Der Bereich Intermediäre ermöglicht die Erstellung und Verwaltung von Intermediären. Intermediäre können im Bereich Vorabprüfung zu Steuergestaltungen hinzugefügt werden.
Diese können in den Stammdaten innerhalb des DAC6-Moduls gepflegt werden.
Mit Intermediären ist es möglich befreiend für andere Gesellschaften melden, eine Ausnahme hierbei stellen als kritisch eingestufte Länder ein.
Mehr Informationen hierzu können unter Länder eingesehen werden.
Die Informationen des Dialogs Intermediäre gliedert sich in die Abschnitte Intermediär, Adresse und Steuerinformationen.
Der Dialog Intermediäre unterscheidet sich von dem Dialog Andere Beteiligte hauptsächlich durch die Information der Verbindung zum Mitgliedsstaat, sowie der Information der Bewertung.
Ein Intermediär kann von der Meldepflicht befreit sein oder von der Meldepflicht befreiend melden.
Steuerinformationen können in einem separaten Dialog gepflegt werden.
Hierzu muss die Schaltfläche 'Steuerinformationen anlegen' gewählt werden.
Ein Intermediär kann bereits zwischengespeichert werden, sobald die Pflichtfelder befüllt sind.
Diese Informationen reichen jedoch noch nicht um eine Meldung zu erstellen, weshalb nach dem Speichern auf fehlende Daten durch eine Warnmeldung hingewiesen wird.
Bei fehlenden Daten können Intermediäre einer Gestaltung nicht hinzugefügt werden.
Wenn ein Intermediär mit unvollständigen Daten geöffnet wird, werden mehr Details zu den fehlenden Informationen angezeigt.
Änderungen in aktiver Periode
Innerhalb einer aktiven Periode hat der Benutzer, bei entsprechender Berechtigung, die Möglichkeit eine Vielzahl der Eingaben zu korrigieren. Hierfür sind mehrere Schritte notwendig.