Im vorangegangenen Kapitel wurde beschrieben, wie der BP-Prozess im GTC abgebildet werden kann. Hier soll die konkrete Anlage der Perioden und die Verarbeitung der Daten im Hintergrund erläutert werden.
Bei Aktivierung des BP-Moduls im GTC werden pro Jahr drei verschiedene Perioden erwartet, eine Jahresabschlussperiode, eine Veranlagungsperiode und eine BP Periode. Diese Klassifizierung wird bei jeder Periode unter dem Menüpunkt "Periodenstand" definiert. Nur das aktuelle Jahr, in welchem die Berechnung der Steuerrückstellung stattfindet soll den Periodenstand "Jahresabschluss" haben und die letzte Periode in dieser Kette sein. Es soll zu diesem Jahr in dieser Kette noch keine Veranlagung oder BP-Periode im System geben. Dies soll im Folgenden an einem Beispiel verdeutlicht werden.
Wir befinden uns im Jahr 2020 und haben einen offenen BP-Zeitraum von 2016 bis 2019. Im GTC haben wir zu den Jahren 2016 bis 2019 jeweils mindesten eine Reporting Periode, eine Veranlagung Periode und eine BP Periode. Jede BP-Periode hat im Menüpunkt "Verwandte Reporting-Periode" die wenige Reporting-Periode des Jahres, welche die Datengrundlage für die Berechnung bildet. In der Regel ist dies die Periode mit dem letzten Stand des jeweiligen Jahres. Alle drei Priodenstränge sind jeweils verkettet, also ist die Vorperiode vom Jahresabschluss 2017 der Jahresabschluss-Periode 2016, die Vorperiode von der StE 2017 die StE 2016 und von der BP 2017 die BP 2016.
→ Hier sollen Screenshots hinzugefügt werden mit den Perioden in der Übersicht und den einzelnen Perioden
Die Abbildung eines Betriebsprüfungszeitraums im GTC orientiert sich an den gewöhnlichen Prozess angefangen vom Jahresabschluss über die Steuererklärung bis zur abgeschlossenen BP.
Dies wird im GTC in unterschiedlichen Perioden, Periodenarten und mithilfe von Periodenketten abgebildet.
Zunächst wird eine sogenannte Reporting Periode erstellt, in welcher der Jahresabschluss gerechnet wird. Nachdem der Jahresabschluss im GTC fertig gestellt ist und die Periode geschlossen wurde, wird eine BP Periode als Kopie dieser Jahresabschlussperiode mit Bewegungsdaten (Steuerberechnung Netto) erstellt und die Verkettung "Verwandte Reportingperiode" wird entsprechend eingestellt. Zu einem späteren Zeitpunkt, sobald eine Steuererklärung erstellt wird, wird diese Veranlagungsperiode über Bewegungsdatenkopie pro Gesellscahft in die BP-Periode kopiert um dadurch den letzten Stand der Gesellscahft in der BP-Periode vorzuhalten. Wichtig dabei ist, dass die BP-Periode vor der Kopie aus der Veranlagung in den Periodenstammdaten so angepasst wird, dass sie der Steuererklärungsperiode entspricht (Periodenstand=Veranlagung, BRG und weitere Parameter sind entsprechend anzupassen). Dies wird in der Regel bei einer Standalonegesellschaft oder einem Organträger durchgeführt.
TODO: Screenshot Periode JA Reporting
TODO: Screenshot Periode BP
NAch
Abbildung bzw Anwendung zu welchem Zweck?
Erfassung der BP-Sachverhalte
Übernahme der BP-Sachverhalte
Verarbeitung der BP-Sachverhalte
- Bilanziell
- Außerbilanziell
- Stammdaten
- Verlustvorträge
BP-Korrektur Berechnung, welche im Dialog Entwicklung VV stattfindet:
GewSt
Zeile 37 = Gewerbeertrag vor Gewerbesteuer, Freibetrag, Rundung und Verlustabzug
Zeile 38_2 = Gewerbesteuerlicher Verlustabzug
KSt
Zeile 42 = zu versteuerndes Einkommen vor Verlustabzug
Zeile 43_2 = Körperschaftsteuerlicher Verlustabzug (Basis: zvE vor Verlustabzug abzgl. Eigenes zvE der OG)
-->Wenn Zeile 37 nach BP der Vorperiode > Zeile 37 vor BP der Vorperiode und Zeile 37 nach BP der Vorperiode <0
BP-Korrektur der Vorperiode = Zeile 37 vor BP der Vorperiode - Zeile 37 nach BP der Vorperiode + bereits bestehende BP-Korrektur
-->Wenn Zeile 37 nach BP der Vorperiode > Zeile 37 vor BP der Vorperiode und Zeile 37 nach BP der Vorperiode >=0
BP-Korrektur der Vorperiode = Zeile 38_2 vor BP der Vorperiode - Zeile 38_2 nach BP der Vorperiode + bereits bestehende BP-Korrektur
-->Wenn Zeile 37 nach BP der Vorperiode > Zeile 37 vor BP der Vorperiode und Zeile 37 nach BP der Vorperiode >0
BP-Korrektur der Vorperiode = Zeile 37 vor BP der Vorperiode - Zeile 38_2 nach BP der Vorperiode + bereits bestehende BP-Korrektur
Das gleiche kann man mit 42 = 37 und 43_2=38_2 durchspielen.
- TRR
- Periodenfremde Effekte (latent und tatsächlich) inkl. TRR Effekte
Die Veränderungen der BP-Sachverhalte können dann über einen Report (vgl. Kapitel 4.10.2.1), in dem die Veränderung der BP-Sachverhalte im Vergleich zum Vorjahr dargestellt werden, abgefragt werden.
Berechnung periodenfremder Effekte im GlobalTaxCenter
Tatsächliche periodenfremde Effekte im GTC
Nach IAS 12.80b ist es notwendig, die periodenfremden tatsächlichen Steuern im Anhang anzugeben. Anpassungen im Bereich der tatsächlichen Steuern, die einen Effekt auf die aktuelle Steuerbilanz haben, führen entweder zu einer dem tatsächlichen Steuereffekt entgegen laufenden periodenfremden latenten Steuer (soweit der Effekt temporär ist) oder zu einer Veränderung der permanenten Differenzen.
Zur Identifizierung der periodenfremden tatsächlichen Steuern ist der Stand der im vorangegangenen Jahresabschluss erfassten tatsächlichen Steuern (einschließlich dem Vorjahr) zu dem aktuellen Stand der tatsächlichen Steuern zu vergleichen. Technisch betrachtet handelt es sich hierbei um einen Vergleich des Dialogs "Rückstellungen" zum Zeitpunkt des vorangegangenen Jahresabschlusses mit dem jetzt aktuellen Stand des Reports ohne Berücksichtigung des aktuellen Jahres (vgl. Abbildung 70). Der ermittelte Wert wird als Vorschlagswert in der aktuellen Reportingperiode im Dialog "Tatsächliche Steuern" ausgewiesen.
Im Dialog "Rückstellungen" werden die außerhalb des GTC berechneten Zinsen manuell eingetragen. Der Wert pro Jahr enthält diejenigen Zinsen, die im laufenden Jahr enstanden sind. Aus diesem Grund ist der Vorschlagswert manuell um die Zinsen des laufenden Jahres zu korrigieren.
Das Feld "periodenfremde tatsächliche Steuern" ist automatisch mit der steuerlichen Überleitungsrechnung (Zeile "Periodenfremde tatsächliche Steuern") verknüpft (siehe Anlage 3).
Die Berechnungsformel dahinter
Latente periodenfremde Effekte im GTC
Für die Ermittlung der periodenfremden latenten Steuern ist die Auswirkung der Veränderungen der Vorjahres-Steuerberechnungen auf die aktuelle Steuerbilanz zu identifizieren.
Ein solcher Effekt ergibt sich bspw. auch, wenn sich durch die Erstellung der Steuererklärung in einem Folgejahr eine Änderung einer Bilanzposition ergibt (vgl. auch Abbildung 71).
Die Lösung im GTC sieht vor, die Steuerbilanz des Jahresabschlusses zunächst über eine automatische Übernahme als Basis für die Steuerberechnung in der Veranlagungsperiode heranzuziehen. Soweit die Steuererklärung durchgeführt wurde, können die hier erfassten Abweichungen zwischen Handels- und Steuerrecht automatisch in die Steuerberechnung des neuen Jahres übertragen werden. Dort erfolgt die Anpassung auf den aktuellen Stand des Jahresabschlusses. Die Veränderungen der latenten Steuern im GTC beinhalten damit einerseits die Effekte aus der Umstellung auf Erklärungsbasis andererseits aus der unterjährigen Fortentwicklung der Bilanzansätze.
Ermittlung der periodenfremden latenten Steuern aus den BP-Sachverhalten:
Die periodenfremden latenten Steuern aus BP-Sachverhalten ergeben sich durch den Vergleich der Bemessungsgrundlage der temporären bilanziellen BP-Sachverhalte ohne die Attribute "technisch permanent" und "in Steuerbilanz überführt" über alle Jahre der Vorperioden mit den Bemessungsgrundlagen der temporären bilanziellen BP-Sachverhalte ohne die oben genannten Attribute des aktuellen Jahres für die Vorjahre. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die BP-Sachverhalte mit unterschiedlichen Steuersätzen bewertet werden. Dies bedeutet, dass nur die Bemessungsgrundlagen mit denselben Steuersätzen verglichen werden dürfen. Das GTC ermittelt diese Werte automatisch im Hintergrund für die drei Steuersarten: KST & GewSt, KST und GewSt.
Dieser Effekt wird als periodenfremde latente Steuern im Dialog "Sonstige" als Vorschlagswert mit den periodenfremden latenten Steuern aus der Umstellung auf Erklärungsbasis ausgewiesen (siehe hierzu Kapitel 4.10.1.1, Report „Periodenfremde latente Steuern“). Der gesonderte Effekte aus den BP-Sachverhalten kann dem Report "Periodenfremde latente Steuern" entnommen werden.
Das Feld "Periodenfremde latente Steuern" ist mit der steuerlichen Überleitungsrechnung (Zeile "Periodenfremde latente Steuern") verknüpft, siehe Anlage 3.
Die Berechnungsformel dahinter
- Alle übernommenen BP Risiken des Organkreises GewSt aktuelles Jahr (ohne die BP Risiken der Jahresspalte 2017) mit Statuswerten - Differenz, Offen, Feststehend, nicht aufgegriffen, bilanziell und temporär Minus Vorjahr * GewSt.
„+“
- Alle übernommenen BP Risiken des Organkreises KST aktuelles Jahr (ohne die BP Risiken der Jahresspalte 2017) mit Statuswerten - Differenz, Offen, Feststehend, nicht aufgegriffen, bilanziell und temporär Minus Vorjahr * KST.
„+“
- Alle übernommenen BP Risiken des Organkreises GewSt&KST aktuelles Jahr (ohne die BP Risiken der Jahresspalte 2017) mit Statuswerten - Differenz, Offen, Feststehend, nicht aufgegriffen, bilanziell und temporär Minus Vorjahr * GeWST&KST.
= Vorschlagswert
- Hier müssen noch die Waherscheinlichkeiten in sofern berücksichtigt werden, dass nur die BP-Sachverhalte mit einer Wahrscheinlichkeit >50% herangezogen werden.
BP-Logik hinter den einzelnene BP Zeilen
im Dialog Tatsächliche Steuern gibt es folgende für den Datentransfer relevante BP Zeilen:
BPI _ Steuerbilanzielles Mehr- / Minderergebnis aus BP – temp "BP_KSt_StB_Mehr_Minder_Temp“,
BPII _ Steuerbilanzielles Mehr- / Minderergebnis aus BP – perm "BP_KSt_StB_Mehr_Minder_Perm“,
BPIII außerbilanzielle Sachverhalte - aus BP "BP_KSt“
BPIV Korrektur KSt. BP-Sachverhalte (wenn nicht für GewSt. relevant) "BP_GewSt_Korrektur_KSt“,
BPV StB Mehr- Mindergewinn (temp.) - aus BP (nur GewSt.) "BP_GewSt_StB_Mehr_Minder_Temp“,
BPVI StB Mehr- Mindergewinn (perm.) - aus BP (nur GewSt.) "BP_GewSt_StB_Mehr_Minder_Perm“,
BPVII Sachverhalte aus BP GewSt "BP_GewSt
Welche Zeile des Dialogs Tatsächliche Steuern mit welchem Betrag befüllt wird hängt von den folgenden Auswahlkriterien ab:
Kategorie: bilanziell/außerbilanziell,
bei bilanziell von: temporär und permanent
Steuerart: KST, GEWST und KST&GEWST und
Folgenden Zusammenhang gibt es:
BPI _ Steuerbilanzielles Mehr- / Minderergebnis aus BP – temp „BP_KSt_StB_Mehr_Minder_Temp“ —> bilanziell, temporär und KST
BPII _ Steuerbilanzielles Mehr- / Minderergebnis aus BP – perm „BP_KSt_StB_Mehr_Minder_Perm“ —> bilanziell, permanent und KST
BPIII außerbilanzielle Sachverhalte - aus BP „BP_KSt“ —> außerbilanziell, KST und KST&GEWST
BPIV Korrektur KSt. BP-Sachverhalte (wenn nicht für GewSt. relevant) „BP_GewSt_Korrektur_KSt“—> KST *(-1) _ Alle BP-Sachverhalte (KST, KST & GEWST)- BP_Sachverhalte (KST & GEWST)
BPV StB Mehr- Mindergewinn (temp.) - aus BP (nur GewSt.) „BP_GewSt_StB_Mehr_Minder_Temp“ —> bilanziell, temporär und GEWST
BPVI StB Mehr- Mindergewinn (perm.) - aus BP (nur GewSt.) „BP_GewSt_StB_Mehr_Minder_Perm“ —> bilanziell, permanent und GEWST
BPVII Sachverhalte aus BP GewSt „BP_GewSt —> außerbilanziell, GEWST
Einträge in außerbilanziellen Effekten haben keine Auswirkung auf die Übertragung in die BP Zeilen! Es gibt folgende Einträge:
1. ---
2. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
3. §8b KStG Sachverhalte
4. GewSt. Hinzurechnungen
5. GewSt. Kürzungen
6. AstG Korrekturen
7. Anpassung des Verlustvortrages
Beispiele
Wie bilde ich BP-Zeiträume ab?
Standardfälle im Beispiel
Sondersachverhalte
Simulationen