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titlePraxishinweis

Im Falle vororganschaftlicher Minderabführungen kann der gilt:

OT-Ebene: Report "Organschaft | Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse | Mehrwert Beteiligungen" auf OT

=

OG-Ebene mit dem : Report "Organschaft | Entwicklung steuerlicher Vermögensunterschiede | Vororganschaftliche Minderabführungen" betragsgenau abgeglichen werden.

Transfer zum Organträger

Es erfolgt keine automatische Anlage organschaftlicher Ausgleichsposten auf Ebene des ZOT oder OT. Dieser Schritt muss auf Ebene des ZOT oder OT durch den Anwender angestoßen werden. Der Menüpunkt "Organschaft | Übernahme Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse…" ist deshalb nur auf Ebene des Organträgers bzw. Zwischenorganträgers relevant. Auf Ebene der Organgesellschaft ist hiermit keine Funktion verknüpft.