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titleErläuterung der Finanzverwaltung

Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 KStG ist für Minderabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der Steuerbilanz des Organträgers ein besonderer aktiver Ausgleichsposten in Höhe des Betrags zu bilden, der dem Verhältnis der Beteiligung des Organträgers am Nennkapital der Organgesellschaft entspricht. Da der Ausweis auf der Vorschrift des § 14 Abs. 4 S. 1 KStG beruht, scheidet ein Ausweis in der Handelsbilanz aus. Bei der Übermittlung einer Handelsbilanz ist die Taxonomieposition "Aktiver Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse beim Organträger" daher in der "Überleitungsrechnung" abzubilden. Die Differenzierung in Bezug auf einzelne Beteiligungen ist über den Kontennachweis oder der Erläuterung in einer Fußnote möglich. Entsprechende Ergänzung auf der Passiva noch vornehmen!

Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 KStG ist für Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der Steuerbilanz des Organträgers ein besonderer passiver Ausgleichsposten in Höhe des Betrags zu bilden, der dem Verhältnis der Beteiligung des Organträgers am Nennkapital der Organgesellschaft entspricht. Da der Ausweis auf der Vorschrift des § 14 Abs. 4 S. 1 KStG beruht, scheidet ein Ausweis in der Handelsbilanz aus. Bei der Übermittlung einer Handelsbilanz ist die Taxonomieposition "Passiver Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse beim Organträger" daher in der „Überleitungsrechnung“ abzubilden.


Tip
titlePraxishinweis

Die Bilanzpositionen für den aktiven bzw. passiven organschaftlichen Ausgleichsposten dürfen handelsrechtlich nicht berichtet werden. Es handelt sich um eine rein steuerliche Anforderung.

In SmartTaxBalance werden organschaftliche Ausgleichsposten der Überleitungsrechnung (=Anpassungsebene) zugeordnet. Bei dem Verhältnis der Beteiligung des Organträgers am Nennkapital der Organgesellschaft wird in der aktuellen Programmversion 5.0 eine 100% Beteiligung unterstellt. Eventuelle Minderheitsgesellschafter werden somit nicht automatisch berücksichtigt, sondern erfordern (derzeit) manuelle Eingaben des Anwenders. Der Ausweis der organschaftlichen Ausgleichsposten erfolgt pro Organgesellschaft und unsaldiert (Anforderung der Finanzverwaltung). Ein saldierter Ausweis erfordert das Eingreifen des Anwenders.

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Die Programmlogik unterscheidet pro steuerlichem Anpassungssachverhalt, ob der Vermögensunterschied auf Ebene der Organgesellschaft positiv (+; aktiver org. Ausgleichsposten) oder negativ (-; passiver org. Ausgleichsposten) ist. Über die Entwicklung des Gewinnunterschieds wird gesteuert, ob es auf Ebene des Organträgers zur Bildung oder Auflösung des jeweiligen organschaftlichen Ausgleichspostens kommt:


Vorzeichen VermögensunterschiedVorzeichen Gewinnunterschiedorganschaftliche Mehr- oder Minderabführung?Bildung oder Auflösung organschaftlicher Ausgleichsposten?
Vermögensunterschied ist positiv [ + ]Gewinnunterschied ist positiv [ + ]org. MinderabführungBildung aktiver org. Ausgleichsposten
Vermögensunterschied ist positiv [ + ]Gewinnunterschied ist negativ [ - ]org. MehrabführungAuflösung aktiver org. Ausgleichsposten
Vermögensunterschied ist negativ [ - ]Gewinnunterschied ist negativ [ - ]org. MehrabführungBildung passiver org. Ausgleichsposten
Vermögensunterschied ist negativ [ - ]Gewinnunterschied ist positiv [ + ]org. MinderabführungAuflösung passiver org. Ausgleichsposten


Beispiel: organschaftliche Mehrabführung die auf Ebene des Organträgers zur Auflösung des aktiven organschaftlichen Ausgleichsposten führt dient der Screenshot der nachfolgenden 

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Bei vororganschaftlichen Minderabführungen werden die Daten für Zwecke der Korrektur des steuerlichen Beteiligungsbuchwerts berücksichtigt. Es ergeben sich nachfolgende Fallkonstellationen:

Vorzeichen VermögensunterschiedVorzeichen Gewinnunterschiedvororganschaftliche Mehr- oder Minderabführung?
Bildung oder Auflösung organschaftlicher Ausgleichsposten
Auswirkungen auf den steuerlichen Beteiligungsbuchwert?
Vermögensunterschied ist positiv [ + ]Gewinnunterschied ist positiv [ + ]vororg. MinderabführungKorrektur des stl. Beteiligungsbuchwerts
Vermögensunterschied ist positiv [ + ]Gewinnunterschied ist negativ [ - ]vororg. Mehrabführung-
Vermögensunterschied ist negativ [ - ]Gewinnunterschied ist negativ [ - ]vororg. Mehrabführung-
Vermögensunterschied ist negativ [ - ]Gewinnunterschied ist positiv [ + ]vororg. MinderabführungKorrektur des stl. Beteiligungsbuchwerts


Abbildung 4: Daten zu Organtyp und Organträger in der StammdatenverwaltungOb Anpassungssachverhalte organschaftlich oder vororganschaftlich sind, wird pro Sachverhalt mittels Checkbox gesteuert:

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