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Über den Dialog [Meldung versenden] erfolgt nach Meldungserstellung und erfolgreicher Bearbeitung aller Abstimmungen die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt. Aus diesem Grund ist dieser Dialog nur für Standalone-Gesellschaften sowie Organträger verfügbar. 

Das VAT@GTC besitzt für die Versendung eine ELSTER-Schnittstellenfunktion, welche die Meldedaten über den Transfer-Client (TC) versendet. Das bereits hinterlegte Elster-Zertifikatsigniert signiert die Meldungsdaten und stellt somit die Authentizität des Übermittlers sicher. 

Praxishinweis

Es ist zwingend erforderlich, dass die SteuernummerFinanzamtsnummer, die Adresse und der Bearbeiter (inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse) der Gesellschaft in den Stammdaten hinterlegt sind. Ohne diese Angaben kann keine elektronische Versendung erfolgen.

Der Versand der Meldung zur Umsatzsteuer kann automatisch über den Webservice oder manuell über den TC erfolgen. Die Versandart wurde während der Einführungsprojektes festgelegt. Sie wird in den folgenden Abschnitten beschrieben.

Automatisierte Versendung über den Webservice

Die nachfolgenden Funktionen sind erst sichtbar, wenn die Meldung geschlossen worden ist.


1. Export der Meldung: 
Hierüber kann die Meldung ausgedruckt oder in Excel exportiert werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, eine Datei im XML-Format herunterzuladen. Diese dient zur Unterstützung einer Fehleranalyse für den Fall, dass eine Versendung nicht durchführbar sein sollte. Außerdem kann mit der XML-Datei eine manuelle Versendung vorgenommen werden, wenn der Webservice nicht genutzt werden soll und der TC bereits lokal installiert worden ist. 



2. Meldung über Webservice versenden (Testversand): 
[Prüfe Steuerfall ]: Über diese Funktion wird die Plausibilität der Datei sowie die Übermittlung an die Steuerbehörde bei einer funktionierenden Verbindung überprüft. Dabei erstellt das VAT@GTC in Verbindung mit dem TC eine XML-Datei aus den Meldedaten, welche unter der Verwendung von ERiC57 auf Vollständigkeit und technische Plausibilität geprüft wird. Zeichnet die Protokolldatei Fehler auf, so ist den aufgeführten Fehlerhinweisen nachzugehen. Grund dafür könnte u. U. eine mangelnde Stammdatenpflege sein. Infolgedessen müssen die fehlenden Informationen zwingend in den Gesellschaftsstammdaten nachgetragen werden, um eine Versendung zu gewährleisten. 
Bevor die Versendung im Echtfall getätigt wird, sollte grundsätzlich vorher die Testversendung durchgeführt werden. Die Versendung des Testfalls bewirkt zusätzlich zur Überprüfung via [Prüfe Steuerfall], dass die erzeugte XML-Datei tatsächlich an die Steuerverwaltung versendet wird, jedoch mit dem Vermerk, dass es sich um einen Testversandt handelt.

  • Bei einer erfolgreichen Testversendung wird eine Protokolldatei der Steuerverwaltung zurückgesendet und anschließend die zu Testzwecken übersendete Datei verworfen.
  • Wird keine Protokolldatei zurückgesendet, so kann dies an Verbindungsproblemen liegen, wie u. a. durch falsche Konfiguration auf dem eigenen Verbindungsserver oder dadurch, dass keine Verbindung zum Server der Steuerverwaltung besteht. Es wird empfohlen, die Versendung zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchzuführen. Führt dies nicht zum gewünschten Ergebnis, sollte technische Unterstützung eingeholt werden. 
  • Zeichnet die Protokolldatei Fehler auf, so ist den aufgeführten Fehlerhinweisen nachzugehen

  


3. Meldung über Webservice versenden (Produktivversand): 
Wie im Testversand bietet sich hier ebenfalls dieselbe Funktion [Prüfe Steuerfall ] an. 
Bei der Versendung im Echtfall wird die XML-Datei mit der Authentifizierung durch das hinterlegte ELSTER-Zertifikat versendet. Die Protokolldateien, die von der Steuerverwaltung übermittelt werden, werden vom TC in das VAT@GTC übertragen und in der Datenbank gespeichert. Beim Ausführen des Echtfalls, wird der Meilenstein dieser Periode für die Gesellschaft umgestellt, so dass eine Öffnung der Meldung nicht mehr möglich ist. Änderungen der Meldedaten können nur noch über Korrekturen durchgeführt werden.

Das Übertragungsprotokoll, das im Anschluss einer jeden Versendung unter [Dokumente] ausgegeben wird, stellt in diesem Fall lediglich eine Kopie für die eigenen Unterlagen dar. Auch ist der entsprechende Authentifizierungshinweis auf der Seite 1 des Protokolls aufgenommen.







Beleg anfügen

Wurden die Meldedaten erfolgreich übermittelt und die Steuer an das Finanzamt abgeführt,

kann ein Zahlungsbeleg hinterlegt werden. Um die Funktion des Zahlungsbelegs nutzen zu können, müssen die Einstellungen in den Stammdaten angepasst werden.

Übertragungsprotokoll

Beispiel: Kopf eines Test-Übertragungsprotokolls


Als Übermittler wird immer die übermittelnde Gesellschaft ausgegeben und falls angegeben, die Daten des Verantwortlichen der Steuerabteilung.

Dieser ist unter [Stammdaten] - [Gesellschaften] - [Mitarbeiterdaten] anzugeben.

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