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Die Einordnung wird durch den Anwender im Dialogkopf der steuerlichen Anpassung vorgenommen:

Organschaftliche Mehr- oder Minderabführung

Wird bei der steuerlichen Anpassung keine der beiden Checkboxen der obigen Abbildung ausgewählt, so wird der Sachverhalt automatisch als organschaftliche Mehr- oder Minderabführung klassifiziert. Auf Ebene des Organträgers (oder Zwischenorganträgers) wird der Sachverhalt folglich bei der Bildung des organschaftlichen Ausgleichspostens berücksichtigt.

Vororganschaftliche Mehr- oder Minderabführung

Wird die Checkbox "Vororganschaftliche Mehr- oder Minderabführung (§14 Abs. 3 KStG)" ausgewählt, so wird der Sachverhalt als solcher klassifiziert und nicht bei der Bildung des organschaftlichen Ausgleichsposten auf Ebene des Organträgers berücksichtigt. Sofern es sich um eine vororganschaftliche Minderabführung handelt, wird der Sachverhalt für Zwecke der Korrektur des steuerlichen Beteiligungsbuchswerts berücksichtigt.

Tip
titlePraxishinweis

Für den Fall das ein Abweichungssachverhalt von vororganschaftlich zu organschaftlich wechselt (oder umgekehrt) müssen hierfür zwei separate Anpassungssachverhalte angelegt werden. Ein Wechsel der Attribute ist zwar jederzeit möglich, wirkt sich dann aber auf die gesamte Historie des steuerlichen Anpassungssachverhalts aus (also u.U. auch auf zurückliegende Wirtschaftsjahre).

Keine Mehr- oder Minderabführung (keine Vermögensverschiebung)

Wird die Checkbox "Keine Mehr- oder Minderabführung (keine Vermögensverschiebung)" ausgewählt, so bleibt der Sachverhalt bei der Bildung des organschaftlichen Ausgleichspostens auf Ebene des Organträgers gänzlich unberücksichtigt. Auf Ebene der Organgesellschaft erfolgt keine Berücksichtigung als vororganschaftliche Mehr- oder Minderabführung. Dieses Attribut stellt eine kundenindividuelle Sonderprogrammierung dar.

Tip
titlePraxishinweis

Die Fallvariante "Keine Mehr- oder Minderabführung (keine Vermögensverschiebung)" stellt eine kundenindividuelle Programmierung auf Basis eine BFH-Urteils dar.

Reports

Report: Entwicklung steuerlicher Vermögensunterschiede

Die drei beschriebenen möglichen Fallvarianten sind im Menü "Organschaft" als separate Reports abrufbar:

Abbildung 6: Reports Entwicklung steuerlicher Vermögensunterschiede bei Organschaft

Pro Fallvariante ist ein separater Sachverhalt in Form einer steuerlichen Anpassung zu erfassen und fortzuentwickeln. Für Sachverhalte, die sich in einen organschaftlichen und einen vororganschaftlichen Anteil aufteilen lassen, müssen deshalb im Steuerbilanzcockpit zwei steuerliche Anpassungssachverhalte geführt werden. Ein Wechsel der Attribute ist zwar jederzeit möglich, wirkt sich dann aber auf die gesamte Historie des steuerlichen Anpassungssachverhalts aus [also u.U. auch auf zurückliegende Wirtschaftsjahre].

Es erfolgt keine automatische Anlage organschaftlicher Ausgleichsposten. Dieser Schritt muss auf Ebene des Organträgers durch den Anwender angestoßen werden. Der Menüpunkt "Organschaft | Übernahme Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse…" ist deshalb nur auf Ebene des Organträgers bzw. Zwischenorganträgers relevant. Auf Ebene der Organgesellschaft ist hiermit keine Funktion verknüpft.Image Added

Report: Bilanzübersicht mit steuerlichen Anpassungen – bei Organschaft

Dieser Report unter "Organschaft | Bilanzübersicht mit steuerlichen Anpassungen - bei Organschaft" ist auf Ebene der Organgesellschaft relevant. Pro steuerlichem Anpassungssachverhalt kann die Zuordnung für Zwecke der Organschaftsfunktion eingesehen werden. Der Report basiert auf der gleichnamigen Auswertung unter "Steuerbilanzcockpit | Report | Bilanzübersicht mit steuerlichen Anpassungen" und ist lediglich um Organschaftsattribute ergänzt:

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Abbildung 7: Report Bilanzübersicht mit steuerlichen Anpassungen – bei Organschaft

Für die organschaftlichen Zuordnungen gelten folgende Annahmen. Die Programmlogik ist zudem im einführenden Kapitel "Allgemeine Anmerkungen zur Organschaftsfunktion" dargestellt:

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Es ergeben sich sechs mögliche Varianten:

  • Aktiver Ausgleichsposten GU+

...

  • (Bildung aktiver org. Ausgleichsposten

...

  • auf OT-Ebene)

...

  • Aktiver Ausgleichsposten GU-

...

  • (Auflösung aktiver org. Ausgleichsposten

...

  • auf OT-Ebene)

...

  • Passiver Ausgleichsposten GU-

...

  • (Bildung passiver org. Ausgleichsposten

...

  • auf OT-Ebene)

...

  • Passiver Ausgleichsposten GU+

...

  • (Auflösung passiver org. Ausgleichsposten

...

  • auf OT-Ebene)
  • vororganschaftliche Minderabführung (Korrektur des steuerlichen Beteiligungsbuchwerts auf OT-Ebene)
  • vororganschaftliche Mehrabführung (keine bilanzielle Auswirkung auf OT-Ebene; dafür evtl. außerbilanzielle Korrektur im GTC)

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Report: Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse | Sicht Organgesellschaft

Dieser Report ist auf Ebene der Organgesellschaft relevant. Alle Die steuerlichen Anpassungssachverhalte werden kumuliert und hinsichtlich ihrer Auswirkungen beim Organträger dargestellt.für Zwecke der Organschaftsfunktion kategorisiert. 

Abbildung 8: Report Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse | Sicht Organgesellschaft

Auf Ebene des Organträgers sind diese Werte betragsgenau im Report "Organschaft | Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse | Sicht Organträger" zu finden. In Spalte A des Reports wird zusätzlich aufgeführt, aus welcher abhängigen Organgesellschaft die Werte stammen:

Abbildung 9: Report

Tip
titlePraxishinweis

Im Falle vororganschaftlicher Minderabführungen gilt:

OT-Ebene: Report "Organschaft | Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse |

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Report: Entwicklung steuerlicher Vermögensunterschiede

Diese Reports sind auf Ebene der Organgesellschaft relevant. Die steuerlichen Anpassungssachverhalte sind, wie bereits oben beschrieben, pro Fallvariante abrufbar. So lassen sich beispielsweise die vororganschaftlichen Minderabführungen auswerten:

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...

Mehrwert Beteiligungen"

=

OG-Ebene: Report "Organschaft | Entwicklung steuerlicher Vermögensunterschiede | Vororganschaftliche Minderabführungen

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Auf Ebene des Organträgers lässt sich dieser Report mit der Auswertung "Organschaft | Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse | Mehrwert Beteiligungen" abstimmen:

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...

"

Transfer zum Organträger

Es erfolgt keine automatische Anlage organschaftlicher Ausgleichsposten auf Ebene des ZOT oder OT. Dieser Schritt muss auf Ebene des ZOT oder OT durch den Anwender angestoßen werden. Der Menüpunkt "Organschaft | Übernahme Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse…" ist deshalb nur auf Ebene des Organträgers bzw. Zwischenorganträgers relevant. Auf Ebene der Organgesellschaft ist hiermit keine Funktion verknüpft.