
  3. Schritt: Freigabe
  4. Schritt: Versand der Steuerdaten

Status der Versendung zurücksetzen


Schritt 1: Eingabe von Zusatz-Informationen / Datensicherung erstellen

Im ersten Tabellenbereich [Folgende Formulare / Anlagen werden gesendet] ist eine Übersicht der vom GTC technisch unterstützten Formulare bzw. Anlagen enthalten. Es sind keine Eingriffe durch den Anwender erforderlich.

Im zweiten Tabellenbereich [Weitere Informationen, die für das Versenden notwendig sind: Angaben aus dem jeweiligen Mantelbogen]kann der Anwender durch das Aktivieren der einzelnen Checkboxen die beschriebenen Sachverhalte mit Ja bestätigen. Für die Übernahme der jeweiligen Auswahl muss der Tabellenbereich gespeichert werden:


Schritt 2: Validierung der Steuerdaten

Im 2. Schritt steht die Option Probelauf durchführen optional zur Verfügung. Der Datenbestand wird hierbei den im GTC implementierten ERiC-Validierungsregeln unterzogen. Es erfolgt kein Testversand [bzw. Übermittlung] an die Finanzverwaltung. Im Dialogkopf werden im Anschluss an den Probelauf eventuelle ERiC-Fehlermeldungen eingeblendet:

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Das Protokoll wird von Seiten der Finanzverwaltung nur im Falle einer erfolgreichen Datenübertragung übermittelt. In der Kopfzeile ist neben der Steuernummer der Gesellschaft auch die dreistellige Telenummer enthalten. Die Telenummer dient als eindeutige Kennzeichnung des jeweils übermittelten Datensatzes. Jeder Testversand generiert eine neue Telenummer.


Schritt 3: Freigabe

Nach erfolgreicher Übermittlung des Datensatzes muss im nächsten Schritt eine Freigabe erfolgen. Diesbezüglich wird der folgende Prozess empfohlen:

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Nach einem Klick auf die Freigabe erfolgt einer Sicherheitsabfrage.


Schritt 4: Versand der Steuerdaten

Nach erfolgter Freigabe kann die Steuererklärung nun als Echtfall an die Finanzverwaltung übermittelt werden:

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Korrekturversendungen sind manuell durchzuführen, indem der Versendungsstatus zurückgesetzt wird und neu versandt wird.

Schnellerfassung [Elster]

Der Unterdialog Schnellerfassung [Elster] ist über den Dialog ERiC-Versand aufrufbar:

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