Für den Fall, dass mehrere Anwender zur gleichen Zeit die gleiche Gesellschaft bearbeiten wollen, sind, zur Vermeidung von inkonsistenten Zuständen bzw. der gegenseitigen Überschreibung von Daten, in SmartTaxBalance Schreibschutzfunktionen implementiert. Diejenige Person, die als zweite (oder dritte etc.) den gleichen Datensatz aufruft, erhält einen entsprechenden Warnhinweis. Dieser Hinweis enthält die Angabe des Anwenders, der derzeit Daten der Gesellschaft bearbeitet.
Sperrungen lassen Es gibt in SmartTaxBalance Schreibschutzfunktionen, um Dateninkonsistenz zu verhindern. Durch das Öffnen einer Steuerbilanz wird die dazugehörige Gesellschaft gesperrt, damit Änderungen nicht durch einen anderen Anwender überschrieben werden können.
Ob eine Gesellschaft gesperrt ist, wird durch ein Schloss vor dem Namen der Gesellschaft angezeigt. Wenn man versucht, eine Steuerbilanz einer geschlossenen Gesellschaft zu öffnen, wird man darüber informiert, welcher Nutzer die Gesellschaft seit wann sperrt.
Der Status der Sperrungen lässt sich im Startbildschirm über das Kontextmenü (per Rechtsklick) der Gesellschaft aktualisieren. Zudem kann die Sperrung über das Kontextmenü auch aufgehoben werden. Die gilt z.B. für den Fall, dass der Logout des ersten Anwenders aus der Anwendung nicht korrekt erfolgt ist (siehe Logout).. Bei der Aktualisierung wird eine Gesellschaft nicht entsperrt. Es wird lediglich der Server erneut angefragt, welche Sperrungen existieren.
Eine Sperrung kann über den Menüpunkt "Gesellschaft entsperren" des Kontextmenüs aufgehoben werden. Ein Öffnen der Steuerbilanzen dieser Gesellschaft ist dann wieder möglich. Normalerweise erfolgt das Entsperren der Gesellschaft durch das Schließen des Steuerbilanzcockpits.
Wird das Steuerbilanzcockpit nicht über den üblichen Weg geschlossen, zum Beispiel durch Stromausfall oder Absturz der Anwendung, bleibt die Sperrung bestehen. Eine manuelle Entsperrung sollte nur vorgenommen werden, wenn es sich um solch einen Fehlerfall handelt. Im Zweifelsfall kann eine Rücksprache mit dem sperrenden Anwender vor einer Entsperrung helfen.
Die Funktionalität „Gesellschaft entsperren“ ist eine eigene Berechtigung. Diese muss explizit erteilt werden. Die Berechtigung „Alles bearbeiten“ beinhaltet das Recht „Gesellschaft entsperren“. Eigene Sperrungen können ohne die entsprechende Berechtigung aufgehoben werden.