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Hier erfolgt die Anzeige der abhängigen Organgesellschaften. Über die Checkboxen kann der Anwender pro Organgesellschaft festlegen, für welche der drei Fallkonstellationen steuerliche Anpassungssachverhalte angelegt werden sollen. Die abhängigen Organgesellschaften von Zwischenorganträgern werden in diesem Dialog nicht angezeigt.

Per Rechtsklick können (z.B. bei besonders vielen abhängigen Organgesellschaften) die Sachverhalte Gesellschaften komplett ausgewählt oder abgewählt werden:

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Spalte: Bilanz

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Angabe des Vermögensunterschieds der steuerlichen Anpassung aus dem Vorjahr. Nur wenn der steuerliche Anpassungssachverhalt auch im Vorjahr angelegt wurde, wird für diese Spalte ein Wert eingeblendet. Andernfalls wird auf Grund fehlender Werte eine Nullanzeige erfolgen. Eventuelle Angaben in den Reports sind insoweit nicht für die Anzeige in diesem Dialog maßgeblich.

Tip
titlePraxishinweis

Bei der erstmaligen Anwendung der Organschaftsfunktion wird empfohlen die Ausgleichsposten für das Vorjahr nach der automatischen Anlage der Anpassungssachverhalte manuell einzutragen. Eventuell vorhandene Anpassungssachverhalte für organschaftliche Ausgleichsposten müssen dann entsprechend auf Null gesetzt werden.

Spalte: Vermögensunterschied [Vorschlagswert]

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