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Der Bereich Intermediäre ermöglicht die Erstellung und Verwaltung von Intermediären. Intermediäre können im Bereich Vorabprüfung zu Steuergestaltungen hinzugefügt werden. 

Diese können in den Stammdaten innerhalb des DAC6-Moduls gepflegt werden.

Mit Intermediären ist es möglich befreiend für andere Gesellschaften melden, eine Ausnahme hierbei stellen als kritisch eingestufte Länder ein.

Mehr Informationen hierzu können unter Länder eingesehen werden.


Das editieren von Intermediären ist nur möglich, wenn eine noch nicht aktiv geschaltete Periode vorliegt. Änderungen an Intermediären beziehen sich immer auf die noch nicht aktiv geschaltete Periode.

Anwender mit entsprechenden Berechtigungen, sind in der Lage Änderungen an einer aktiven Periode vorzunehmen. Nähere Informationen dazu können Sie im Bereich Datenverwaltung im DAC6 Modul erhalten.


Die Grundfunktionen im Dialog Intermediäre umfassen:

  • Anlegen: Die Schaltfläche Anlegen ruft den Anlage-Dialog für den Import auf
  • Importieren: Öffnet den Import-Dialog für Intermediäre
  • Aufruf eines bestehenden Intermediär: Durch einen klick auf die Zeile des Indermediärs in der Übersichtstabelle



Die Informationen des Dialogs Intermediäre gliedert sich in die Abschnitte Intermediär, Adresse und Steuerinformationen.

Der Dialog Intermediäre unterscheidet sich von dem Dialog Andere Beteiligte hauptsächlich durch die Information der Verbindung zum Mitgliedsstaat, sowie der Information der Bewertung.

Ein Intermediär kann von der Meldepflicht befreit sein oder von der Meldepflicht befreiend melden.


Steuerinformationen

Steuerinformationen können in einem separaten Dialog gepflegt werden.

Hierzu muss die Schaltfläche 'Steuerinformationen anlegen' gewählt werden.

In der Bearbeitungsansicht des Bereichs Steuerinformationen stehen folgende Eingabefelder zur verfügung.

  • Ausstellender Staat: Feld zur Auswahl des Staates, welcher die Steuerinformationen ausgestellt hat.
  • Steueridentifikationsnummer: Feld zum hinterlegen der steuerlichen Identifikationsnummer des Intermediärs. Für Deutschtsche Steueridentifikationsnummern erfolgt eine Validierung auf Plausibilität.


Ein Intermediär kann bereits zwischengespeichert werden, sobald die Pflichtfelder befüllt sind.

Diese Informationen reichen jedoch noch nicht um eine Meldung zu erstellen, weshalb nach dem Speichern auf fehlende Daten durch eine Warnmeldung hingewiesen wird.

Weitere Informatinoen zu unvollständigen Datensätzen erhalten Sie im Bereich Datenverwaltung im DAC6 Modul.




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