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Angabe des Vermögensunterschieds der steuerlichen Anpassung aus dem Vorjahr. Nur wenn der steuerliche Anpassungssachverhalt auch im Vorjahr angelegt wurde, wird für diese Spalte ein Wert eingeblendet. Andernfalls wird auf Grund fehlender Werte eine Nullanzeige erfolgen. Eventuelle Angaben in den Reports sind insoweit nicht für die Anzeige in diesem Dialog maßgeblich.
Tip | ||
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Bei der erstmaligen Anwendung der Organschaftsfunktion wird empfohlen die Ausgleichsposten für das Vorjahr nach der automatischen Anlage der Anpassungssachverhalte manuell einzutragen. Eventuell vorhandene Anpassungssachverhalte für organschaftliche Ausgleichsposten müssen dann entsprechend auf Null gesetzt werden. |
Spalte: Vermögensunterschied [Vorschlagswert]
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