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Für Länder mit dem hinterlegten Steuerrecht Deutschland , Österreich und Schweiz ist eine Toolboxkonfiguration nicht möglich. Diese Länder verfügen bereits über eine individuelle Steuerberechnung im GTC.

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Durch die Konfiguration wird der Dialog Tatsächliche Steuern im Bereich Einzelgesellschaft entsprechend länderindividuell angezeigt:

 


Durch ein bestimmtes Flag verändert sich die Ansicht der Toolbox und neue Funktionalitäten werden freigeschaltet:

Image Added

Über Image Added können einzelne Zeilen gelöscht werden und mit Hilfe von Image Addedkann die Reihenfolge der Zeilen verändert werden.

Einstellungen kopieren

Die Konfiguration der Toolbox erfolgt grundsätzlich händisch, indem die einzelnen Zeilen der Steuerberechnung aktiviert werden. Die Funktion Einstellungen kopieren [] bietet weitere Möglichkeiten zur Konfiguration der Toolbox:

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Dieser Detailierungsgrad der steuerlichen Datenerfassung steht den Gesellschaften, die nicht dem Land Deutschland zugeordnet sind, nicht zur Verfügung. Ausnahmen Ausnahme hiervon stellen stellt das Land Schweiz und Österreich dar. Um eine dennoch möglichst weitgehende länderindividuelle Erfassung der Steuerberechnung zu ermöglichen, ist die Nutzung der Toolbox empfehlenswert.

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Für eine zielgerichtete initiale Konfiguration der Toolbox [möglichst wenige Zeilen für alle auftretenden landesspezifischen Sachverhalte] ist eine detaillierte Vorabanalyse unerlässlich. Deshalb empfiehlt sich die Konfiguration der Toolbox in Zusammenarbeit mit den lokalen Steuerabteilungen bzw. Steuerberatern der betroffenen Gesellschaften.

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Besondere berechnete Toolbox-Zeilen

In der Toolbox gibt es eine ganze Reihe von Zeilen, bei denen, wenn sie aktiviert werden, automatisch eine bestimmte Berechnung hinterlegt ist.

6.98 - abzugsfähige Gewerbesteuer

Ist in den Gesellschafts-Stammdaten die Gewerbesteuer als abzugsfähig definiert, wird in dieser Zeile in der Körperschaftsteuer-Spalte die berechnete Gewerbesteuer aus der Zeile 17 übertragen.

11.0 - Automatischer Transfer der steuerpflichtigen Einkünfte

Bei Organgesellschaften wird in dieser Zeile automatische das volle Einkommen der Zeile 10 an den Organträger abgeführt.

11.1 - Automatische Überweisung des steuerpflichtigen Einkommens inkl. Verluste - nur für Mitglieder einer Steuergruppe relevant

Bei Organgesellschaften wird in dieser Zeile automatische das volle Einkommen der Zeile 10 an den Organträger abgeführt. Dabei werden – im Gegensatz zur Zeile 11.0 – noch die Verlustvorträge der Zeile 12 einbezogen.

20.1 - Körperschafts-/Lokale Steuern

In Abhängigkeit des Gesellschaftstyps und der Einstellungen, werden hier die Steuern aus der Zeile 17 angezeigt.

20.2 - Steuerumlagen - Körperschafts-/Lokale Steuern

In Abhängigkeit des Gesellschaftstyps und der Einstellungen, werden hier die Steuern aus der Zeile 17 angezeigt.

20.2.97 - Steuerumlagen auf Zeile 11.0 (automatisch)

Ist die Zeile 11.0 aktiviert und das Ergebnis abgegeben worden, werden hier die entsprechenden Umlagen darauf angezeigt.

32.99 - Periodenfremde tatsächliche Steuern aus steuerlichen Verlustrückträgen

Wurde in der Zeile 12.99 ein Verlustrücktrag eingetragen, wird hier der entsprechende steuerliche Effekt angezeigt.