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Pro Organgesellschaft wird eine steuerliche Anpassung für den aktiven und passiven organschaftlichen Ausgleichsposten und eine Anpassung für die eventuelle Korrektur des steuerlichen Beteiligungsbuchwerts angelegt. In Summe können sich so pro Organgesellschaft drei Anpassungen ergeben. In den hier beschriebenen

  • Aktiver Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse beim Organträger
  • Passiver Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse beim Organträger
  • Anpassung des steuerlichen Beteiligungsbuchwerts im Falle vororganschaftlicher Minderabführungen

Im Dialog der Steuerbilanzeinstellungen wird die Bilanzposition für diese automatisierten Anpassungssachverhalte angegeben. Eine fix programmierte Vorbelegung dieser Taxonomiepositionen ist nicht gewollt. Die Positionen können sich je nach Taxonomieart und u.U. Taxonomieversion unterscheiden und sollen für den Anwender pro Steuerbilanz flexibel festlegbar sein.

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Über den Menüpunkt "Ansicht | Detailinformationen einblenden" werden zusätzlich zusätzliche Tabellenspalten eingefügteingeblendet. In der Zeile Anpassungsebene wird die Zielebene für die Anlage der steuerlichen Anpassungssachverhalte festgelegt.

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Hier erfolgt die Anzeige der abhängigen Organgesellschaften. Über die Checkboxen kann der Anwender pro Organgesellschaft festlegen, für welche der drei Fallkonstellationen steuerliche Anpassungssachverhalte angelegt werden sollen. Die abhängigen Organgesellschaften von Zwischenorganträgern werden in diesem Dialog nicht angezeigt.

Per Rechtsklick können (z.B. bei besonders vielen abhängigen Organgesellschaften) die Gesellschaften komplett ausgewählt oder abgewählt werden:

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Spalte: Bilanz

Diese Spalte liefert die drei möglichen Fallkonstellationen im Zusammenhang mit organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen bzw. vororganschaftlichen Minderabführungen.

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Angabe des Vermögensunterschieds der steuerlichen Anpassung aus dem Vorjahr. Nur wenn der steuerliche Anpassungssachverhalt auch im Vorjahr angelegt wurde, wird für diese Spalte ein Wert eingeblendet. Andernfalls wird auf Grund fehlender Werte eine Nullanzeige erfolgen. Eventuelle Angaben in den Reports sind insoweit nicht für die Anzeige in diesem Dialog maßgeblich.

Tip
titlePraxishinweis

Bei der erstmaligen Anwendung der Organschaftsfunktion wird empfohlen die Ausgleichsposten für das Vorjahr nach der automatischen Anlage der Anpassungssachverhalte manuell einzutragen. Eventuell vorhandene Anpassungssachverhalte für organschaftliche Ausgleichsposten müssen dann entsprechend auf Null gesetzt werden.

Spalte: Vermögensunterschied [Vorschlagswert]

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