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Die Körperschaftsteuererklärung erfolgt im Menüpunkt Körperschaftsteuer. Eine Übersicht der umgesetzten Formulare findet sich im Kapitel Unterstützte Formulare für Veranlagung 2014, Unterstützte Formulare für Veranlagung 2015 und Unterstützte Formulare für Veranlagung 2016.
Die einzelnen Anlagen entsprechen den Vordrucken der Finanzverwaltung und müssen für Zwecke der elektronischen Steuererklärung ausgefüllt werden. Im Jahresabschluss bzw. im Reporting kann alternativ der Dialog Tatsächliche Steuern genutzt werden.
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Im ersten Schritt stellt der Anwender im Tab Gemeindeauswahl die für seine Angaben benötigten Gemeinden zusammen. Er kann hierzu im unteren Bereich [Auswahl Hebesatz] eine der in der GTC Datenbank vorhandenen Gemeinden mitsamt Stammdaten auswählen, indem er auf [ ] anklickt. Wenn hier eine Gemeinde fehlen sollte, kann er in den darüber befindlichen Feldern Eingabe Hebesatz eine Gemeinde mitsamt Gemeindeschlüssel ergänzen.
Im oberen Bereich des Tab Gemeindeauswahl sieht der Anwender die Liste aller für die aktuelle Gesellschaft zusammengestellten Gemeinden. Hier wird auch die Angabe zur Postleitzahl ergänzt. [Diese Angabe wird für den Elster-Versand benötigt]
Im zweiten Schritt gibt der Anwender im Tab Einzelgesellschaft zu jeder Gemeinde die Werte zum Arbeitslohn [bzw. anderen und weiteren Zerlegungsmaßstäben] ein.
Anstelle der manuellen Eingabe können die Daten zu einer Gesellschaft auch über die flexible Schnittstelle importiert werden. Der Organträger kann hier auch einen organkreisübergreifenden Import für mehrere Gesellschaften vornehmen. Unter der Voraussetzung, dass die Schnittstellenstrukturen im Bereich Stammdaten vorab definiert worden sind, kann hier eine CSV-Datei hochgeladen werden. [Zahlen müssen ohne Tausendertrennung dargestellt sein; als Dezimaltrennzeichen ist der Punkt zu verwenden].
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Dem Organträger wird in dem zusätzlichen Tab Organträger eine Übersicht über die Eingaben aller Organgesellschaften dargestellt. Die Darstellung ist im Standard nach Gemeinden aggregiert und nach Werten abnehmend sortiert. Bei der Verwendung mehrerer Zerlegungsmaßstäbe werden die Werte gemäß der vom Organträger definierten Zerlegung aggregiert. Die Darstellung kann alternativ auch nach Gesellschaften aggregiert werden.