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Um in den Dialog [Teilgesellschaften] zu gelangen, muss in der Dropdown-Liste eine Gesellschaft ausgewählt werden, die eine übergeordnete Gesellschaft für die Teilgesellschaften darstellt. Dies können Organträger oder Zwischenorganträger sein.

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Die Teilgesellschaft stellt einen Sondertypen für bestimmte Gesellschaften dar, welche bereits in den Stammdaten definiert worden sind. Sie kommen zur Anwendung, wenn eine Gesellschaft buchhalterisch in mehreren unterschiedlichen Vorsystemen bzw. mit unterschiedlichen

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Buchungskreisen abgebildet wird, wie bspw. aufgrund einer Verschmelzung oder Umstrukturierung. Die Sonderform der Teilgesellschaft bietet die Möglichkeit, Daten monatlich automatisch mithilfe des VAT@GTC zu einer Gesellschaft konsolidieren zu lassen.

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1. Import oder manuelle Eingabe der Meldewerte
Ist der Import der jeweiligen Teilgesellschaften erfolgt, so sind die Werte in der Meldung ersichtlich. Wird kein Import für eine Gesellschaft ausgeführt, so besteht auch hier die Möglichkeit einer manuellen Eingabe. Die Einstellung, wie die Werte an das VAT@GTC übermittelt werden, erfolgt auf demselben Wege wie für die regulären Organgesellschaften oder Organträger.

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2. Schließung der Meldung

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Ist der Import oder die manuelle Eingabe der jeweiligen Teilgesellschaften erfolgt, so kann die Meldung geschlossen werden. Die Meldungserstellung erfolgt hier ebenfalls wie für die regulären Organgesellschaften oder Organträger.

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3. Übernahme der Meldedaten
Wird in der Dropdown-Liste die Gesellschaft gewählt, welche sich aus den Teilgesellschaften zusammensetzt, so erscheint der Dialog [Teilgesellschaft]. In diesem Dialog kann eingesehen werden, welche Teilgesellschaft dieser Gesellschaft untergeordnet sind und ob diese ihre Meldung geschlossen haben.

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Dieser Dialog bietet nicht nur eine Übersicht über die Teilgesellschaften einer Gesellschaften, auch die Datenübernahme zur Konsolidierung erfolgt hier.

Aktueller Status der Teilgesellschaften

In diesem Dialog wird eine Übersicht über alle Teilgesellschaften angeboten. Über den [Pfeil] kann die jeweilige Teilgesellschaft aufgerufen werden. Der Status dahinter gibt Aufschluss darüber, ob die Meldung in Bearbeitung [Image Modified] oder bereits geschlossen [Image Modified]

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Image RemovedMit der Datenübernahme werden alle Werte der Teilgesellschaft aufsummiert und erscheinen in der Meldung des Organträgers / Zwischenorganträgers.

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labelEnglish
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Um in den Dialog [Teilgesellschaften] zu gelangen, muss in der Dropdown-Liste eine Gesellschaft ausgewählt werden, die eine übergeordnete Gesellschaft für die Teilgesellschaften darstellt. Dies können Organträger oder Zwischenorganträger sein. Die Image RemovedTeilgesellschaft stellt einen Sondertypen für bestimmte Gesellschaften dar, welche bereits in den Stammdaten definiert worden sind. Sie kommen zur Anwendung, wenn eine Gesellschaft buchhalterisch in mehreren unterschiedlichen SAPSystemen abgebildet wird, wie bspw. aufgrund einer Verschmelzung oder Umstrukturierung. Die Sonderform der Teilgesellschaft bietet die Möglichkeit, Daten monatlich automatisch mithilfe des VAT@GTC zu einer Gesellschaft konsolidieren zu lassen. Welche Schritte hierfür notwendig sind, wird nachfolgend beschrieben.

1. Import oder manuelle Eingabe der Meldewerte
Ist der Import der jeweiligen Teilgesellschaften erfolgt, so sind die Werte in der Meldung ersichtlich. Wird kein Import für eine Gesellschaft ausgeführt, so besteht auch hier die Möglichkeit einer manuellen Eingabe. Die Einstellung, wie die Werte an das VAT@GTC übermittelt werden, erfolgt auf demselben Wege wie für die regulären Organgesellschaften oder Organträger.

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2. Schließung der Meldung

Section

Ist der Import oder die manuelle Eingabe der jeweiligen Teilgesellschaften erfolgt, so kann die Meldung geschlossen werden. Die Meldungserstellung erfolgt hier ebenfalls wie für die regulären Organgesellschaften oder Organträger.

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3. Übernahme der Meldedaten
Wird in der Dropdown-Liste die Gesellschaft gewählt, welche sich aus den Teilgesellschaften zusammensetzt, so erscheint der Dialog [Teilgesellschaft]. In diesem Dialog kann eingesehen werden, welche Teilgesellschaft dieser Gesellschaft untergeordnet sind und ob diese ihre Meldung geschlossen haben.

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Die Meldungen können über einen Klick auf den jeweiligen Meilenstein geöffnet bzw. geschlossen werden.

Datenübernahme

Erst wenn alle Teilgesellschaften ihre Meldung geschlossen haben, ist die Datenübernahme möglich. Ist die Datenübernahme erfolgreich durchgeführt worden, so kann abgelesen werden, wann die letzte Datenübernahme stattfand.

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Mit der Datenübernahme werden alle Werte der Teilgesellschaft aufsummiert und erscheinen in der Meldung des Organträgers/ Zwischenorganträgers.

Tip
titlePraxishinweis

In den FAQ unter Teilgesellschaften wird der gesamt Teilgesellschaftsprozess im Detail beschrieben.