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Systematik  der Validierungen einer E-Bilanz

Jeder E-Bilanz Datensatz wird vor der Versendung durch ERiC plausibilisert. Nur nach erfolgreicher Validierung wird der Datensatz vom Server der Finanzverwaltung angenommen und die Versendung durch das PDF-Übertragungsprotokoll bestätigt. Die Prüfung erfolgt dreistufig:

  1. Prüfung gemäß XBRL Standard
  2. Generische E-Bilanz Prüfung
  3. Fachliche Detailprüfungen

Prüfung gemäß XBRL Standard

Bei der Prüfung gemäß XBRL Standard wird der Datensatz hinsichtlich der vorgegebenen XBRL-Spezifikationen validiert. Dazu zählt z.B. eine Summenprüfung (Aktiva = Passiva?; Unterpositionen = Oberposition?) und die Prüfung, ob der Datensatz die in der Taxonomie spezifizierte Struktur vorweist. Dieser Schritt erfolgt in SmartTaxBalance mit Hilfe des von AMANA entwickelten XBRL-Prozessors. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind in gesonderten Tabs der XBRL Instanzerzeugungsmeldungen dokumentiert. Hierzu ist bei der Instanzerzeugung der Subdialog über den Shortcut Details aufzurufen. Dieser ist sowohl bei erfolgreichen als auch fehlerhaften Übermittlungen aufrufbar:

Die Angaben im Bereich Meldungen der Instanzerzeugung und Meldungen der XBRL Validierungen stammen nicht vom ERiC sondern dem AMANA XBRL-Prozessor:

Fehlermeldungen können sich hier z.B. ergeben, wenn der Anwender die Taxonomie nicht automatisch in die Anwendung hochgeladen hat, sondern (falsche) Taxonomiepakete händisch importiert hat. Auch einige strukturelle Prüfungen erfolgen in diesem Bereich. Beispielsweise wird geprüft, ob die 13stellige ELSTER-Steuernummer korrekt erfasst wurde. In diesem Fall erfolgt sowohl im Bereich ELSTER als auch Meldungen der XBRL-Validierungen eine Fehlermeldung.

Generische E-Bilanz Prüfung

Auf der zweiten Stufe erfolgt eine generische E-Bilanz Prüfung. Die ERiC-Komponente prüft ob alle Mussfelder werthaltig übermittelt wurden. In SmartTaxBalance werden nicht gemappte Mussfelder programmseitig automaitsch mit NIL-Werten übermittelt. Je nach Bilanzierungsstandard (deutsches Handelsrecht oder deutsches Steuerrecht) erfolgen weitere Prüfungen des Datensatzes. Wird eine Handelsbilanz versendet, prüft der ERiC auch die steuerliche Überleitungsrechnung (z.B. Vollständigkeitsprüfung bzgl. Oberpositionen/Zwischensummen). Die Prüfungen sind teilweise im technischen Leitfaden zur Taxonomie dokumentiert (zugänglich auf www.esteuer.de).

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