Wozu Teilgesellschaften?
Wenn die Meldung einer Gesellschaft sich aus mehreren Buchungskreisen speist, oder sogar aus mehreren ERP-Vorsystemen, dann wird dies im VAT@GTC mit sogenannten Teilgesellschaften (TGs) abgebildet.
Die Gesellschaft, die abgebildet werden soll, wird als Organträger, oder im Falle einer Organgesellschaft als Zwischenorganträger angelegt. Diese Gesellschaft wird auch Teilgesellschaftsmutter genannt. Die einzelnen Buchungskreise werden alle als eine eigene Teilgesellschaft angelegt, mit der TG-Mutter als übergeordnete Gesellschaft. Hierbei muss beachtet werden, dass eine TG-Mutter keine eigenen Werte anlegen, importieren oder anpassen kann. Sie dient lediglich zur Kumulierung der TGs. Daher müssen stets alle Buchungskreise als TGs angelegt werden. Dies bedeutet ebenfalls, das alle Anpassungen, Änderungen, Übernahmen und auch Korrekturen je über die TGs laufen.
Meldung der Teilgesellschaften (VA und ZM)
Für Teilgesellschaften gibt es im Großteil die gleichen Konfigurationsoptionen, wie für normale Organgesellschaften. Daher unterscheidet sich auch die Erstellung der Meldung in den TGs nicht von den normalen OGs. Sie kann über SAP-Reports befüllt werden, rein manuell, oder manuell mit hinterlegtem Steuerkennzeichen Mapping. Anschließend kann die Meldung in den TGs wie bekannt abgestimmt und abgeschlossen werden. Der Review hingegen kann erst in der TG-Mutter stattfinden.
Kumulierung in der TG-Mutter (VA, JE und ZM)
Bei der Kumulierung in der TG-Mutter unterscheidet sich der Prozess das erste mal vom Standard-Prozess. In der TG-Mutter gibt es anstelle des Import-Dialogs einen Dialog Teilgesellschaften:
In diesem Dialog befindet sich eine Übersicht über alle Teilgesellschaften und ihren Status in der aktuellen Periode. Rot bedeutet in diesem Fall, dass diese Meldung noch nicht begonnen wurde. Gelb bedeutet, dass die Meldung schon begonnen, aber noch nicht abgeschlossen wurde. Erst wenn alle Teilgesellschaften abgeschlossen wurden, kann die Übernahme in die TG-Mutter erfolgen. Ist die Übernahme erfolgt, dann gibt es einen Zeitstempel der letzten Datenübernahme:
Abschluss der Meldung der TG-Mutter (VA, JE und ZM)
Anschließend kann die Meldung der TG-Mutter begutachtet und geschlossen werden. Falls an dieser Stelle noch Fehler auffallen, kann die Teilgesellschaft, die angepasst werden, erneut geöffnet werden. In der TG-Mutter können keine Anpassungen getätigt werden.
Wenn eine Teilgesellschaft eine Meldung abgeschlossen hat, diese Werte aber noch nicht übernommen wurden, dann gibt es in der Meldung der TG-Mutter eine Warnung, dass eine Datenübernahme noch aussteht.
Geschlossen werden kann die Meldung in der TG-Mutter zudem nur, wenn alle Teilgesellschaften abgeschlossen sind. Diese beiden Funktionen dienen zur Vermeidung von Fehlern und vergessenen Datenübernahmen.
Wenn die Meldung abgeschlossen wurde, muss dies im Dialog Meldung Organkreis erneut durchgeführt werden. Dies hat rein technische Hintergründe.
Review und Versendung (VA, JE und ZM)
Anschließend geht die Meldung ihren weiteren normalen Weg durch einen eventuellen Review, eine eventuelle Kumulierung in einen Organträger und schlussendlich zur Versendung der Voranmeldung.
Korrektur einer TG-Meldung (VA, JE und ZM)
Wenn in der TG-Mutter nach Versendung der Meldung ein Fehler entdeckt wird und eine Korrektur erstellt werden soll, muss die Korrektur in der Jahresübersicht über die TG-Mutter geöffnet werden:
Dadurch wird der Status der Meldung der TG-Mutter wieder auf offen gesetzt, der Status der Meldungen der TGs auf geschlossen. Anschließend kann die Meldung der fehlerhaften Teilgesellschaft geöffnet und bearbeitet werden. Auch in der Korrektur werden keine Anpassungen direkt in der TG-Mutter gemacht.
Übernahme in die Jahreserklärung
Auch die Datenübernahme der Voranmeldungen in die Jahreserklärungen läuft über die Teilgesellschaften. In der TG-Mutter können die Daten nicht in die Jahreserklärung übernommen werden. Wenn die Meldungen der Teilgesellschaften in der Jahreserklärungen abgeschlossen wurden, können diese in die TG-Mutter kumuliert werden. Der Melde-Prozess nach der Übernahme in die Jahreserklärung unterscheidet sich nicht vom Prozess aus den Voranmeldungen.