Besonderheiten der USt-MeldungDie Umsatzsteuermeldung für das Vereinigte Königreich ist im VAT@GTC in Landessprache vorhanden. Für jedes Feld der Meldung gibt es eine Info Box, welche eine Nähere nähere Beschreibung für das Feld auf deutsch oder englisch bereitstellt (je nach eingestellter Sprache im VAT@GTC). Die Meldung wird in Landeswährung "Pfund Sterling" erstellt und kann für Großbritannien direkt über das VAT@GTC übermittelt werden. Die Meldung muss bis spätestens zum 7. Tag des übernächsten Monat versendet werden. Handelt es sich dabei um einen Sonn- oder Feiertag, muss die Meldung vorher versendet werden. Eine Jahreserklärung gibt es in Großbritannien nicht. Tip |
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| Um die Meldung der Umsatzsteuer direkt über das VAT@GTC zu versenden, muss die HMRC Schnittstelle eingerichtet sein. Zudem muss der Versender der Meldung einen Autorisierungscode vom HMRC besitzen, welcher dort beantragt werden kann. Außerdem muss die USt-ID (VRN) in den Stammdaten der Gesellschaft hinterlegt sein. |
Als Agent versendenDie Meldung kann entweder als Agent oder direkt als Business abgegeben werden. Um eine Meldung als Agent abzugeben, muss dies im VAT@GTC in der jeweiligen Gesellschaft unter [Stammdaten→ Gesellschaften] hinterlegt sein.
QuartalsmelderQuartalsgrenzen können in Großbritannien abweichen. Ein Quartal muss nicht nur, wie in Deutschland, von Januar bis März (usw.) existieren, sondern kann auch von Februar - April (usw.) gelten. Um das korrekt abzubilden, muss in der entsprechenden Gesellschaft unter [Stammdaten→Gesellschaften→Erster Meldemonat im Jahr] die Periode hinterlegt sein, in der zum ersten Mal im Jahr die Meldung ausgefüllt und abgeschickt werden soll. Quartal | Erster Meldemonat im Jahr |
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Nov-Jan | | | Dez-Feb | Februar | Jan-Mar | März |
Im Dialog HMRC Dienste können die Quartalsgrenzen überprüft werden:
AbstimmungenZusätzlich zu den Abstimmungen, die in jedem Land verfügbar sind (1,3,4,5,6,7,8,10) kann die Abstimmung 2 für Großbritannien durchgeführt werden. Diese vergleicht Box 5 mit dem Zahllastkonto aus dem RFBILA. Making Tax DigitalWenn die steuerbaren Umsätze in Großbritannien 85.000£ überschreiten, ist ein Unternehmen verpflichtet, seinen Meldeprozess zu digitalisieren. Die Versendung der Umsatzsteuermeldung über das VAT@GTC erfüllt die entsprechenden Vorgaben. Dafür muss sich das Unternehmen für Making Tax Digital beim HMRC registrieren: https://www.gov.uk/guidance/sign-your-business-up-for-making-tax-digital-for-vat. Sobald ein Unternehmen für Making Tax Digital registriert ist, lässt sich die Meldung nicht mehr manuell versenden. Digital LinkAb 2020 2021 müssen die Meldungen digital in das VAT@GTC gelangen und dürfen dort nicht mehr manuell eingetragen werden. Änderungen hingegen dürfen manuell im VAT@GTC getätigt werden. Tip |
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| Der Stichtag der Änderung ist für Gesellschaften, die in Großbritannien ansässig sind, ist der 01.04.2020, für andere Gesellschaften ist das der 01.10.2020.Aufgrund der Corona-Krise hat das HMRC den Zeitpunkt, zu dem der Digital Link zur Pflicht wird, nach 2021 verschoben. |
Korrekturmeldung
Die digitale Abgabe einer Korrekturmeldung ist vom HMRC nicht vorgesehen. Wenn eine Korrektur an einer abgegebenen Meldung getätigt werden muss, muss das HMRC bei einer Überschreitung gewisser Grenzen direkt kontaktiert werden. Dafür gibt es ein eigenes Formular, das postalisch eingereicht werden muss. Unterhalb dieser Grenzen können Korrekturen in einer zukünftigen Meldung einberechnet werden. Nähere Informationen dazu befinden sich hier: https://www.gov.uk/vat-corrections. Schnittstelle HMRCWenn die Schnittstelle zum Service der britischen HMRC eingerichtet ist, muss sichergestellt sein, dass die korrekte USt-ID Nummer in der ausgewählten Gesellschaft hinterlegt ist. Im Info-Bereich des Dialogs [Umsatzsteuer→HMRC Dienste] kann sichergestellt werden, dass der gewünschte Zeitraum und die USt-ID korrekt sind.
Anschließend muss der Benutzer sich unter [HMRC Login] anmelden, um die Services nutzen zu können. Dabei öffnet sich ein Pop-Up Fenster. Es muss sichergestellt werden, dass Pop-Ups im VAT@GTC durch den Browser zugelassen werden. Der Benutzer wird durch den Login-Prozess geleitet und bestätigt, dass das VAT@GTC in seinem Namen Zugriff auf die Schnittstellen des HMRC erhält. Am Ende des Prozesses wird ein Code angezeigt.
Der Code wird kopiert und in das Feld "Autorisierungscode" eingetragen und gespeichert. Der Autorisierungscode ist für 18 Monate gültig, falls er nicht vorher durch andere Handlungen ungültig gemacht wird, und wird im Benutzer des VAT@GTC gespeichert. Nach Ablauf der 18 Monate ist ein erneuter Login notwendig. Der Autorisierungscode bezieht sich jeweils nur auf einen Benutzer des VAT@GTC und pro Benutzer wird nur ein Code gespeichert. Jeder Benutzer, der in einer bestimmten Gesellschaft versenden soll, muss einen eigenen Autorisierungscode anfordern. Der Autorisierungscode wird ungültig, falls der Benutzer diesen mit dem Autorisierungscode einer zweiten Gesellschaft überschreibt. Wenn ein bestimmter Benutzer in mehreren Gesellschaften versenden soll, muss er bei jedem Wechseln der Gesellschaften einen neuen Autorisierungscode anfordern.
Ist der Benutzer erfolgreich eingeloggt, kann er sich nun die Umsatzsteuer Erklärung anzeigen lassen und sowohl die aktuellen Umsatzsteuerverbindlichkeiten, als auch die bisherigen Umsatzsteuerzahlungen einblenden. Zuletzt kann nach erfolgreichem Login die Umsatzsteuermeldung unter [Umsatzsteuer→Meldung versenden] an das HMRC versendet werden. Hierbei muss beachtet werden, dass im Gegensatz zur deutschen Meldung hier kein Testversand durchgeführt werden kann. |