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Die drei möglichen Fallvarianten sind im Menü "Organschaft" als separate Reports abrufbar:

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Report: Bilanzübersicht mit steuerlichen Anpassungen – bei Organschaft

Pro steuerlichem Anpassungssachverhalt kann die Zuordnung für Zwecke der Organschaftsfunktion eingesehen werden:

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Für die organschaftlichen Zuordnungen gelten folgende Annahmen. Die Programmlogik ist zudem im einführenden Kapitel "Allgemeine Anmerkungen zur Organschaftsfunktion" dargestellt:

...

. Es ergeben sich sechs mögliche Varianten:

  • Aktiver Ausgleichsposten GU+

...

  • (Bildung aktiver org. Ausgleichsposten

...

  • auf OT-Ebene)

...

  • Aktiver Ausgleichsposten GU-

...

  • (Auflösung aktiver org. Ausgleichsposten

...

  • auf OT-Ebene)

...

  • Passiver Ausgleichsposten GU-

...

  • (Bildung passiver org. Ausgleichsposten

...

  • auf OT-Ebene)

...

  • Passiver Ausgleichsposten GU+

...

  • (Auflösung passiver org. Ausgleichsposten

...

  • auf OT-Ebene)
  • vororganschaftliche Minderabführung (Korrektur des steuerlichen Beteiligungsbuchwerts auf OT-Ebene)
  • vororganschaftliche Mehrabführung (keine bilanzielle Auswirkung auf OT-Ebene; dafür evtl. außerbilanzielle Korrektur im GTC)

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Report: Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse | Sicht Organgesellschaft

Dieser Report ist auf Ebene der Organgesellschaft relevant. Alle Die steuerlichen Anpassungssachverhalte werden kumuliert und hinsichtlich ihrer Auswirkungen beim Organträger dargestellt.

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Abbildung 8: Report Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse | Sicht Organgesellschaftfür Zwecke der Organschaftsfunktion kategorisiert. 

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Auf Ebene des Organträgers sind diese Werte betragsgenau im Report "Organschaft | Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse | Sicht Organträger" zu finden. In Spalte A des Reports wird zusätzlich aufgeführt, aus welcher abhängigen Organgesellschaft die Werte stammen:

Abbildung 9: Report Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse | Sicht Organträger [Abruf erfolgt auf Ebene OT]

Report: Entwicklung steuerlicher Vermögensunterschiede

Diese Reports sind auf Ebene der Organgesellschaft relevant. Die steuerlichen Anpassungssachverhalte sind, wie bereits oben beschrieben, pro Fallvariante abrufbar. So lassen sich beispielsweise die vororganschaftlichen Minderabführungen auswerten:

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Abbildung 10: Report Entwicklung steuerlicher Vermögensunterschiede | Vororganschaftliche Minderabführungen

Auf Ebene des Organträgers lässt sich dieser Report mit der Auswertung

Tip
titlePraxishinweis

Im Falle vororganschaftlicher Minderabführungen gilt:

OT-Ebene: Report "Organschaft | Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse | Mehrwert Beteiligungen"

...

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...

=

OG-Ebene: Report "Organschaft | Entwicklung steuerlicher Vermögensunterschiede | Vororganschaftliche Minderabführungen"

Transfer zum Organträger

Es erfolgt keine automatische Anlage organschaftlicher Ausgleichsposten auf Ebene des ZOT oder OT. Dieser Schritt muss auf Ebene des Organträgers ZOT oder OT durch den Anwender angestoßen werden. Der Menüpunkt "Organschaft | Übernahme Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse…" ist deshalb nur auf Ebene des Organträgers bzw. Zwischenorganträgers relevant. Auf Ebene der Organgesellschaft ist hiermit keine Funktion verknüpft.