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Im GTC können sowohl die sog. Nettomethode [Steuerfreistellung von Sachverhalten i.S.d. § 8b KStG bereits auf Ebene der empfangenden Gesellschaft] als auch die Bruttomethode angewendet werden [betrifft Personengesellschaften und Organgesellschaften]. Zur unterschiedlichen Berücksichtigung und automatisierten Berechnung wurde für die Erfassung dieser Sachverhalte der Dialog § 8b KStG entwickelt.
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Die Angabe wird im Report Dialog § 8b KStG ausgewertet und dient als Hilfsmittel bei der Erstellung der Konzern TRR. Erhaltene Dividenden von nicht konsolidierten Gesellschaften stellen in der TRR einen Überleitungseffekt dar. Konzerninterne Dividenden werden im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen der Kapitalkonsolidierung eliminiert.
Einbehaltene Kapitalertragsteuer - davon erfolgswirksam gebucht [Ertrag - / Aufwand +]
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Bei Auswahl der Ansicht [Teil-]Konzern werden alle erfassten § 8b KStG Sachverhalte im [Teil-]Konzern angezeigt. Bei Auswahl der Ansicht Einzelgesellschaft werden nur die Sachverhalte der gewählten Einzelgesellschaft eingeblendet.