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Prüfung | Werte aus RFUMSV00 | Berechnung aus VAT@GTC | Abweichung | Ergebnis |
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Steuerwert | 50 € | 1.000 € x 19 % = | 140€ | Diese Abstimmungsposition weist einen Fehler auf, der einen manuellen Eingriff notwendig macht. |
BMG | 1.000 € | 50 € / 0,19 = 263 € | 737€ | Der Abstimmungsstatus wird meinem X dargestellt. Die Bearbeitung der Abstimmungsposition wird über die Checkbox in der Spalte [Bearbeiten] eingeleitet. |
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Prüfung | Werte aus RFUMSV00 | Berechnung aus VAT@GTC | Abweichung | Limit für Automatische Anpassungen | Automatische Anpassung der | Ergebnis |
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Steuerwert | 189 € | 1.000 € x 19 % = | 1€ | 5€ | Steuer | Die Abweichung liegt unter dem Limit für automatische Anpassungen. Zum Zeitpunkt des Imports wird die Steuer um 1€ korrigiert und in der Meldung hinzugefügt. In den Spalten [Berechnete BMG / Steuer] wird diese automatischen Anpassung bereits berücksichtigt. Die Spalte [Ursprüngliche Differenz BMG / Steuer] zeigt weiterhin eine Differenz an. In der Spalte Abstimmungsergebnis wird ein Ausrufezeichen und kein Haken hinterlegt. Eine Bearbeitung ist nicht notwendig, da diese automatisch durchgeführt wurde. |
BMG | 1.000 € | 185 € / 0,19 = 994,73€ | 5,27€ | 5€ | Bemessungsgrundlage | Die Abweichung liegt über dem Limit für automatische Anpassungen und weist daher einen Fehler auf. Daher wird keine automatische Anpassung durchgeführt, was einen manuellen Eingriff notwendig macht. Der Abstimmungsstatus wird einem X dargestellt. Die Bearbeitung der Abstimmungsposition wird über die Checkbox in der Spalte [Bearbeiten] eingeleitet. |
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Nach Auswahl der entsprechenden Zeile öffnet sich unter der Abstimmungstabelle ein Bearbeitungsfeld, in dem entweder die Bemessungsgrundlage oder die Steuer angepasst werden kann. In diesen Fällen hat der Benutzer zu entscheiden, ob die Bemessungsgrundlage oder die Steuer ausschlaggebend für die Umsatzsteuermeldung sein soll. Dazu muss in der entsprechenden Zeile ein Korrekturwert und ein Kommentar mit mindestens 5 Zeichen angelegt werden. Die Änderung wird über die Schaltleiste [Speichern] abgeschlossen und in die Meldung übernommen. Der Kommentar wird zur Identifizierung der Änderung auch in der Meldung angezeigt. Wird die Abweichung mit der manuellen Änderung auf 0€ gesenkt, dann gilt die Abstimmungsposition zudem als erledigt.
Alle vorgenommenen Änderungen können zudem durch das Aufrufen des Änderungsprotokolls eingesehen werden.
Abstimmung 2: Vergleich der errechneten mit der gebuchten Steuer
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Mögliche Ursachen für Differenzen sind gewollte oder fehlerhafte Einstellungen im SAP-System oder eine Modifikation der Standardreports. Anhand der Ursache der Differenzen ist zu entscheiden, inwiefern die Voranmeldungswerte angepasst werden müssen. Außerdem wird damit entschieden, ob die Bemessungsgrundlage des RFUMSV00 oder des RFUMSV10 für die weiteren Abstimmungen maßgebend sein soll.
Da das Übereinstimmen der Bemessungsgrundlagen beider Reports wichtig für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Umsatzsteuervoranmeldung ist, ist diese Abstimmung außerdem Grundlage für die Abstimmungen 4 bis 8, in denen die beiden Reports verwendet werden. Sollte es in Abstimmung 3 zu Fehlern kommen, so weist einen das System in den darauffolgenden Abstimmungen darauf hin.
Tip | ||
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Empfehlenswert ist es, über die ersten Monate die Differenzen für die Gesellschaften zu sammeln und mit Hilfe der [Excel-Ansicht] die fehlerhaften Steuerkennzeichen an die SAP-Abteilung zu übermitteln, um gemeinsam nach der Ursache zu suchen. |
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- Beim Import des RFUMSV10 werden die vorhanden Beträge je Konto auf Basis der Steuerkennzeichen angepasst (Umsatzsteuer Ausgangssteuer = Umkehrung des Vorzeichens/ Vorsteuer = Vorzeichen wird belassen).
- Beim Import des RFBILA werden die Beträge hingegen auf Basis der Konten angepasst (Aktiv-/ Aufwandskonto = Vorzeichen wird belassen; Passiv-/ Ertragskonten = Umkehrung des Vorzeichens).
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- Wert RFBILA größer Wert RFUMSV10 Dies ist ein Indiz für vorliegende Buchungen ohne Steuerkennzeichen. Ist der Wert aus dem RFUMSV10 hingegen 0, kann dies mit einem nicht steuerrelevanten Konto zusammenhängen (vor allem für die Abstimmung 6 relevant).
- Wert RFUMSV10 größer Wert RFBILA Dies ist ein Indiz für eine fehlerhafte Stornobuchung.
Tip | ||
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Es gibt über ein Flag die Option, in AB4-6 alle Konten auszublenden, die nicht im RFUMSV10 auftretenIm Bereich der Abstimmungen (Stammdaten) kann für die Abstimmungen 4 bis 6 die Option, Nullwerte aus den Reporten auszublenden, ein- und ausgeschaltet werden. Durch das einschalten der Option wird das Ergebnis der jeweiligen Abstimmung verschlankt, sodass Zeilen ohne Werte nicht mehr angezeigt werden. Das betrifft in der Regel umsatzsteuerliche nicht relevante Konten, die nie mit Steuerkennzeichen bebucht werden. |
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Die Ausgangssituation einer solchen Änderung ist, dass im SAP eine Buchung ohne Steuerkennzeichen durchgeführt wurde. Daher muss bei der Änderung das Steuerkennzeichen angegeben werden, welches für die Buchung hätte verwendet werden müssen. Über das Mapping dieses Steuerkennzeichen landet der Betrag mit dem Kommentar, die beide anschließend eingegeben werden müssen, in der Meldung.
Tip | ||
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Kommt es im Rahmen der ersten Monate im Projekt zu Findings, können diese zunächst auch auf [nicht melderelevant] im System gestellt werden. Vorher sollte ein Excel-Dokument mit den Findings generiert werden (direkt im Abstimmungsdialog möglich) und nach Zusammenstellung über verschiedene Monate mit dem Rechnungswesen besprochen werden. Zudem kann im weiteren Projektverlauf entschieden werden, ob nicht umsatzsteuerlich relevante Konten aus dem Stammdatenbereich des VAT@GTC gelöscht werden. Somit werden diese nicht mehr bei der Abstimmung berücksichtigt. |
Abstimmungen 7-8: Plausibilitätskontrolle Eingangs- und Ausgangssteuerkennzeichen
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Abstimmungen 7-8: Plausibilitätskontrolle Eingangs- und Ausgangssteuerkennzeichen
Buchungen mit bestimmen Steuerkennzeichen und somit Steuerkennzeichenarten (Umsatzsteuer und Vorsteuer) werden in der Regel auf die gleichen Kontengruppen gebucht. Besonderer Fokus dabei liegt auf den Konten der Gewinn- und Verlustrechnung. Abstimmungen 7 und 8 prüfen genau diese Zusammenhänge. Als Quelle dient hierbei der RFUMSV10.
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Bei der Abstimmung 7 werden alle im RFUMSV10 steuerlich bebuchten Konten mit Vorsteuer beziehungsweise ESE Eingangssteuerkennzeichen (VST, ESE) in Hinblick auf fehlerhaft bebuchte Passiv- bzw. Ertragskonten überprüft.
Bei der Abstimmung 8 werden alle im RFUMSV10 steuerlich bebuchten Konten mit Umsatzsteuer beziehungsweise ESA in Ausgangssteuerkennzeichen (MWS, ESA) in Hinblick auf fehlerhaft bebuchte Aktiv- bzw. bebuchte Aufwandskonten überprüft.
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Die Werte aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung werden auf Basis der relevanten Felder mit in die Abstimmung genommen. Anhand der Formularfeldzuordnung unterscheidet das VAT@GTC innergemeinschaftliche Lieferungen (Feld 41), sowie Lieferungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG an Abnehmer mit USt-IdNr (Feld 77), nicht steuerbare sonstige Leistungen (Feld 21) und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (Feld 42). Die Werte aus der zusammenfassenden Meldung werden pro Typ aufsummiert.
Sachverhalt | Informationsquelle in der VA | Informationsquelle in der ZM |
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Innergemeinschaftliche Lieferungen | Feld 41 + Feld 77 | Alle Einträge mit Art der Leistung "0" - Lieferungen - aufsummiert |
Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen | Feld 21 | Alle Einträge mit Art der Leistung "1" - sonstige Leistungen - aufsummiert |
Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte | Feld 42 | Alle Einträge mit Art der Leistung "2" - Dreiecksgeschäft - aufsummiert |
In den Stammdaten kann eingestellt werden, ob die Abstimmung bei Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder bei Erstellung der Zusammenfassenden Meldung durchgeführt werden soll, oder in beiden Meldungen.
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title | Praxishinweis |
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Meldungen.
Differenz bei der Abstimmung
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Tip | ||
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Die Abstimmung 10 ist nur sinnvoll für eine Gesellschaft mit gleichbleibenden gleichbleibendem Geschäftsjahr. |
Die Abstimmung 10 errechnet die Abweichung zwischen dem angegebenen Feldwert des aktuellen Monats und dem durchschnittlichen Mittelwert dieses Feldes der letzten 12 Monate.
Die Konfiguration ist im Stammdaten Bereich möglich. Dabei muss das gewünschte zu prüfende Feld mit einer Toleranzgrenze angegeben werden. Es kann entweder eine absolute, oder eine prozentuale Toleranzgrenze angegeben werden. Wenn für eine Abstimmungsposition beide Varianten der Toleranzgrenze konfiguriert werden, so gilt die prozentuale Toleranzgrenze.
Zur genaueren Analyse ist der Report 12-Monatsvergleich mit Mittelwertabweichung heranzuziehen.
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Hierzu gleicht das VAT@GTC ab, ob die Steuer aus dem RFUMSV00, die den innergemeinschaftlichen Erwerben zugeordnet ist (Identifikation in Deutschland anhand der Voranmeldungsfelder 89a, 93a, 98 und 96), mit dem Vorsteuerwert übereinstimmt (der in der deutschen Voranmeldung auf Feld 61 ausgewiesen wird). Abweichungen können auf Grund von Rundungsdifferenzen bestehen (wenn z. B. die Bemessungsgrundlage als richtig angesehen wird). Darüber hinaus kann die Differenz z.B. aufgrund einer Strafsteuer i. S. d. § 3d S. 2 UStG bedingt sein oder dadurch, dass für bestimmte Sachverhalte bzw. Steuerkennzeichen die Vorsteuer nicht abzugsfähig ist.
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Bei diesen beiden Abstimmungen besteht die Möglichkeit, dass sofern gewisse Wesentlichkeitsgrenzen bei den Abweichungen nicht überschritten werden, die Differenz vom VAT@GTC entweder als nichtig erachtet wird (sog. Nichtaufgriffsgrenze) oder zu einer automatischen Aufnahme in die Wiedervorlage führt, so dass sie zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden kann.erachtet wird (sog. Nichtaufgriffsgrenze) oder zu einer automatischen Aufnahme in die Wiedervorlage führt, so dass sie zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden kann.
Abstimmung 14 Nullsaldo-Validierung von Sachkonten
Die Abstimmung 14 prüft, ob ein Nullsaldo auf hinterlegten Sachkonten gegeben ist.
Die Einstellung der Nullsalden erfolgt im Bereich Stammdaten → Abstimmungen → Abstimmungskonten verwalten (bearbeiten)
Jedem Konto muss einzeln die Information mitgegeben werden, ob es zu der Gruppe Nullsaldo Sachkonto gehört und in der Abstimmung 14 berücksichtigt werden soll.
Bei der Durchführung der Abstimmung kann hinterlegt werden, dass der Sachverhalt geprüft wurde und es sich dabei um keinen Fehler handelt.