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Gesellschaft anlegen und verwalten
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Pflichtfelder sind durch einen gelben Stern hervorgehoben [ ]. Angaben, die für eine Steuererklärung benötigt werden, sind durch einen blauen Stern hervorgehoben []. Das gilt auch für Stammdaten, die für den Versand der E-Bilanz erhoben werden. Diese Daten können über eine Schnittstelle [Webservice] in das Steuerbilanzmodul [SmartTaxBalance] übertragen werden.
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Gesellschaftsdaten - Ertragsteuer - Organschaftsdaten
Bezeichnung | Erläuterung | Bezeichnung | Erläuterung |
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Organtyp [] | Innerhalb des GTC wird durch dieses Merkmal die steuerliche Struktur in den Stammdaten hinterlegt. Einer Gesellschaft können die Attribute Standalone, Organgesellschaft, Zwischenorganträger oder Organträger zugeordnet werden. Die Einstellung hat Auswirkungen auf die Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern im Bereich Einzelgesellschaft. | Organträger [] | Wenn eine Gesellschaft als Organgesellschaft oder Zwischenorganträger definiert wird, ist in dieser Zeile der Organträger festzulegen. Die Auswahlliste enthält Gesellschaften bei denen als Organtyp Organträger oder Zwischenorganträger festgelegt wurde. Bei einem Organträger oder einer Standalonegesellschaft ist der Eintrag [---] auszuwählen. |
Die im GTC hinterlegte Organschaftsstruktur gilt sowohl für körperschaftsteuerliche als auch für die gewerbesteuerliche Zwecke. Zudem sind Angaben zur Organschaft auch für die elektronische Steuererklärung relevant. Je nach Einstellung werden zum Teil unterschiedliche Steuerformulare freigeschaltet [z.B. Anlage OG bei Organgesellschaften und Anlage OT bei Organträgern].
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Die Zuordnung übergeordneter Einheiten ist u.Aa. für Zwecke der Erstellung von Konzernabschlüssen erforderlich. Für die Zusammenführung von Gesellschaften wird im GTC die Vollkonsolidierung zugrunde gelegt.
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Übergeordnete Einheit
Die übergeordnete Einheit wird aus einer Auswahlliste bestimmt. In der Liste sind die im GTC angelegten Gesellschaften der ausgewählten Periode enthalten.
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Dieses Feld ist zu aktivieren [Checkbox ist aktiviert], um eine Konsolidierung der angelegten/bearbeiteten Gesellschaft im Rahmen des Konzernabschlusses sicherzustellen. Das Feld kann nur bei einer einzigen übergeordneten Einheit aktiviert werden. Gesellschaften, bei denen das Feld nicht aktiviert ist, werden in der grafischen Konzernansicht mit Klammern versehen.
Für den Rechtsformtyp Personengesellschaft gibt es außerdem die Möglichkeit die Zivilrechtliche Quote (%) anzugeben:
Die Eingabe der zivilrechtlichen Quote ist für Zwecke der Steuerberechnung nicht relevant. Die zivilrechtliche Quote wird ausschließlich für ausgewählte Reports verwendet.
Zuordnung umzuwandelnder Gesellschaften
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Im Bereich Einzelgesellschaft wird anschließend der Dialog Umwandlung angezeigt. In diesem Dialog lässt sich der Umwandlungsgewinn ermitteln. Außerdem wird im Dialog HB/StB ein zusätzlicher Report freigeschaltet [ ].
Reporting Dimension
Für die [optionale] Zuordnung zu einer Reporting Dimension [bzw. Dimensionsausprägung] müssen zunächst im Stammdatenbereich Reporting Dimensionen Dimensionsausprägungen angelegt werden. Nach der Anlage [innerhalb derselben Periode] stehen die Datensätze in der Auswahlliste zur Verfügung.
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