Währungsumrechnung
Für Zwecke der Konsolidierung müssen Auslandsgesellschaften in die Berichtswährung umgerechnet werden. Es gilt nachfolgende Umrechnungsregel: Bilanzbestände werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet [IAS 21.39]. Für GuV-Positionen wird der Durchschnittskurs herangezogen [IAS 21.40]. Die Währungskurse werden pro Land im gleichnamigen GTC-Stammdatendialog administriert.
...