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Um in den Dialog [Teilgesellschaften] zu gelangen, muss in der Dropdown-Liste eine Gesellschaft ausgewählt werden, die eine übergeordnete Gesellschaft für die Teilgesellschaften darstellt. Dies können Organträger oder Zwischenorganträger sein. Die Teilgesellschaft stellt einen Sondertypen für bestimmte Gesellschaften dar, welche bereits in den Stammdaten definiert worden sind. Sie kommen zur Anwendung, wenn eine Gesellschaft buchhalterisch in mehreren unterschiedlichen SAPSystemen abgebildet wird, wie bspw. aufgrund einer Verschmelzung oder Umstrukturierung. Die Sonderform der Teilgesellschaft bietet die Möglichkeit, Daten monatlich automatisch mithilfe des VAT@GTC zu einer Gesellschaft konsolidieren zu lassen. Welche Schritte hierfür notwendig sind, wird nachfolgend beschrieben.

1. Import oder manuelle Eingabe der Meldewerte
Ist der Import der jeweiligen Teilgesellschaften erfolgt, so sind die Werte in der Meldung ersichtlich. Wird kein Import für eine Gesellschaft ausgeführt, so besteht auch hier die Möglichkeit einer manuellen Eingabe. Die Einstellung, wie die Werte an das VAT@GTC übermittelt werden, erfolgt auf demselben Wege wie für die regulären Organgesellschaften oder Organträger.


2. Schließung der Meldung

Ist der Import oder die manuelle Eingabe der jeweiligen Teilgesellschaften erfolgt, so kann die Meldung geschlossen werden. Die Meldungserstellung erfolgt hier ebenfalls wie für die regulären Organgesellschaften oder Organträger.

3. Übernahme der Meldedaten 
Wird in der Dropdown-Liste die Gesellschaft gewählt, welche sich aus den Teilgesellschaften zusammensetzt, so erscheint der Dialog [Teilgesellschaft]. In diesem Dialog kann eingesehen werden, welche Teilgesellschaft dieser Gesellschaft untergeordnet sind und ob diese ihre Meldung geschlossen haben.

Über den [Pfeil ] kann die jeweilige Teilgesellschaft aufgerufen werden. Der Status dahinter gibt Aufschluss darüber, ob die Meldung in Bearbeitung [] oder bereits geschlossen [] ist. Erst wenn alle Teilgesellschaften ihre Meldung geschlossen haben, ist die Datenübernahme möglich. Ist die Datenübernahme erfolgreich durchgeführt worden, so kann abgelesen werden, wann die letzte Datenübernahme stattfand.


Mit der Datenübernahme werden alle Werte der Teilgesellschaft aufsummiert und erscheinen in der Meldung des Organträgers / Zwischenorganträgers.





Praxishinweis

Die Kombination einer rein manuell meldenden Teilgesellschaft und einer Mutter die rein manuell meldet, führt zu nicht validen Ergebnissen.


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