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Zweck eines True-Up
Im Jahresabschluss wird eine Steuerermittlung durchgeführt, die wiederum später Ausgangspunkt für die Erstellung der Steuererklärung ist. In der Praxis wird die Steuerberechnung zum Zeitpunkt der Steuererklärung [True-Up Periode] von der Steuerberechnung zum Zeit des Jahresabschlusses abweichen [z.B. auf Grund besserer Erkenntnisse]. Die wertmäßige Differenz zwischen den beiden Zeitpunkten wird auch als sog. True-Up bezeichnet. True-Ups entstehen regelmäßig auch im Zusammenhang mit abgeschlossenen Betriebsprüfungen.
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Der steuerliche Vermögensunterschied [HB/StB-Abweichung] in der Jahresabschlussperiode 2014 beträgt 100. Im Rahmen der Steuererklärungsperiode steigt die Abweichung um 40 auf 140. In der Jahresabschlussperiode 2015 beträgt der Vermögensunterschied 200. Unter Einbeziehung der True-Up-Periode ergibt sich ein steuerliches Mehrergebnis von 60 [nicht 100]. Die periodenfremden aktiven latenten Steuern [DTA] belaufen sich [bei einem Steuersatz von 30%] auf auf 12.
Im Mehrperiodenfall ergibt sich folgende Darstellung:
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