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Table of Contents |
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Anzeige der Gesellschaften
Es gibt drei verschiedene Anzeigevarianten für die Gesellschaften. Die [Liste], die [USt Organschaft] und die [Matrix]. Beim Betreten des Dialogs wird zunächst immer die Listenansicht angezeigt.
Liste
In dieser Ansicht werden die Gesellschaften tabellarisch aufgelistet. In den Zeilen befinden sich die Gesellschaften, in den Spalten befinden sich die entsprechenden Infos zu den einzelnen Gesellschaften. Über die Funktion [Zeige/Verberge Spalten] können die angezeigten Spalten ausgewählt werden.
Tip | ||
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Die Speicherdauer der Listeneinstellungen kann unter [Einstellungen → Mein Profil] angepasst werden. |
Nur aus dieser Ansicht heraus können bereits vorhandene Gesellschaften bearbeitet, gelöscht oder in der Detailansicht untersucht werden.
Organschaft
Farblegende der Organschaft:
- Lila → (Zwischen-)Organträger
- Helllila → Dem (Zwischen-)Organträger zugehörige Organgesellschaft
- Blau → Teilgesellschaften
- Rot → Standalone-Gesellschaft
Die Übersicht der USt-Organschaft ist sinnvoll um eine genaue Übersicht aller Gesellschaften zu erhalten.
Matrix
Die Matrixübersicht erstreckt sich stets über alle Perioden, die sich im selben Kalenderjahr wie die aktuell ausgewählte Perioden befinden. Über diese Ansicht lässt sich daher unter anderem gut erkennen, welche Gesellschaft in welchen Perioden existiert.
Die Gesellschaften werden nur anhand der Unit-Nummer dargestellt, da sich der Name und die vollständige Unit ID innerhalb eines Jahres ändern können.
In den einzelnen Feldern der Tabelle sind folgende Informationen zu finden:
- Die Unit ID: Die Unit ID setzt sich zusammen aus der Unit-Nummer, dem Meldeland und dem Unit-typen. Handelt es sich nicht um einen Organträger, wird anschließend die Unit ID des Organträgers angehangen. Die Unit-ID endet immer mit "—". Getrennt werden die einzelnen Informationen mit einer Raute. Anhand der Unit ID kann man daher auch immer erkennen, welchem Organkreis eine Gesellschaft wann angehört hat.
- Meldet eine Gesellschaft quartärlich, so wird sie mit einem roten Q markiert.
- Wird die Meldung einer Gesellschaft manuell erstellt, so wird sie mit einem grünen M markiert.
- Meldet eine Gesellschaft die ZM, so wird sie mit einem blauen Z markiert.
Anlegen einer Gesellschaft
Das Anlegen einer Gesellschaft erfolgt in den fünf Teildialogen [Gesellschafts-Einstellungen], [Organschaftsdaten], [Melderelevante Daten], [Mitarbeiterdaten] sowie [Zusatzinformationen für die Meldungsformulare].
Die Dialoge müssen nacheinander mit den relevanten Daten befüllt und abschließend mit [Speichern] gesichert werden. Wie die einzelnen Teildialoge zu befüllen sind, wird in den nachfolgenden Abschnitten beschrieben.
Tip | ||
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Für den Fall, dass eine Lizenz mit begrenzter Gesellschaftszahl hinterlegt ist und mindestens 90%, aber nicht 100% der Gesellschaften bereits vorhanden sind, gibt es eine Warnung, dass die maximale Anzahl der Gesellschaften bald erreicht ist. Für den Fall, dass das Gesellschaftslimit voll ausgeschöpft ist, wird die Anlage einer neuen Gesellschaft verhindert. Falls weitere Gesellschaften angelegt werden sollen, muss AMANA wegen einer Lizenzerweiterung angesprochen werden. |
In dem ersten Teildialog [Gesellschafts-Einstellungen] ist die Periode bereits vorgegeben. Entspricht diese nicht der gewünschten Periode, kann diese im Dialog [Home] geändert werden. Die Änderung wird in der Ansicht vermerkt, sodass die Bearbeitung im Dialog [Gesellschaft] weitergeführt werden kann. Es wird empfohlen, die Gesellschaften in ihrer Hierarchie von oben nach unten anzulegen, d. h. zunächst Organträger, dann Zwischenorganträger und schließlich Organgesellschaften sowie zunächst Zwischenorgangesellschaften und anschließend Teilgesellschaften.
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Kopie auf Basis von
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Ähneln viele der Gesellschaftsdaten einer bereits angelegten Gesellschaft (diese muss ebenfalls in der ausgewählten Periode existieren), so können deren Stammten hierüber direkt in die aktuelle Ansicht kopiert werden. Eine nachträgliche Anpassung ist möglich.
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ID
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Jede Gesellschaft benötigt im VAT@GTC eine eindeutige Identifikationsnummer. Es ist empfehlenswert, dass diese einmalig zu vergebene Identifikationsnummer mit der in sonstigen Systemen verwendeten Gesellschaftsnummer identisch ist.
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Name
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Der Name der Gesellschaft sollte der tatsächliche und vollständige Unternehmensname inkl. der Rechtsform sein. Dies ist notwendig, da er später in Versendungsdateien an das Finanzamt angegeben wird.
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Kurzname
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Hier kann für interne Zwecke ein Kurzname der Gesellschaft eingetragen werden.
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Sitz
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Mit dem Sitz der Gesellschaft ist der Ort der Verwaltung der Gesellschaft gemeint. Der Eintrag kann für interne Zwecke vorgenommen werden und hat für das VAT@GTC keine weitere funktionelle Bedeutung.
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Straße, Hausnummer, Hausnummerzusatz PLZ, Ort, Adressergänzung
Diese Felder werden für die Übermittlung der umsatzsteuerlichen Meldungen an die Steuerbehörden verwendet.
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Meldeland
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Das Meldeland bezieht sich auf das Land in dessen Kontext die Periode existiert.
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Geschäftsfeld
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Hier erfolgt die Eingabe des Geschäftsfelds oder einer Branche, in welcher die Gesellschaft tätig ist. Diese Eingabe dient lediglich als Zusatzinformation für interne Zwecke.
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Steuernummer
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Es ist die vollständige und richtige Steuernummer der Gesellschaft einzutragen. Sie wird später bei der Übermittlung der umsatzsteuerlichen Meldungen an die Steuerbehörden verwendet. Die [Sofort-Hilfe] bietet wichtige Informationen, wie genau die Steuernummer aufgebaut ist, um die richtige Eingabe zu erleichtern. Eine Überprüfung der Richtigkeit der eingegebenen Steuernummer kann seitens des VAT@GTC nicht vorgenommen werden.
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Zuständiges Finanzamt (Nr.)
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Es ist die vollständige und richtige Nummer des zuständigen Finanzamtes einzutragen (sie ist online oder auf den Korrespondenzpapieren mit dem zuständigen Finanzamt zu finden). Die Nummer des zuständigen Finanzamtes ist für die elektronische Übermittlung der Voranmeldung und Jahreserklärung zwingende Voraussetzung. Die [Sofort-Hilfe] bietet wichtige Informationen, wie genau die Nummer des Finanzamts aufgebaut ist, um die richtige Eingabe zu erleichtern. Eine Überprüfung der Richtigkeit der eingegebenen Finanzamtsnummer kann seitens des VAT@GTC nicht vorgenommen werden.
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Verrechnungskonto Finanzamt
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Wird im Unternehmen an Stelle von Debitoren- und Kreditorenkonten lediglich ein Sammelkonto genutzt, so kann das Feld Verrechnungskonto Finanzamt aktiviert werden. Nach der Aktivierung erscheint nur noch die Zeile [Verrechnungskonto Finanzamt] anstelle der beiden Zeilen [Debitor Kontonummer] und [Kreditor Kontonummer].
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Debitor Kontonummer
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Das Debitorenkonto erfasst die offenen Forderungen (Umsatzsteuererstattung) gegenüber dem Finanzamt. Die Befüllung der Felder ist optional. Die enthaltenen Daten können in einem Excel-Report oder einem Buchungsbeleg ausgewertet werden.
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Kreditor Kontonummer
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Das Kreditorenkonto erfasst die Verbindlichkeiten (Umsatzsteuerzahllast) gegenüber dem Finanzamt. Die Befüllung der Felder ist optional. Die enthaltenen Daten können in einem Excel-Report oder einem Buchungsbeleg ausgewertet werden.
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Bemerkung
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In diesem Feld können weitere Informationen zur Gesellschaft eingetragen werden. Das Feld ist optional zu befüllen und hat keine Auswirkungen auf andere Bereiche des VAT@GTC.
Zuordnung der Verbindungs-Informationen und Schnittstellen
Im Abschnitt [Zuordnung der Verbindungs-Informationen] kann per Auswahlliste das ERP-System oder die ERP-Gruppe ausgewählt werden, auf welchem die Gesellschaft gebucht wird. Voraussetzung dafür ist, dass alle zur Verfügung stehenden ERP-Systeme im Administrationsbereich hinterlegt wurden (Die Konfigurierung der ERP-Systeme erfolgt im Dialog Einstellungen → Verbindungsparameter). Zudem besteht die Möglichkeit per Freitexteingabe zusätzliche Informationen zu hinterlegen.
Im Abschnitt [Zuordnung der Schnittstellen] können Import-Schnittstellen zugeordnet werden, die unter [Einstellungen → Schnittstellenkonfiguration] angelegt werden. Dazu gehören einerseits verschiedene Import-Varianten, d.h. eine Webservice bzw. Netzlaufwerk Schnittstelle, oder auch eine einfache Definierung der Import-Datei, inklusive Dateityp und Kodierung hinterlegt werden. Ist keine Information hinterlegt, so wird die Standard-Einstellung verwendet. Die Standardeinstellung gilt entweder universell, oder muss hinterlegt werden. Siehe hierfür: Schnittstellenkonfiguration.
Tip | ||
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Über [Anlegen] wird der Dateneintrag vorgenommen ohne den Dialog zu verlassen. Der neue Dateneintrag erscheint unter der Eingabezeile. Final gespeichert wird die Änderung erst über das [Speichern] aller Änderungen der Gesellschaft. |
Organschaftsdaten
Im Teildialog [Organschaftsdaten] kann festgelegt werden, ob die Gesellschaft Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist. Über den [USt-Organtyp] wird bestimmt, um was für eine Gesellschaftsform es sich dabei genau handelt. Folgende Auswahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
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Beschreibung
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Die Angabe „Standalone“ ist zu wählen, wenn die anzulegende Gesellschaft ihre umsatzsteuerlichen Meldungen eigenständig abgibt.
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„USt-Organschaft“ ist in den Fällen auszuwählen, in denen die anzulegende Gesellschaft Teil eines umsatzsteuerlichen Organkreises ist. Wird eine USt-Organgesellschaft angelegt, muss in dieser Periode zuvor ein übergeordneter USt-Organträger angelegt worden sein. Nach der Auswahl „USt-Organschaft“ wird das unmittelbar darunter stehende, zuvor ausgegraute Dropdownmenü aktiviert. Mittels dieser Auswahlliste ist die Organgesellschaft einer übergeordneten Gesellschaft zuzuordnen.
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Um einen Organträger als solchen im VAT@GTC zu definieren, ist die Angabe USt-Organträger im Dropdownmenü einschlägig. Organträger geben die kumulierten Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen mit den summierten Werten sämtlicher zum Organkreis gehörender Gesellschaften ab.
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Wenn die Daten einer Organgesellschaft nicht unmittelbar an den USt-Organträger übermittelt werden, sondern zuvor mit den Daten anderer Organgesellschaften zwischenkonsolidiert werden sollen, so ist der Organtyp „Zwischenorganträger“ einschlägig. Wird ein Zwischenorganträger angelegt, muss in dieser Periode zuvor ein übergeordneter USt-Organträger angelegt worden sein.
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Die Teilgesellschaft ist ein Sondertyp im VAT@GTC und kommt zur Anwendung, wenn eine Gesellschaft aus mehreren Buchungskreisen besteht oder buchhalterisch in mehreren unterschiedlichen SAP-Systemen abgebildet wird, wie bspw. aufgrund einer Verschmelzung oder Umstrukturierung. Die Teilgesellschaft dient dazu, einen Buchungskreis abzubilden. Mehrere Buchungskreise also Teilgesellschaften im VAT@GTC- können in der übergeordneten Gesellschaft (OT / ZOT) zu einer legalen Einheit kumuliert werden. Alternativ zu Teilgesellschaften können auch Organgesellschaften verwendet werden, dies hat allerding den Nachteil, dass keine gebündelte ZM für die rechtliche Gesellschaft abgegeben werden kann. Bei Teilgesellschaft hingegen erfolgt bei der ZM eine Konsolidierung im (Zwischen-)Organträger, sodass nur eine ZM-Abgabe erforderlich ist.
Die übergeordnete Gesellschaft dient der Zuordnung der Gesellschaft in der Organschaftsstruktur. Abhängig vom gewählten Organtyp stehen jeweils nur bestimmte Gesellschaften in der Auswahlliste zur Verfügung:
- Da Organträger und Standalones keine übergeordneten Gesellschaften haben, ist das Feld in diesem Fall deaktiviert.
- Organgesellschaften, Zwischenorganträger und Teilgesellschaften können Organträger und Zwischenorganträger als übergeordnete Gesellschaft auswählen.
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Diese Grenzen dienen dazu, Zu- und Abgänge einer Organgesellschaft taggenau erfassen zu können. Die Datumsgrenze zu Beginn und Ende des Monats wird durch Informationen aus dem Dialog [Periode] gefüllt.
Das Datum ist zu ändern, falls die Gesellschaft nicht zum Monatsersten in den Organkreis eingetreten ist oder der Austritt aus dem Organkreis nicht zum Monatsletzten erfolgte. Dies wird ebenfalls bei der Erstellung der Jahreserklärung berücksichtigt.
Tip | ||
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Wenn die Datumsgrenzen innerhalb dieser Periode vom Standard abweichen, können SAP-Reports nur importiert werden, wenn diese exakt nach diesen Datumsgrenzen generiert werden, andernfalls wird beim Import eine Fehlermeldung ausgegeben. |
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Melderelevante Daten
In diesem Unterdialog werden Informationen über die Meldung der jeweiligen Gesellschaft festgelegt. Des Weiteren erfolgt hier die Einstellung, ob eine Zusammenfassende Meldung erstellt und versendet werden soll.
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Meldezeitraum
Table of Contents |
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Anzeige der Gesellschaften
Es gibt drei verschiedene Anzeigevarianten für die Gesellschaften. Die [Liste], die [USt Organschaft] und die [Matrix]. Beim Betreten des Dialogs wird zunächst immer die Listenansicht angezeigt.
Liste
In dieser Ansicht werden die Gesellschaften tabellarisch aufgelistet. In den Zeilen befinden sich die Gesellschaften, in den Spalten befinden sich die entsprechenden Infos zu den einzelnen Gesellschaften. Über die Funktion [Zeige/Verberge Spalten] können die angezeigten Spalten ausgewählt werden.
Tip |
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PraxishinweisDie Speicherdauer der Listeneinstellungen kann unter [Einstellungen → Mein Profil] angepasst werden. |
Nur aus dieser Ansicht heraus können bereits vorhandene Gesellschaften bearbeitet, gelöscht oder in der Detailansicht untersucht werden.
Organschaft
Farblegende der Organschaft:
Lila → (Zwischen-)Organträger
Helllila → Dem (Zwischen-)Organträger zugehörige Organgesellschaft
Blau → Teilgesellschaften
Rot → Standalone-Gesellschaft
Die Übersicht der USt-Organschaft ist sinnvoll um eine genaue Übersicht aller Gesellschaften zu erhalten.
Matrix
Die Matrixübersicht erstreckt sich stets über alle Perioden, die sich im selben Kalenderjahr wie die aktuell ausgewählte Perioden befinden. Über diese Ansicht lässt sich daher unter anderem gut erkennen, welche Gesellschaft in welchen Perioden existiert.
Die Gesellschaften werden nur anhand der Unit-Nummer dargestellt, da sich der Name und die vollständige Unit ID innerhalb eines Jahres ändern können.
In den einzelnen Feldern der Tabelle sind folgende Informationen zu finden:
Die Unit ID: Die Unit ID setzt sich zusammen aus der Unit-Nummer, dem Meldeland und dem Unit-typen. Handelt es sich nicht um einen Organträger, wird anschließend die Unit ID des Organträgers angehangen. Die Unit-ID endet immer mit "—". Getrennt werden die einzelnen Informationen mit einer Raute. Anhand der Unit ID kann man daher auch immer erkennen, welchem Organkreis eine Gesellschaft wann angehört hat.
Meldet eine Gesellschaft quartärlich, so wird sie mit einem roten Q markiert.
Wird die Meldung einer Gesellschaft manuell erstellt, so wird sie mit einem grünen M markiert.
Meldet eine Gesellschaft die ZM, so wird sie mit einem blauen Z markiert.
Anlegen einer Gesellschaft
Das Anlegen einer Gesellschaft erfolgt in den fünf Teildialogen [Gesellschafts-Einstellungen], [Organschaftsdaten], [Melderelevante Daten], [Mitarbeiterdaten] sowie [Zusatzinformationen für die Meldungsformulare].
Die Dialoge müssen nacheinander mit den relevanten Daten befüllt und abschließend mit [Speichern] gesichert werden. Wie die einzelnen Teildialoge zu befüllen sind, wird in den nachfolgenden Abschnitten beschrieben.
...
Tip |
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PraxishinweisFür den Fall, dass eine Lizenz mit begrenzter Gesellschaftszahl hinterlegt ist und mindestens 90%, aber nicht 100% der Gesellschaften bereits vorhanden sind, gibt es eine Warnung, dass die maximale Anzahl der Gesellschaften bald erreicht ist. Für den Fall, dass das Gesellschaftslimit voll ausgeschöpft ist, wird die Anlage einer neuen Gesellschaft verhindert. Falls weitere Gesellschaften angelegt werden sollen, muss AMANA wegen einer Lizenzerweiterung angesprochen werden. |
Gesellschafts-Einstellungen
Allgemeine Informationen
In dem ersten Teildialog [Gesellschafts-Einstellungen] ist die Periode bereits vorgegeben. Entspricht diese nicht der gewünschten Periode, kann diese im Dialog [Home] geändert werden. Die Änderung wird in der Ansicht vermerkt, sodass die Bearbeitung im Dialog [Gesellschaft] weitergeführt werden kann. Es wird empfohlen, die Gesellschaften in ihrer Hierarchie von oben nach unten anzulegen, d. h. zunächst Organträger, dann Zwischenorganträger und schließlich Organgesellschaften sowie zunächst Zwischenorgangesellschaften und anschließend Teilgesellschaften.
Kopie auf Basis von | Ähneln viele der Gesellschaftsdaten einer bereits angelegten Gesellschaft (diese muss ebenfalls in der ausgewählten Periode existieren), so können deren Stammten hierüber direkt in die aktuelle Ansicht kopiert werden. Eine nachträgliche Anpassung ist möglich. |
ID | Jede Gesellschaft benötigt im VAT@GTC eine eindeutige Identifikationsnummer. Es ist empfehlenswert, dass diese einmalig zu vergebene Identifikationsnummer mit der in sonstigen Systemen verwendeten Gesellschaftsnummer identisch ist. |
Name | Der Name der Gesellschaft sollte der tatsächliche und vollständige Unternehmensname inkl. der Rechtsform sein. Dies ist notwendig, da er später in Versendungsdateien an das Finanzamt angegeben wird. |
Abweichender Firmenname | Ergänzende Angaben zum Firmennamen. |
Kurzname | Hier kann für interne Zwecke ein Kurzname der Gesellschaft eingetragen werden. |
Sitz | Mit dem Sitz der Gesellschaft ist der Ort der Verwaltung der Gesellschaft gemeint. Der Eintrag kann für interne Zwecke vorgenommen werden und hat für das VAT@GTC keine weitere funktionelle Bedeutung. |
Straße, Hausnummer, Hausnummerzusatz PLZ, Ort, Adressergänzung | Diese Felder werden für die Übermittlung der umsatzsteuerlichen Meldungen an die Steuerbehörden verwendet. |
Sitzland | Der offizielle Sitzland der Gesellschaft. |
Meldeland | Das Meldeland bezieht sich auf das Land in dessen Kontext die Periode existiert. |
Postfach, PLZ | Ein Postfach kann eingetragen werden. |
Art des Unternehmens | Diese Eingabe dient lediglich als Zusatzinformation für interne Zwecke. |
Geschäftsfeld | Hier erfolgt die Eingabe des Geschäftsfelds oder einer Branche, in welcher die Gesellschaft tätig ist. Diese Eingabe dient lediglich als Zusatzinformation für interne Zwecke. |
Steuernummer | Es ist die vollständige und richtige Steuernummer der Gesellschaft einzutragen. Sie wird später bei der Übermittlung der umsatzsteuerlichen Meldungen an die Steuerbehörden verwendet. Die [Sofort-Hilfe] bietet wichtige Informationen, wie genau die Steuernummer aufgebaut ist, um die richtige Eingabe zu erleichtern. Eine Überprüfung der Richtigkeit der eingegebenen Steuernummer kann seitens des VAT@GTC nicht vorgenommen werden. |
Zuständiges Finanzamt (Nr.) | Es ist die vollständige und richtige Nummer des zuständigen Finanzamtes einzutragen (sie ist online oder auf den Korrespondenzpapieren mit dem zuständigen Finanzamt zu finden). Die Nummer des zuständigen Finanzamtes ist für die elektronische Übermittlung der Voranmeldung und Jahreserklärung zwingende Voraussetzung. Die [Sofort-Hilfe] bietet wichtige Informationen, wie genau die Nummer des Finanzamts aufgebaut ist, um die richtige Eingabe zu erleichtern. Eine Überprüfung der Richtigkeit der eingegebenen Finanzamtsnummer kann seitens des VAT@GTC nicht vorgenommen werden. |
Verrechnungskonto Finanzamt | Wird im Unternehmen an Stelle von Debitoren- und Kreditorenkonten lediglich ein Sammelkonto genutzt, so kann das Feld Verrechnungskonto Finanzamt aktiviert werden. Nach der Aktivierung erscheint nur noch die Zeile [Verrechnungskonto Finanzamt] anstelle der beiden Zeilen [Debitor Kontonummer] und [Kreditor Kontonummer]. |
Debitor Kontonummer | Das Debitorenkonto erfasst die offenen Forderungen (Umsatzsteuererstattung) gegenüber dem Finanzamt. Die Befüllung der Felder ist optional. Die enthaltenen Daten können in einem Excel-Report oder einem Buchungsbeleg ausgewertet werden. |
Kreditor Kontonummer | Das Kreditorenkonto erfasst die Verbindlichkeiten (Umsatzsteuerzahllast) gegenüber dem Finanzamt. Die Befüllung der Felder ist optional. Die enthaltenen Daten können in einem Excel-Report oder einem Buchungsbeleg ausgewertet werden. |
Bemerkung | In diesem Feld können weitere Informationen zur Gesellschaft eingetragen werden. Das Feld ist optional zu befüllen und hat keine Auswirkungen auf andere Bereiche des VAT@GTC. |
Zuordnung der Verbindungs-Informationen und Schnittstellen
Im Abschnitt [Zuordnung des ERP-Systems] kann per Auswahlliste das ERP-System oder die ERP-Gruppe ausgewählt werden, auf welchem die Gesellschaft gebucht wird. Voraussetzung dafür ist, dass alle zur Verfügung stehenden ERP-Systeme im Administrationsbereich hinterlegt wurden (Die Konfigurierung der ERP-Systeme erfolgt im Dialog Einstellungen → Verbindungsparameter). Zudem besteht die Möglichkeit per Freitexteingabe zusätzliche Informationen zu hinterlegen.
Im Abschnitt [Zuordnung der Schnittstellen] können Import-Schnittstellen zugeordnet werden, die unter [Einstellungen → Schnittstellenkonfiguration] angelegt werden. Dazu gehören einerseits verschiedene Import-Varianten, d.h. eine Webservice bzw. Netzlaufwerk Schnittstelle, oder auch eine einfache Definierung der Import-Datei, inklusive Dateityp und Kodierung hinterlegt werden. Ist keine Information hinterlegt, so wird die Standard-Einstellung verwendet. Die Standardeinstellung gilt entweder universell, oder muss hinterlegt werden. Siehe hierfür: Schnittstellenkonfiguration.
Tip |
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PraxishinweisÜber [Anlegen] wird der Dateneintrag vorgenommen ohne den Dialog zu verlassen. Der neue Dateneintrag erscheint unter der Eingabezeile. Final gespeichert wird die Änderung erst über das [Speichern] aller Änderungen der Gesellschaft. |
Organschaftsdaten
Im Teildialog [Organschaftsdaten] kann festgelegt werden, ob die Gesellschaft Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist. Über den [USt-Organtyp] wird bestimmt, um was für eine Gesellschaftsform es sich dabei genau handelt. Folgende Auswahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
Organschaftsdaten | Beschreibung |
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Standalone | Die Angabe „Standalone“ ist zu wählen, wenn die anzulegende Gesellschaft ihre umsatzsteuerlichen Meldungen eigenständig abgibt. |
USt-Organgesellschaft | „USt-Organschaft“ ist in den Fällen auszuwählen, in denen die anzulegende Gesellschaft Teil eines umsatzsteuerlichen Organkreises ist. Wird eine USt-Organgesellschaft angelegt, muss in dieser Periode zuvor ein übergeordneter USt-Organträger angelegt worden sein. Nach der Auswahl „USt-Organschaft“ wird das unmittelbar darunter stehende, zuvor ausgegraute Dropdownmenü aktiviert. Mittels dieser Auswahlliste ist die Organgesellschaft einer übergeordneten Gesellschaft zuzuordnen. |
USt-Organträger | Um einen Organträger als solchen im VAT@GTC zu definieren, ist die Angabe USt-Organträger im Dropdownmenü einschlägig. Organträger geben die kumulierten Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen mit den summierten Werten sämtlicher zum Organkreis gehörender Gesellschaften ab. |
Zwischenorganträger | Wenn die Daten einer Organgesellschaft nicht unmittelbar an den USt-Organträger übermittelt werden, sondern zuvor mit den Daten anderer Organgesellschaften zwischenkonsolidiert werden sollen, so ist der Organtyp „Zwischenorganträger“ einschlägig. Wird ein Zwischenorganträger angelegt, muss in dieser Periode zuvor ein übergeordneter USt-Organträger angelegt worden sein. |
Teilgesellschaft | Die Teilgesellschaft ist ein Sondertyp im VAT@GTC und kommt zur Anwendung, wenn eine Gesellschaft aus mehreren Buchungskreisen besteht oder buchhalterisch in mehreren unterschiedlichen SAP-Systemen abgebildet wird, wie bspw. aufgrund einer Verschmelzung oder Umstrukturierung. Die Teilgesellschaft dient dazu, einen Buchungskreis abzubilden. Mehrere Buchungskreise also Teilgesellschaften im VAT@GTC- können in der übergeordneten Gesellschaft (OT / ZOT) zu einer legalen Einheit kumuliert werden. Alternativ zu Teilgesellschaften können auch Organgesellschaften verwendet werden, dies hat allerding den Nachteil, dass keine gebündelte ZM für die rechtliche Gesellschaft abgegeben werden kann. Bei Teilgesellschaft hingegen erfolgt bei der ZM eine Konsolidierung im (Zwischen-)Organträger, sodass nur eine ZM-Abgabe erforderlich ist. |
Die übergeordnete Gesellschaft dient der Zuordnung der Gesellschaft in der Organschaftsstruktur. Abhängig vom gewählten Organtyp stehen jeweils nur bestimmte Gesellschaften in der Auswahlliste zur Verfügung:
Da Organträger und Standalones keine übergeordneten Gesellschaften haben, ist das Feld in diesem Fall deaktiviert.
Organgesellschaften, Zwischenorganträger und Teilgesellschaften können Organträger und Zwischenorganträger als übergeordnete Gesellschaft auswählen.
Datumsgrenzen innerhalb dieser Periode | Diese Grenzen dienen dazu, Zu- und Abgänge einer Organgesellschaft taggenau erfassen zu können. Die Datumsgrenze zu Beginn und Ende des Monats wird durch Informationen aus dem Dialog [Periode] gefüllt. Das Datum ist zu ändern, falls die Gesellschaft nicht zum Monatsersten in den Organkreis eingetreten ist oder der Austritt aus dem Organkreis nicht zum Monatsletzten erfolgte. Dies wird ebenfalls bei der Erstellung der Jahreserklärung berücksichtigt.
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Periodenübergreifend | Die periodenübergreifenden Felder stehen zur Verfügung, um zu dokumentieren, wann eine Gesellschaft in den Organkreis eingetreten bzw. ausgetreten ist. Der Beginn der Periodenübergreifenden Grenzen dient lediglich zur Information. Das Enddatum wird dazu verwendet, die Übernahme der Sondervorauszahlung in der End-Periode zu ermöglichen, insbesondere für den Fall, dass diese vom Standard (Dezember) abweicht. |
Melderelevante Daten
In diesem Unterdialog werden Informationen über die Meldung der jeweiligen Gesellschaft festgelegt. Des Weiteren erfolgt hier die Einstellung, ob eine Zusammenfassende Meldung erstellt und versendet werden soll.
Tabs | ||
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- 2-monatlich
- Quartärlich
- 4-monatlich
- 6-monatlich
- Jährlich: Hierbei kann sich die tatsächliche Meldeperiode unterscheiden: Bei Jahresmeldern wird nun unterschieden zwischen Ländern, in denen eine Jahreserklärung mit eigenem Formular erstellt wird (wie z.B. in Deutschland) und Ländern, die es insbesondere kleinen Unternehmen erlauben, jährlich zu melden, ohne eine Jahreserklärung als solche zu kennen. Erstere werden in einer JE-Periode abgebildet, in der die Werte aus den Voranmeldungsperioden übernommen werden können, letztere melden die kumulierten Werte wie Quartalsmelder im letzten Monat der Meldeperiode (hier der Dezember).
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Kriterium für den Abgabezeitpunkt
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Hier erfolgt die Auswahl eines Kriteriums, welches eigene Fristen beinhaltet. Die Fristen der Kriterien können in der Funktionsleiste über [Meldefristen] individuell angelegt werden. Sind keine abweichenden Meldefristen notwendig, ist hier im Dropdown-Menü [Standard] zu wählen.
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Manuelle Eingabe der USt.-Meldungen
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Ist das Kästchen aktiviert, so ist das Voranmeldungsformular im Meldungsdialog händisch mit den jeweiligen Daten auszufüllen. Die integrierten Abstimmungen im VAT@GTC sind bei manueller Eingabe der USt-Meldungen nicht möglich, sodass der Abstimmungsdialog deaktiviert wird. Innerhalb des Meldeprozesses können die Dialoge [Import], [Abstimmung] und [Wiedervorlage] nicht verwendet werden, sodass die Reiter entsprechend ausgeblendet werden.
Ist das Kästchen nicht aktiviert, so ist vorgesehen, dass während des Meldeprozesses die Standard-SAP-Reports importiert werden.
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StKz Mapping
Die Aktivierung dieses Kästchens ist nur dann möglich, wenn die Meldungen manuell erstellt werden. Wenn diese Option aktiviert ist, müssen Steuerkennzeichen und Steuerkennzeichenmappings zur Meldungsstellung definiert werden. Hierbei empfiehlt es sich, einen Steuerkennzeichen-Rahmen zu verwenden, der bereits in anderen Gesellschaften verwendet wird.
Tip | ||
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Der Unterschied dieser Einstellung ist, dass eine Meldung nicht einfach durch das Eintippen von Zahlen auf Meldungsfelder, sondern anhand manueller Buchungen auf die Steuerkennzeichen erstellt wird. Der Vorteil daran ist, dass die einzelnen Buchungen nachverfolgt werden können, inklusive Compliance-Stempel. Außerdem erleichtert dies die Erstellung der Jahreserklärung enorm, da die Steuerkennzeichen auch in der JE auf die Felder gemappt werden können. Im rein manuellen Fall ist häufig keine 1 zu 1 Beziehung zwischen Voranmeldung und Jahreserklärung vorhanden, was eine automatisierte Übernahme nicht ohne weiteres ermöglicht. |
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Gesellschaft ist nicht zum vollen VSt-Abzug berechtigt
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Dies ist eine optionale Einstellung, die die Plausibilitätsprüfung der Vorsteuer in Abstimmungen 12 deaktiviert.
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Meldet ZM
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Eine fundamentale Funktionalität ist das Erstellen und Versenden der Zusammenfassenden Meldung. Da dies jedoch nicht für jede Gesellschaft von Relevanz ist, gibt es die Möglichkeit, die Funktionalität wahlweise an- oder auszuschalten[1].
Das Häkchen ist zu setzen, wenn eine Zusammenfassende Meldung mittels VAT@GTC eingereicht werden soll. Neben den Dialogen [Stammdaten] und [Umsatzsteuer] erscheint nunmehr der Dialog [ZM]. Bei Aktivierung [Meldet ZM] ist die Eingabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (Sitz des Unternehmens) Pflicht. Ansonsten ist die Eingabe optional.
Besteht generell keine Pflicht, eine Zusammenfassende Meldung abzugeben oder wird dies auf anderem Wege vorgenommen, kann das Feld freigelassen werden.
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Registrierungs-ID
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Die ZM-Registrierungs-ID wird vom BZSt bei Onlineregistrierung (elektronische Abgabe der Zusammenfassende Meldung) mitgeteilt. Soll die Versendung via ELMA5-Verfahren (Massendaten) erfolgen, ist dieses Feld zwingend zu befüllen.
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BZSt-Nummer
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Die BZSt-Nummer wird vom BZSt erteilt und ist Voraussetzung für die elektronische Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung. Soll die Versendung via ELMA5-Verfahren (Massendaten) erfolgen, ist dieses Feld zwingend zu befüllen.
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Kleinster
Meldezeitraum ZM [2]
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Als kleinster Meldezeitraum ist der Monat zu wählen, wenn eine monatliche Einreichung der zusammenfassenden Meldung erfolgen soll.
Das Quartal ist als kleinster Meldezeitraum einzustellen wenn die zusammenfassende Meldung quartalsweise abzugeben ist. Im Unterschied zur quartärlichen Voranmeldung wird die quartärliche ZM auch immer nur quartärlich erstellt.
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keine Angabe | keine Angabe |
Anzeige nach §18a Absatz 1 UStG | Durch die Anzeige nach § 18a Abs. 1 S. 4 UStG wird erklärt, dass die Zusammenfassende Meldung für diese Gesellschaft zukünftig monatlich abgeben werden soll, obwohl nach § 18a Abs. 1 S. 2 UStG eine quartärliche Abgabe möglich wäre. Diese Anzeige ist bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bindend, mindestens aber für die folgenden 12 Monate. |
Widerruf der Anzeige nach 18 a Absatz 1 UStG | Durch den Widerruf wird erklärt, dass die Zusammenfassende Meldung zukünftig entsprechend § 18a Abs. 1 S. 2 UStG quartärlich abgegeben werden soll. Da die Anzeige nach § 18a Abs. 1 S. 4 UStG für 12 Monate binden ist, kann eine quartärliche Abgabe frühestens erfolgen, wenn seit Abgabe der Anzeige die Frist von 12 Monaten verstrichen ist und nicht bereits unmittelbar nach Widerruf. Der Widerruf ist ausschließlich in einem Quartalsmonat möglich! |
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Wiedervorlage kann so oft verschoben werden
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Bestehen in einer Periode nach Erstellung der Meldung offene, nicht erfolgreiche Abstimmungen und sind diese nicht zwingend für das Schließen der Meldung erforderlich bzw. enthält die Wiedervorlage buchungsrelevante Änderungen, so können Anpassungen über eine bestimmte Anzahl von Perioden verschoben werden. Wie oft (d.h. über wieviele Perioden) diese Vorgehensweise maximal angewendet werden soll, kann in diesem Feld eingestellt werden. Die Werte 0 bis 10 sind zulässig.
Es wird empfohlen, eine Aufgabe aus einer bestimmten Periode nicht mehr als 3-mal zu verschieben, um zu gewährleisten, dass z. B. manuelle Anpassungen zeitnah buchhalterisch in SAP nacherfasst werden.
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In manchen Erklärungen muss die Art der Steuerberechnung mit übermittelt werden. Diese muss hier eingetragen werden. Je nach Land sind die Optionen:
- Nach vereinnahmten Entgelten
- Nach vereinbarten Entgelten
- Nach vereinbarten und vereinnahmten Entgelten
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title | Praxishinweis |
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Je nach Konfiguration in den Einstellungen des Landes werden hier folgende Optionen angeboten:"}]},{"type":"bulletList","content":[{"type":"listItem","content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Monatlich: Die Meldung muss in jeder Periode einzeln bearbeitet und abschließend versendet werden."}]}]}]},{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Für alle nicht-monatlichen Melder gilt, dass die Funktion zum Versenden der jeweiligen Voranmeldung nur jeweils im letzten Monat des Meldezeitraums zur Verfügung steht. Trotzdem müssen die Meldedaten monatlich aus dem Vorsystem importiert und bearbeitet werden. Im Fall der manuellen Erklärungserstellung kann diese Gesellschaft nur in der Meldeperiode bearbeitet werden."}]},{"type":"bulletList","content":[{"type":"listItem","content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"2-monatlich"}]}]},{"type":"listItem","content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Quartärlich"}]}]},{"type":"listItem","content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"4-monatlich"}]}]},{"type":"listItem","content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"6-monatlich"}]}]},{"type":"listItem","content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Jährlich: Hierbei kann sich die tatsächliche Meldeperiode unterscheiden: Bei Jahresmeldern wird nun unterschieden zwischen Ländern, in denen eine Jahreserklärung mit eigenem Formular erstellt wird (wie z.B. in Deutschland) und Ländern, die es insbesondere kleinen Unternehmen erlauben, jährlich zu melden, ohne eine Jahreserklärung als solche zu kennen. Erstere werden in einer JE-Periode abgebildet, in der die Werte aus den Voranmeldungsperioden übernommen werden können, letztere melden die kumulierten Werte wie Quartalsmelder im letzten Monat der Meldeperiode (hier der Dezember)."}]}]}]}]}]},{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[63]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Kriterium für den Abgabezeitpunkt"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[697]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Hier erfolgt die Auswahl eines Kriteriums, welches eigene Fristen beinhaltet. Die Fristen der Kriterien können in der Funktionsleiste über [Meldefristen] individuell angelegt werden. 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Innerhalb des Meldeprozesses können die Dialoge [Import], [Abstimmung] und [Wiedervorlage] nicht verwendet werden, sodass die Reiter entsprechend ausgeblendet werden."}]},{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Ist das Kästchen nicht aktiviert, so ist vorgesehen, dass während des Meldeprozesses die Standard-SAP-Reports importiert werden."}]}]}]},{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[63]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"StKz Mapping"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[697]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Die Aktivierung dieses Kästchens ist nur dann möglich, wenn die Meldungen manuell erstellt werden. Wenn diese Option aktiviert ist, müssen Steuerkennzeichen und Steuerkennzeichenmappings zur Meldungsstellung definiert werden. Hierbei empfiehlt es sich, einen Steuerkennzeichen-Rahmen zu verwenden, der bereits in anderen Gesellschaften verwendet wird. "}]},{"type":"panel","attrs":{"panelType":"success"},"content":[{"type":"heading","attrs":{"level":3},"content":[{"type":"text","text":"Praxishinweis"}]},{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Der Unterschied dieser Einstellung ist, dass eine Meldung nicht einfach durch das Eintippen von Zahlen auf Meldungsfelder, sondern anhand manueller Buchungen auf die Steuerkennzeichen erstellt wird. Der Vorteil daran ist, dass die einzelnen Buchungen nachverfolgt werden können, inklusive Compliance-Stempel. Außerdem erleichtert dies die Erstellung der Jahreserklärung enorm, da die Steuerkennzeichen auch in der JE auf die Felder gemappt werden können. Im rein manuellen Fall ist häufig keine 1 zu 1 Beziehung zwischen Voranmeldung und Jahreserklärung vorhanden, was eine automatisierte Übernahme nicht ohne weiteres ermöglicht."}]}]}]}]},{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[63]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Gesellschaft ist nicht zum vollen VSt-Abzug berechtigt"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[697]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Dies ist eine optionale Einstellung, die die Plausibilitätsprüfung der Vorsteuer in Abstimmungen 12 deaktiviert."}]}]}]},{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[63]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Meldet ZM"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[697]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Eine fundamentale Funktionalität ist das Erstellen und Versenden der Zusammenfassenden Meldung. 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Ansonsten ist die Eingabe optional."}]},{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Besteht generell keine Pflicht, eine Zusammenfassende Meldung abzugeben oder wird dies auf anderem Wege vorgenommen, kann das Feld freigelassen werden."}]}]}]},{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[63]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Registrierungs-ID"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[697]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Die ZM-Registrierungs-ID wird vom BZSt bei Onlineregistrierung (elektronische Abgabe der Zusammenfassende Meldung) mitgeteilt. 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Im Unterschied zur quartärlichen Voranmeldung wird die quartärliche ZM auch immer nur quartärlich erstellt."}]}]}]},{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[63]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Anzeige nach § 18a Absatz 1 UStG"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[697]},"content":[{"type":"extension","attrs":{"extensionType":"com.atlassian.confluence.migration","extensionKey":"__confluenceADFMigrationUnsupportedContentInternalExtension__","parameters":{"cxhtml":"<table class=\"wrapped\"><tbody><tr><td><p>keine Angabe</p></td><td><p>keine Angabe</p></td></tr><tr><td>Anzeige nach §18a Absatz 1 UStG</td><td>Durch die Anzeige nach § 18a Abs. 1 S. 4 UStG wird erklärt, dass die Zusammenfassende Meldung für diese Gesellschaft zukünftig monatlich abgeben werden soll, obwohl nach § 18a Abs. 1 S. 2 UStG eine quartärliche Abgabe möglich wäre. Diese Anzeige ist bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bindend, mindestens aber für die folgenden 12 Monate.</td></tr><tr><td><p>Widerruf der Anzeige nach 18 a Absatz 1 UStG</p></td><td><p>Durch den Widerruf wird erklärt, dass die Zusammenfassende Meldung zukünftig entsprechend § 18a Abs. 1 S. 2 UStG quartärlich abgegeben werden soll. Da die Anzeige nach § 18a Abs. 1 S. 4 UStG für 12 Monate binden ist, kann eine quartärliche Abgabe frühestens erfolgen, wenn seit Abgabe der Anzeige die Frist von 12 Monaten verstrichen ist und nicht bereits unmittelbar nach Widerruf. Der Widerruf ist ausschließlich in einem Quartalsmonat möglich!</p></td></tr></tbody></table>","nestedContent":{"type":"doc","content":[{"type":"table","content":[{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colspan":1,"rowspan":1},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"text":"keine Angabe","type":"text"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colspan":1,"rowspan":1},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"text":"keine Angabe","type":"text"}]}]}]},{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colspan":1,"rowspan":1},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"text":"Anzeige nach §18a Absatz 1 UStG","type":"text"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colspan":1,"rowspan":1},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"text":"Durch die Anzeige nach § 18a Abs. 1 S. 4 UStG wird erklärt, dass die Zusammenfassende Meldung für diese Gesellschaft zukünftig monatlich abgeben werden soll, obwohl nach § 18a Abs. 1 S. 2 UStG eine quartärliche Abgabe möglich wäre. 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Wie oft (d.h. über wieviele Perioden) diese Vorgehensweise maximal angewendet werden soll, kann in diesem Feld eingestellt werden. Die Werte 0 bis 10 sind zulässig. "}]},{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Es wird empfohlen, eine Aufgabe aus einer bestimmten Periode nicht mehr als 3-mal zu verschieben, um zu gewährleisten, dass z. B. manuelle Anpassungen zeitnah buchhalterisch in SAP nacherfasst werden."}]}]}]},{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[63]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Art der Steuerberechnung"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[697]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"In manchen Erklärungen muss die Art der Steuerberechnung mit übermittelt werden. Diese muss hier eingetragen werden. Je nach Land sind die Optionen:"}]},{"type":"bulletList","content":[{"type":"listItem","content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Nach vereinnahmten Entgelten"}]}]},{"type":"listItem","content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Nach vereinbarten Entgelten"}]}]},{"type":"listItem","content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Nach vereinbarten und vereinnahmten Entgelten"}]}]}]},{"type":"panel","attrs":{"panelType":"success"},"content":[{"type":"heading","attrs":{"level":3},"content":[{"type":"text","text":"Praxishinweis"}]},{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Diese Einstellung steht nur in ausgewählten Ländern bzw. 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Je nach Konfiguration in den Einstellungen des Landes werden hier folgende Optionen angeboten:"}]},{"type":"bulletList","content":[{"type":"listItem","content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Monatlich: Die Meldung muss in jeder Periode einzeln bearbeitet und abschließend versendet werden."}]}]}]},{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Für alle nicht-monatlichen Melder gilt, dass die Funktion zum Versenden der jeweiligen Voranmeldung nur jeweils im letzten Monat des Meldezeitraums zur Verfügung steht. Trotzdem müssen die Meldedaten monatlich aus dem Vorsystem importiert und bearbeitet werden. Im Fall der manuellen Erklärungserstellung kann diese Gesellschaft nur in der Meldeperiode bearbeitet werden."}]},{"type":"bulletList","content":[{"type":"listItem","content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"2-monatlich"}]}]},{"type":"listItem","content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Quartärlich"}]}]},{"type":"listItem","content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"4-monatlich"}]}]},{"type":"listItem","content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"6-monatlich"}]}]},{"type":"listItem","content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Jährlich: Hierbei kann sich die tatsächliche Meldeperiode unterscheiden: Bei Jahresmeldern wird nun unterschieden zwischen Ländern, in denen eine Jahreserklärung mit eigenem Formular erstellt wird (wie z.B. in Deutschland) und Ländern, die es insbesondere kleinen Unternehmen erlauben, jährlich zu melden, ohne eine Jahreserklärung als solche zu kennen. Erstere werden in einer JE-Periode abgebildet, in der die Werte aus den Voranmeldungsperioden übernommen werden können, letztere melden die kumulierten Werte wie Quartalsmelder im letzten Monat der Meldeperiode (hier der Dezember)."}]}]}]}]}]},{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[63]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Kriterium für den Abgabezeitpunkt"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[697]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Hier erfolgt die Auswahl eines Kriteriums, welches eigene Fristen beinhaltet. Die Fristen der Kriterien können in der Funktionsleiste über [Meldefristen] individuell angelegt werden. 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Im rein manuellen Fall ist häufig keine 1 zu 1 Beziehung zwischen Voranmeldung und Jahreserklärung vorhanden, was eine automatisierte Übernahme nicht ohne weiteres ermöglicht."}]}]}]}]},{"type":"tableRow","content":[{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[63]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Additiver Import"}]}]},{"type":"tableCell","attrs":{"colwidth":[697]},"content":[{"type":"paragraph","content":[{"type":"text","text":"Diese Option muss zuerst für das jeweilige Land über [Einstellungen] → [Länder] aktiviert werden. 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Mitarbeiterdaten
Der Teildialog [Mitarbeiterdaten] ist dafür geeignet, die jeweiligen Verantwortlichen für die anzulegende Gesellschaft zu erfassen.
...
Verantwortlicher USt-VA | Aus der Auswahlliste ist derjenige Benutzer auszuwählen, welcher den monatlichen Meldeprozess für die Gesellschaft begleitet. Der Eintrag ist zwingend erforderlich, wenn die Gesellschaft Umsatzsteuermeldungen aus dem VAT@GTC an das Finanzamt sendet. Bei allen anderen Gesellschaften ist der Eintrag rein informativ. |
Verantwortlicher Steuerabteilung | Aus der Auswahlliste ist derjenige Benutzer auszuwählen, welcher verantwortlich für die Steuerabteilung ist. Der Eintrag dient rein informativen Zwecken. |
Telefonnummer, E-Mail | Telefonnummer und E-Mail der Verantwortlichen werden automatisch eingetragen, wenn für den ausgewählten Benutzer in den Benutzerstammdaten bereits eine Telefonnummer und/oder eine E-Mail hinterlegt worden ist, ansonsten bleibt das jeweilige Feld leer. Ein manueller Eintrag ist nicht möglich. |
Zusatzinformationen für die Meldungsformulare
...
Dieser Abschnitt ist nur sichtbar in Organträgern und Standalones.
Unter Mitwirkung an der Steuererklärung in der Auswahlliste [Ansprechpartner] ist derjenige Benutzer auszuwählen, welcher an der Steuererklärung dieser Gesellschaft mitgewirkt hat (alle auswählbar außer Superuser).
Die Daten dieses Benutzers werden als mitwirkender an der Steuererklärung mit ans Finanzamt übermittelt.
...
Datenlieferant
Der Datenlieferant kann an dieser Stelle frei für die Voranmeldung (inkl. Sondervorauszahlung), die Jahreserklärung und die Zusammenfassende Meldung angegeben werden.
Im Übertragungsprotokoll wird dieser unter "Übermittelt von" ausgegeben.
Im Übertragungsprotokoll der Voranmeldung wird der Datenlieferant angegeben:
...
Im Übertragungsprotokoll der ZM steht die versendete Gesellschaft:
...
Bankverbindung
Hier kann die Bankverbindung einer Gesellschaft hinterlegt werden.
Feld | Verwendung |
---|---|
IBAN | Bei der Übermittlung der Rumänischen Umsatzsteuermeldung wird diese Information verwendet. |
BIC | Dieses Feld dient nur zur Information. |
Geldinstitut (Zweigstelle) und Ort | Bei der Übermittlung der Rumänischen Umsatzsteuermeldung wird diese Information verwendet. |
Abweichender Kontoinhaber | Dieses Feld dient nur zur Information. |
Banktyp | Entspricht dem SAP-Partnerbanktyp BVTYP. Wird im Report Buchungsbeleg & Zahlungsanweisung ausgegeben, wenn ein Wert in den Stammdaten gesetzt ist. |
Bearbeiten, Löschen und Wiederherstellen einer Gesellschaft
Über die [Bearbeitungsfunktion] wird die Detailansicht der ausgewählten Gesellschaft aufgerufen, in der Änderungen bereits gespeicherter Daten vorgenommen werden können. Allerdings sind die ID sowie die Organschaftsdaten (außer Perioden) nicht mehr änderbar. Nach dem Speichern wird automatisch zur Gesellschaftsübersicht gewechselt.
...
Über die [Detailansicht] wird eine Detailansicht der ausgewählten Gesellschaft aufgerufen, jedoch sind Änderungen hierüber nicht möglich.
...
Das [Löschen] einer Gesellschaft bewirkt lediglich eine Archivierung der gelöschten Gesellschaft. Über die Anzeigefunktion können alle archivierten Gesellschaften angezeigt werden.
...
Die zuvor gelöschten Gesellschaften können über [Wiederherstellung] reaktiviert werden und erscheinen daraufhin in der Anzeigefunktion wieder bei den aktiven Gesellschaften.
Ändern des USt-Organtyps einer Gesellschaft
Wenn sich der Organtyp einer Gesellschaft ändert, kann dies nicht direkt unter Gesellschaft bearbeiten angepasst werden. Vielmehr muss die Gesellschaft in der aktuellen Periode gelöscht werden und mit dem entsprechenden neuen Organtyp neu angelegt werden. Wenn sich nur die Organschaftsstruktur ändert, aber keine Änderung des Organtyps durchgeführt werden muss (bspw. von Organgesellschaft auf Zwischenorganträger), ist eine Änderung direkt möglich, denn im Organkreis kann eine Gesellschaft einer anderen Muttergesellschaft zugeordnet werden.
Meldefristen
Da ausländische Meldefristen und Fristveränderungen i. d. R. von den deutschen Meldefristen abweichen, können hier beliebige Kriterien mit individuellen Fristen definiert werden. So ist z. B. eine Fristveränderung auf Grund einer Überschreitung von Umsatzgrenzwerten denkbar.
Auf der Seite der Meldefristen sind links in einer Übersicht der bzw. die Organträger sowie alle Standalones abgebildet.
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Column |
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Auf der rechten Seite unter [Fälligkeit] können beliebige Kriterien festgelegt werden. Nachdem der Name für ein Kriterium bestimmt wurde, wird dieses über [ |
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Hinzufügen] eingefügt. Nach der Erfassung des Kriteriums kann nun im zweiten Schritt die Fälligkeit mit individuellen Fristen für jeden der einstellbaren Meldezeiträume (Monat/Quartal/Jahr) definiert werden. Pro Periode und Gesellschaft können diese Kriterien individuell zugeordnet werden. |
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Im Anschluss können die festgelegten Kriterien im Unterdialog [Melderelevanten Daten] der jeweiligen Gesellschaft ausgewählt werden.
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Zum besseren Monitoring sind die definierten Fristen im [VAT-Monatsstatus] ersichtlich.
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