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Wenn sich der Organtyp einer Gesellschaft ändert, kann dies nicht direkt unter Gesellschaft bearbeiten angepasst werden. Vielmehr muss die Gesellschaft in der aktuellen Periode gelöscht werden und mit dem entsprechenden neuen Organtyp neu angelegt werden. Eine Ausnahme stellt hierbei die andere Unterordnung in dem selben Organkreis darWenn sich nur die Organschaftsstruktur ändert, aber keine Änderung des Organtyps durchgeführt werden muss (bspw. von Organgesellschaft auf Zwischenorganträger), ist eine Änderung direkt möglich, denn im Organkreis kann eine Gesellschaft z.B. von einem Organträger auf einen Zwischenorganträger abgestuft einer anderen Muttergesellschaft zugeordnet werden. 

Tip
titlePraxishinweis

Eine Gesellschaft sollte immer in dem Monat der Änderung angepasst werden. 

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