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Besonderheiten UStVA

Die Umsatzsteuervoranmeldung für das Vereinigte Königreich ist im VAT@GTC in Landessprache vorhanden. Für jedes Feld der Meldung gibt es eine Info Box, welche eine Nähere Beschreibung für das Feld auf deutsch (oder englisch) bereitstellt.

Die Voranmeldung wird in Landeswährung "Pfund Sterling" erstellt. 

Die Meldung der Umsatzsteuer kann für Großbritannien direkt über das VAT@GTC übermittelt werden. Alternativ kann die Meldung als versandfertige XML Datei heruntergeladen werden, die manuell an das HMRC gesendet werden kann. Falls die Sendung manuell erfolgt, kann die Meldung im VAT@GTC als versendet markiert werden.

Der Versand der Meldung muss bis spätestens zum 7. Tag des übernächsten Monat versendet werden. Handelt es sich dabei um einen Sonn- oder Feiertag, muss die Meldung vorher versendet werden.

Der Meldemonat von Quartalsmeldern kann in Großbritannien abweichen. Ein Quartal muss nicht nur, wie in Deutschland, von Januar bis März (usw.) existieren, sondern kann auch von Februar - April (usw.) gelten. Falls eine Gesellschaft mit abweichenden Quartalsgrenzen existiert, muss dies in den Stammdaten hinterlegt sein.

Eine Jahreserklärung gibt es in Großbritannien nicht.

Praxishinweis

Um die Meldung der Umsatzsteuer direkt über das VAT@GTC zu versenden, muss die HMRC Schnittstelle eingerichtet sein. Zudem muss der Versender der Meldung einen Autorisierungscode vom HMRC besitzen.

Die Meldung kann entweder als Agent oder direkt als Business abgegeben werden. Um eine Meldung als Agent abzugeben, muss dies im VAT@GTC in der jeweiligen Gesellschaft unter [Stammdaten→ Gesellschaften] hinterlegt sein.

Making Tax Digital

Wenn die steuerbaren Umsätze in Großbritannien 85.000£ überschreiten, ist ein Unternehmen verpflichtet, seinen Meldeprozess zu digitalisieren. Die Versendung der Meldung über das VAT@GTC erfüllt die entsprechenden Vorgaben. Dafür muss sich das Unternehmen für Making Tax Digital beim HMRC registrieren: https://www.gov.uk/guidance/sign-your-business-up-for-making-tax-digital-for-vat. Sobald ein Unternehmen für Making Tax Digital registriert ist, lässt sich die Meldung nicht mehr manuell versenden.

Ab 2020 müssen die Meldungen digital in das VAT@GTC gelangen und dürfen dort nicht mehr manuell eingetragen werden. Änderungen hingegen dürfen manuell im VAT@GTC getätigt werden.

Praxishinweis

Der Stichtag der Änderung ist für Gesellschaften, die in Großbritannien ansässig sind, der 01.04.2020, für andere Gesellschaften der 01.10.2020.

Korrekturmeldung

Die Korrektur einer Meldung lässt sich im VAT@GTC abbilden und anlegen. Die digitale Abgabe einer Korrekturmeldung ist vom HMRC jedoch nicht vorgesehen. Wenn eine Korrektur an einer abgegebenen Meldung getätigt werden muss, muss das HMRC direkt kontaktiert werden. Um die Korrektur im VAT@GTC vollständig abzubilden, kann die entsprechende Gesellschaft nach Anlage der Korrektur manuell auf versendet gestellt werden.

Praxishinweis

In den Einstellungen kann festgelegt werden, dass ein Dokument hochgeladen werden muss, welches belegt, dass die Korrektur erfolgreich versendet wurde, um den Status erneut auf versendet zu stellen.

Schnittstelle HMRC

Wenn die Schnittstelle zum Service der britischen HMRC eingerichtet ist, muss sichergestellt sein, dass die korrekte USt-ID in der ausgewählten Gesellschaft hinterlegt ist. Im Info-Bereich des Dialogs [Umsatzsteuer→HMRC Dienste] kann sichergestellt werden, dass der gewünschte Zeitraum und die USt-ID korrekt sind.

Anschließend muss der Benutzer sich unter [HMRC Login] anmelden, um die Services nutzen zu können. Dabei öffnet sich ein Pop-Up - es muss sichergestellt werden, dass Pop-Ups im VAT@GTC durch den Browser zugelassen werden. Der Benutzer wird durch den Login-Prozess geleitet und bestätigt, dass das VAT@GTC in seinem Namen Zugriff auf die Schnittstellen des HMRC erhält. Am Ende des Prozesses wird ein Code angezeigt.

Der Code wird kopiert und in das Feld "Autorisierungscode" eingetragen und gespeichert. Der Autorisierungscode ist für 18 Monate gültig, falls er nicht vorher durch andere Handlungen ungültig gemacht wird, und wird im Benutzer des VAT@GTC gespeichert. Nach Ablauf der 18 Monate ist ein erneuter Login notwendig. Der Autorisierungscode bezieht sich jeweils nur auf einen Benutzer des VAT@GTC und pro Benutzer wird nur ein Code gespeichert. Jeder Benutzer, der in einer bestimmten Gesellschaft versenden soll, muss einen eigenen Autorisierungscode anfordern. Der Autorisierungscode wird ungültig, falls der Benutzer diesen mit dem Autorisierungscode einer zweiten Gesellschaft überschreibt. Wenn ein bestimmter Benutzer in mehreren Gesellschaften versenden soll, muss er bei jedem Wechseln der Gesellschaften einen neuen Autorisierungscode anfordern.

Wenn der Benutzer erfolgreich eingeloggt wurde, kann er sich nun die Umsatzsteuer Erklärung anzeigen lassen und sowohl die aktuellen Umsatzsteuerverbindlichkeiten als auch die bisherigen Umsatzsteuerzahlungen.

Außerdem kann nach der Anmeldung die Meldung unter [Umsatzsteuer→Meldung versenden] an das HMRC versendet werden. Hierbei muss beachtet werden, dass im Gegensatz zur deutschen Meldung kein Testversand durchgeführt werden kann.

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